Sachverhalte: Die tatsächliche Erbverteilung gegenüber der Erbverteilung nach dem damals gültigen Bürgerlichen Gesetzbuches: Unterschied zwischen den Versionen
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== Die Erbverteilung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) == | == Die Erbverteilung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) == | ||
(vollständige Paragraphen zum damaligen Erbrecht finden Sie [[http://www.hinterkaifeck.net/wiki/index.php?title=Gesetze:_Erbrecht | hier]])<br> | |||
Die rechtliche Erbfolge erfolgt nach Ordnungen. Diese Ordnungen stellen eine Art "Rangfolge" der erbbrechtigenten Personen dar.<br> | Die rechtliche Erbfolge erfolgt nach Ordnungen. Diese Ordnungen stellen eine Art "Rangfolge" der erbbrechtigenten Personen dar.<br> | ||
Gibt es Erben einer Ordnung, so schliessen diese alle Erben einer folgenden Ordnung aus.<br> | Gibt es Erben einer Ordnung, so schliessen diese alle Erben einer folgenden Ordnung aus.<br> | ||
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=== Erben der ersten Ordnung, §1924 === | === Erben der ersten Ordnung, §1924 === | ||
(1) Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers.<br> | (1) Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers.<br><br> | ||
(2) Ein zur Zeit des Erbfalls lebender Abkömmling schließt die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus.<br> | (2) Ein zur Zeit des Erbfalls lebender Abkömmling schließt die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus.<br> | ||
(3) An die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlinges treten die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge (Erbfolge nach Stämmen).<br> | (3) An die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlinges treten die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge (Erbfolge nach Stämmen).<br> |