Sachverhalte: Strafprozess wegen Blutschande gegen Andreas Gruber und Viktoria Gabriel 1915: Unterschied zwischen den Versionen
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== Der Anzeiger == | == Der Anzeiger == | ||
Da die Prozessakte nicht vorliegt, kann über den Anzeiger von Andreas Gruber und Viktoria Gabriel nur spekuliert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es keine Anzeige gab, sondern jediglich | Da die Prozessakte nicht vorliegt, kann über den Anzeiger von Andreas Gruber und Viktoria Gabriel nur spekuliert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es keine Anzeige gab, sondern jediglich einen Hinweis. Die Staatsanwaltschaft könnte diesen Hinweis zum Anlaß genommen haben, die Sache zu verfolgen und daraus resultierend entstand die Anklage. Im Strafprozess ist der Staat (also der Staatsanwalt) Kläger. Betroffende treten, wenn überhaupt, nur in der Nebenklage auf.<br> | ||
Folgende Personen werden in diesem Zusammenhang diskutiert: | Folgende Personen werden in diesem Zusammenhang diskutiert: | ||