Berichte: 1931-02 Riedmayr Martin: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei Würdigung des gesamten vorliegenden Materials muss festgestellt werden, dass zwar – wie bereits erwähnt – bisher zur Überführung ausreichend Anhaltspunkte für eine Täterschaft des Schlittenbauer nicht erbracht werden konnten, dass es aber auch heute noch nicht möglich ist, ihn endgültig aus dem Kreis der in Erwägung zu ziehenden Personen auszuscheiden. In den Akten findet sich zwar immer wieder der Hinweis, dass bei Schlittenbauer jeder Beweggrund zu der schauerlichen Tat fehlt, jedoch wurde nach meiner Ansicht hierbei einer Feststellung zu wenig Beachtung geschenkt, die nicht aus dem Auge gelassen werden darf. Ich meine hierbei den Umstand, dass Schlittenbauer von Frau Gabriel Geld erhalten hat, das später wieder zurückgefordert wurde. Die mir zur Verfügung stehenden Akten .... | Bei Würdigung des gesamten vorliegenden Materials muss festgestellt werden, dass zwar – wie bereits erwähnt – bisher zur Überführung ausreichend Anhaltspunkte für eine Täterschaft des Schlittenbauer nicht erbracht werden konnten, dass es aber auch heute noch nicht möglich ist, ihn endgültig aus dem Kreis der in Erwägung zu ziehenden Personen auszuscheiden. In den Akten findet sich zwar immer wieder der Hinweis, dass bei Schlittenbauer jeder Beweggrund zu der schauerlichen Tat fehlt, jedoch wurde nach meiner Ansicht hierbei einer Feststellung zu wenig Beachtung geschenkt, die nicht aus dem Auge gelassen werden darf. Ich meine hierbei den Umstand, dass Schlittenbauer von Frau Gabriel Geld erhalten hat, das später wieder zurückgefordert wurde. Die mir zur Verfügung stehenden Akten .... | ||
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Version vom 8. Januar 2011, 09:00 Uhr
Quelle
Staatsarchiv München / Pol. Dir. 8091b
Detailinformationen
Datum
Februar 1931
Ort
München
Autor/Funktion
Martin Riedmayer, Kriminalinspektor
Inhalt
Bewertung der Person Schlittenbauer durch den ermittelnden Kriminalinspektor Riedmayr vor dessen Vernehmung im Februar 1931 Eine Abfindung aus Eigenem hat Schlittenbauer demnach überhaupt nie bezahlt. Er erkannte die Vaterschaft an und bewahrte so den alten Gruber und seine Tochter vor der Strafe. Hierzu hat er sich wohl nur deshalb herbeigelassen, weil ihm versprochen worden war, dass ihn die nicht unvermögende Gabriel heirate. Sein Einspringen wurde aber schlecht gelohnt; die Versprechungen wurden nicht gehalten, der alte Gruber gab seine Tochter nicht her und zudem wurde das Geld zurück gefordert. Bei Würdigung des ganzen Charakterbildes, das von der Familie Gruber-Gabriel gegeben wurde, ist ihnen eine solche Handlungsweise wohl zuzutrauen. Schlittenbauer mag eingesehen haben, dass er diesem Wortbruch machtlos gegenüberstand; die Abmachungen konnte er nicht aufdecken, ohne selbst unter die Räder zu kommen. Dass er noch wiederholt versucht hat wenigstens Geld zu erhalten, geht daraus hervor, dass Viktoria Gabriel geklagt hat, dass Schlittenbauer von ihnen fortgesetzt Geld erpresst. (siehe Bl. 10 des Sonderaktes „Schlittenbauer“) Bei dem bekannten Geiz der Familie Gruber hat er kaum welches erhalten und es kann wohl angenommen werden, dass Schlittenbauer keinen geringen Groll gegen die Bewohner des Hinterkaifecker Hofes nährte. Wenn er dann, wie aus den Akten hervorgeht (siehe auch Bl. 1 des Sonderaktes „Schlittenbauer“), noch zu weilen gefragt wurde, warum er denn die Viktoria Gabriel nicht geheiratet habe, so mag dadurch die Wut immer neu aufgestachelt worden sein. So scheint mir die grausige Tat immerhin erklärlich, ausgelöst wurde sie möglicherweise durch ein bis heute unbekanntes Ereignis oder vielleicht eine Aussprache mit Viktoria Gabriel, die ja auch nach dem Tatbestandsbericht wahrscheinlich als erste getötet wurde. Wenn auch nicht jede Einzelheit des Vorstehenden durch eindeutige Feststellung belegt werden kann, so glaube ich doch sagen zu dürfen, dass diese Darstellung viel Wahrscheinlichkeit für sich hat. So würde auch verständlich werden, warum sich die Wut des Täters sogar an dem kleinen Kind in solcher Heftigkeit austobte. Der Eindruck, dass es sich viel eher um einen Racheakt, als um einen Raubmord handelt, war ja wohl immer vorherrschend. Eines scheint mir jedenfalls festzustehen: Schlittenbauer hielt sich selbst nicht für den Vater des Kindes. Bei Würdigung des gesamten vorliegenden Materials muss festgestellt werden, dass zwar – wie bereits erwähnt – bisher zur Überführung ausreichend Anhaltspunkte für eine Täterschaft des Schlittenbauer nicht erbracht werden konnten, dass es aber auch heute noch nicht möglich ist, ihn endgültig aus dem Kreis der in Erwägung zu ziehenden Personen auszuscheiden. In den Akten findet sich zwar immer wieder der Hinweis, dass bei Schlittenbauer jeder Beweggrund zu der schauerlichen Tat fehlt, jedoch wurde nach meiner Ansicht hierbei einer Feststellung zu wenig Beachtung geschenkt, die nicht aus dem Auge gelassen werden darf. Ich meine hierbei den Umstand, dass Schlittenbauer von Frau Gabriel Geld erhalten hat, das später wieder zurückgefordert wurde. Die mir zur Verfügung stehenden Akten .... |
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