Dokumente Gump: 1921-11-11 Bericht des Oberstaatsanwalts von Neisse an den Generalstaatsanwalt Breslau vom 11.11.1921: Unterschied zwischen den Versionen

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&nbsp;&nbsp;2)&nbsp; Unterschlagung von Sachen, die er im Gewahrsam hatte und die dem Oberschlesischen Selbstschutz gehörten, nämlich "zweier Pferde,einer Schreibmaschine, Aktenmaterials, eines Motorrades sowie Waffen und Munition. Diesbezüglich ist Friedrich überführt, da er die Pferde ohne Genehmigung der Hauptabwickelungsstelle in Breslau verkauft hat und die übrigen Sachen trotz Auflösung das Selbstschutzes nicht abgeliefert hat.<br>
&nbsp;&nbsp;2)&nbsp; Unterschlagung von Sachen, die er im Gewahrsam hatte und die dem Oberschlesischen Selbstschutz gehörten, nämlich "zweier Pferde,einer Schreibmaschine, Aktenmaterials, eines Motorrades sowie Waffen und Munition. Diesbezüglich ist Friedrich überführt, da er die Pferde ohne Genehmigung der Hauptabwickelungsstelle in Breslau verkauft hat und die übrigen Sachen trotz Auflösung das Selbstschutzes nicht abgeliefert hat.<br>
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&nbsp;&nbsp;3)&nbsp; unbefugte Ausübung eines Amtes am 8.August 1921 im Gasthaus zum Golf von Florenz bei Ziegenhals . Eri soll ein dort eingestelltes Pferd des Oberschlesischen Selbstschutzes auf Grund des oben erwähnten Polizeiausweises beschlagnahmt haben. Friedrich bestreitet dies, gibt jedoch zu, dieses Pferd gemeinschaftlich mit seinem Untergebenen Baer. verkauft zu haben. Dieser Fall bedarf noch der weiteren Aufklärung.<br>
&nbsp;&nbsp;3)&nbsp; unbefugte Ausübung eines Amtes am 8.August 1921 im Gasthaus zum Golf von Florenz bei Ziegenhals Er soll ein dort eingestelltes Pferd des Oberschlesischen Selbstschutzes auf Grund des oben erwähnten Polizeiausweises beschlagnahmt haben. Friedrich bestreitet dies, gibt jedoch zu, dieses Pferd gemeinschaftlich mit seinem Untergebenen Baer. verkauft zu haben. Dieser Fall bedarf noch der weiteren Aufklärung.<br>
&nbsp;&nbsp;4)&nbsp; Diebstahl eines Pferdes im Gasthaus zum Golf von Florenz mittels Einbruches zum Nachteil des Gastwirts Hlubek. Dem Hlubek wurde in der Nacht zum 1. August 1921 aus seinem Stalle ein Pferd entwendet dadurch, daß die Stalltür mittels eines Eggenzinkens gewaltsam erbrochen wurde .Friedrich bestreitet. Der Fall bedarf noch der näheren Aufklärung. <br>
&nbsp;&nbsp;4)&nbsp; Diebstahl eines Pferdes im Gasthaus zum Golf von Florenz mittels Einbruches zum Nachteil des Gastwirts Hlubek. Dem Hlubek wurde in der Nacht zum 1. August 1921 aus seinem Stalle ein Pferd entwendet dadurch, daß die Stalltür mittels eines Eggenzinkens gewaltsam erbrochen wurde .Friedrich bestreitet. Der Fall bedarf noch der näheren Aufklärung. <br>
&nbsp;&nbsp;5)&nbsp; Diebstahl von Pferden in der Nähe von Ziegenhals und in der Tschecho-Slowakei.<br>
&nbsp;&nbsp;5)&nbsp; Diebstahl von Pferden in der Nähe von Ziegenhals und in der Tschecho-Slowakei.<br>
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im Sommer 1921. Hier schweben noch die Ermittelungen.<br>
im Sommer 1921. Hier schweben noch die Ermittelungen.<br>
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Die Beschuldigung beruht auf der Bezichtigung desselben Exner; Soweit bisher ermittelt, sollen junge Leute im Alter von 20 Jahren die Täter sein. Friedrich kommt wohl nicht in Frage. Er bestreitet.<br>
&nbsp;&nbsp;8)&nbsp; Geheimbündelei: Die Haupabwickelungsstelle das ehem. Selbstschutzes wirft Friedrich vor, daß er trotz Auflösung das Korps ”Oberland" in Winnsdorf die geheime Nachrichtenorganisation fortgeführt hat, die sich zum Ziele machte, Nachrichten zu verbreiten, die auf eine Irreführung der öffentlichen Meinung hinzielten. Hierüber schweben noch die Ermittelungen Friedrich bestreitet. <br>
Über Erpressungen gegen Dorfbewohner sind hier bisher keine Anzeigen eingegangen. <br>
Das Amtsgericht Neisse, dem Friedrich von der hiesigen Polizei vorgeführt war, hat am 21. August 1921 von dessen Verhaftung abgesehen, weil es weder dringenden Tatverdacht noch Fluchtverdacht für gegeben erachtete. Meines Erachten lagen beide Voraussetzungen vor, da der dringende Verdacht der  Straftaten zu 1 und 2 vorlag und Friedrich damals keinen festen Wohnsitz hatte.<br>


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