Dokumente Gump: 1921-11-11 Bericht des Oberstaatsanwalts von Neisse an den Generalstaatsanwalt Breslau vom 11.11.1921: Unterschied zwischen den Versionen
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::die die Zentrale des oberschlesischen Selbstschutzes in Breslau für das Freikorps „Oberland“ angeschafft hatte widerrechtlich sich zugeeignet und erstere verkauft letztere nach München geschafft zu haben. Scheidel bestreitet.<br> | ::die die Zentrale des oberschlesischen Selbstschutzes in Breslau für das Freikorps „Oberland“ angeschafft hatte widerrechtlich sich zugeeignet und erstere verkauft letztere nach München geschafft zu haben. Scheidel bestreitet.<br> | ||
::2. Der Leutnant der Reserve stud. techn. Walter Lembert aus München ist beschuldigt, 48 Pferde, die die Zentralstelle des oberschlesischen Selbstschutzes in Breslau für das Freikorps „Oberland“ angeschafft und dem Lembert zur Bespannung der von ihm geführten Batterie überlassen hatte, sich rechtswidrig zugeeignet zu haben. Lembert behauptet, daß von diesen Pferden 2 gefallen, 14 einer anderen Abteilung des Freikorps ,Oberland" und der Rest dem Rechtsanwalt Dr. Stern in Neustadt O(/S bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Rechtsstreits darüber übergeben worden seien, wer der berechtigte Eigentümer dieser Pferde sei. Denn diese gehörten nach seiner Ansicht dem Freikorps „Oberland“ ,weil einige von ihnen Beutepferde, andere requirierte Pferde und der Rest von Geldern angeschafft seien, die in Bayern für das Freikorps .0oerland" gesammelt worden seien. Die Ermittelungen zu 1 und 2 sind noch nicht abgeschlossen. <br> | ::2. Der Leutnant der Reserve stud. techn. Walter Lembert aus München ist beschuldigt, 48 Pferde, die die Zentralstelle des oberschlesischen Selbstschutzes in Breslau für das Freikorps „Oberland“ angeschafft und dem Lembert zur Bespannung der von ihm geführten Batterie überlassen hatte, sich rechtswidrig zugeeignet zu haben. Lembert behauptet, daß von diesen Pferden 2 gefallen, 14 einer anderen Abteilung des Freikorps ,Oberland" und der Rest dem Rechtsanwalt Dr. Stern in Neustadt O(/S bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Rechtsstreits darüber übergeben worden seien, wer der berechtigte Eigentümer dieser Pferde sei. Denn diese gehörten nach seiner Ansicht dem Freikorps „Oberland“ ,weil einige von ihnen Beutepferde, andere requirierte Pferde und der Rest von Geldern angeschafft seien, die in Bayern für das Freikorps .0oerland" gesammelt worden seien. Die Ermittelungen zu 1 und 2 sind noch nicht abgeschlossen. <br> | ||
:: 3) Dem Leutnant a.D. stud. ing. Ulrich von Beulwitz aus München ist bereits nachgewiesen, daß er unter falschen Vorspiegelungen 1 Kiste Mauserpistolen und 1 Kiste Langfernrohre sich aus dem Lagerraum der Zentralstelle in Neustadt O/S angeeignet und nach München geschafft hat. Dorthin soll er euch andere Ausrüstungsstücke das Freikorps „Oberland" deren Eigentümerin jedoch die Zentralstelle war, zu schaffen versucht haben. Hierüber schweben noch die Ermittelungen. <br> | |||
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