Gesetze: In gemeinsamer Gefahr untergegangen: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 15: Zeile 15:
<tt>
<tt>
Sind Mehrere in einer gemeinsamen Gefahr umgekommen, so wird vermuthet (Ann. vermutet), daß sie gleichzeitig gestorben seien.<br>
Sind Mehrere in einer gemeinsamen Gefahr umgekommen, so wird vermuthet (Ann. vermutet), daß sie gleichzeitig gestorben seien.<br>
<br>  
<br>
</tt>
|}
 
=== Bezug zum Mordfall Hinterkaifeck ===
=== Bezug zum Mordfall Hinterkaifeck ===
[[Personen: Gabriel Karl sen. | Karl Gabriel sen.]] meldete Anspruch auf das Erbe der [[Personen: Gabriel Viktoria | Viktoria Gabriel]] an, da seine Enkelin [[Personen: Gabriel Cäzilia | Cäzilia Gabriel]] nach ihrer Mutter verstorben ist und sie damit zwischen dem Tod von Viktoria Gabriel und ihrem eigenen Tod Erbin ihrer Mutter war. In der Erbfolge waren die Großeltern [[Personen: Ehepaar Gruber | Gruber]] und [[Personen: Ehepaar Gabriel | Gabriel]] die Erben der Cäzilia Gabriel.
[[Personen: Gabriel Karl sen. | Karl Gabriel sen.]] meldete Anspruch auf das Erbe der [[Personen: Gabriel Viktoria | Viktoria Gabriel]] an, da seine Enkelin [[Personen: Gabriel Cäzilia | Cäzilia Gabriel]] nach ihrer Mutter verstorben ist und sie damit zwischen dem Tod von Viktoria Gabriel und ihrem eigenen Tod Erbin ihrer Mutter war. In der Erbfolge waren die Großeltern [[Personen: Ehepaar Gruber | Gruber]] und [[Personen: Ehepaar Gabriel | Gabriel]] die Erben der Cäzilia Gabriel.