Sachverhalte: Rund ums Erbe: Unterschied zwischen den Versionen
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Bald nach den Morden meldete [[Personen: Gabriel Karl sen. |Karl Gabriel sen.]] Anspruch auf das Erbe seiner Enkelin [[Personen: Gabriel Cäzilia | Cäzilia Gabriel]] an, da er in der Kleidung seiner Enkelin einen Beweis gesehen hatte, dass sie nach ihrer Mutter und Hofbesitzerin [[Personen: Gabriel Viktoria |Viktoria Gabriel]] verstorben sei und diese wenn auch nur kurz beerbt hätte. Aufgrund des [[Gesetze: In gemeinsamer Gefahr untergegangen |§20]] war seine [[Sachverhalte:Karl Gabriel's Beschwerde zum Erbe|Klage]] allerdings ohne Erfolg. | Bald nach den Morden meldete [[Personen: Gabriel Karl sen. |Karl Gabriel sen.]] Anspruch auf das Erbe seiner Enkelin [[Personen: Gabriel Cäzilia | Cäzilia Gabriel]] an, da er in der Kleidung seiner Enkelin einen Beweis gesehen hatte, dass sie nach ihrer Mutter und Hofbesitzerin [[Personen: Gabriel Viktoria |Viktoria Gabriel]] verstorben sei und diese wenn auch nur kurz beerbt hätte. Aufgrund des [[Gesetze: In gemeinsamer Gefahr untergegangen |§20]] war seine [[Sachverhalte:Karl Gabriel's Beschwerde zum Erbe|Klage]] allerdings ohne Erfolg. | ||
==Die Erbmasse== | ==Die Erbmasse== | ||
Die Erbmasse bestand aus dem [[Sonstiges: Der Hof Hinterkaifeck|Anwesen]] und seinen [[Sonstiges: Ländereien von Hinterkaifeck | Ländereien]], sowie dem vom Justizrat Notar [[Personen: Stinglwagner Albert|Albert Stinglwagner]] am 06.04.1922 aufgenommenen Inventar im [[Sachverhalte: Inventar Wohntrakt | Wohntrakt]], [[Sachverhalte: Inventar Wirtschaftsbereich |Wirtschaftsbereich]], [[Sachverhalte: Inventar Hof |Hofraum]] und [[ | Die Erbmasse bestand aus dem [[Sonstiges: Der Hof Hinterkaifeck|Anwesen]] und seinen [[Sonstiges: Ländereien von Hinterkaifeck | Ländereien]], sowie dem vom Justizrat Notar [[Personen: Stinglwagner Albert|Albert Stinglwagner]] am 06.04.1922 aufgenommenen Inventar im [[Sachverhalte: Inventar Wohntrakt | Wohntrakt]], [[Sachverhalte: Inventar Wirtschaftsbereich |Wirtschaftsbereich]], [[Sachverhalte: Inventar Hof |Hofraum]] und [[Sachverhalte:_Nach_der_Tat_vorhandenes_Geld|Kostbarkeiten]].<br> | ||
Das nach der Tat auf dem Hof gefundene Gold-und Silbergeld konnte nach [[Das zunächst vom Staat eingezogene Goldgeld|anfänglichen Schwierigkeiten]] auch an die Erben ausbezahlt werden.<br> | Das nach der Tat auf dem Hof gefundene Gold-und Silbergeld konnte nach [[Das zunächst vom Staat eingezogene Goldgeld|anfänglichen Schwierigkeiten]] auch an die Erben ausbezahlt werden.<br> |