Dokumente Gump: 1921-11-11 Bericht des Oberstaatsanwalts von Neisse an den Generalstaatsanwalt Breslau vom 11.11.1921: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Ajnat (Diskussion | Beiträge)
Ajnat (Diskussion | Beiträge)
Zeile 28: Zeile 28:
----
----
&nbsp;&nbsp;3)&nbsp; unbefugte Ausübung eines Amtes am 8.August 1921 im Gasthaus zum Golf von Florenz bei Ziegenhals . Eri soll ein dort eingestelltes Pferd des Oberschlesischen Selbstschutzes auf Grund des oben erwähnten Polizeiausweises beschlagnahmt haben. Friedrich bestreitet dies, gibt jedoch zu, dieses Pferd gemeinschaftlich mit seinem Untergebenen Baer. verkauft zu haben. Dieser Fall bedarf noch der weiteren Aufklärung.<br>
&nbsp;&nbsp;3)&nbsp; unbefugte Ausübung eines Amtes am 8.August 1921 im Gasthaus zum Golf von Florenz bei Ziegenhals . Eri soll ein dort eingestelltes Pferd des Oberschlesischen Selbstschutzes auf Grund des oben erwähnten Polizeiausweises beschlagnahmt haben. Friedrich bestreitet dies, gibt jedoch zu, dieses Pferd gemeinschaftlich mit seinem Untergebenen Baer. verkauft zu haben. Dieser Fall bedarf noch der weiteren Aufklärung.<br>
 
&nbsp;&nbsp;4)&nbsp; Diebstahl eines Pferdes im Gasthaus zum Golf von Florenz mittels Einbruches zum Nachteil des Gastwirts Hlubek. Dem Hlubek wurde in der Nacht zum 1. August 1921 aus seinem Stalle ein Pferd entwendet dadurch, daß die Stalltür mittels eines Eggenzinkens gewaltsam erbrochen wurde .Friedrich bestreitet. Der Fall bedarf noch der näheren Aufklärung. <br>


....
....