Sachverhalte: Die Würgespuren: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Original oder auch nur eine Abschrift des Obduktionsprotokolls, hat sich bekanntermaßen nicht erhalten. Sämtliche Informationen über die Verletzungen haben wir auf einer [[Sachverhalte: Die Verletzungen der Opfer| Spezialseite]] zusammengefasst. | Das Original oder auch nur eine Abschrift des Obduktionsprotokolls, hat sich bekanntermaßen nicht erhalten. Sämtliche Informationen über die Verletzungen haben wir auf einer [[Sachverhalte: Die Verletzungen der Opfer| Spezialseite]] zusammengefasst.<br> | ||
Hier fällt auf, daß in den zeitnahen Quellen, die Zuordnung der Würgemale nicht eindeutig ist. Die [[Berichte: 1922-04-07 Fernspruch zur Leichenöffnung | Telefonnotiz vom 7. April 1922]] und der [[Berichte: 1922-04-10 Renner Ferdinand, Staatsanwalt | Bericht]]des Staatsanwaltes Renner vom 10. April 1922. Beide Berichte weisen auf Würgemale bei jeweils 1 Frau hin. Keiner schreibt von Würgespuren bei beiden Frauen, jedoch sind die Angaben, welche Frau diese Spuren aufwies, widersprüchlich: während die Telefonnotiz Frau Gruber mit den Würgemalen in Verbindung bringt, ordnet sie Renner Viktoria Gabriel zu. | |||
==Welche Frau hatte die Würgemale?== | |||
== Aktenfundstücke == | == Aktenfundstücke == | ||