Dokumente Gump: 1921-11-11 Bericht des Oberstaatsanwalts von Neisse an den Generalstaatsanwalt Breslau vom 11.11.1921: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Amtsgericht Neisse, dem Friedrich von der hiesigen Polizei vorgeführt war, hat am 21. August 1921 von dessen Verhaftung abgesehen, weil es weder dringenden Tatverdacht noch Fluchtverdacht für gegeben erachtete. Meines Erachten lagen beide Voraussetzungen vor, da der dringende Verdacht der Straftaten zu 1 und 2 vorlag und Friedrich damals keinen festen Wohnsitz hatte.<br> | Das Amtsgericht Neisse, dem Friedrich von der hiesigen Polizei vorgeführt war, hat am 21. August 1921 von dessen Verhaftung abgesehen, weil es weder dringenden Tatverdacht noch Fluchtverdacht für gegeben erachtete. Meines Erachten lagen beide Voraussetzungen vor, da der dringende Verdacht der Straftaten zu 1 und 2 vorlag und Friedrich damals keinen festen Wohnsitz hatte.<br> | ||
Nach seiner Haftentlassung hat sich Friedrich nur noch kurze Zeit in Winnsdorf aufgehalten, und von dort nach Bernburg begeben. Inzwischen waren die Straftaten zu 3. und 4. zu meiner Kenntnis gelangt. Ich beantragte bei dem Amtsgericht Bernburg die verantwortliche Vernehmung und Verhaftung des Friedrich. Dieses Amtsgericht vernahm den Friedrich am 3. Oktober 1921 verantwortlich, verschonte ihn aber mit der Haft gegen Sicherheitsleistung von 5000 Mark. Friedrich hat jetzt eine feste Wohnung in Magdeburg, Alt-Fermersleben Nr. 60 und ist nicht mehr fluchtverdächtig.<br> | Nach seiner Haftentlassung hat sich Friedrich nur noch kurze Zeit in Winnsdorf aufgehalten, und von dort nach Bernburg begeben. Inzwischen waren die Straftaten zu 3. und 4. zu meiner Kenntnis gelangt. Ich beantragte bei dem Amtsgericht Bernburg die verantwortliche Vernehmung und Verhaftung des Friedrich. Dieses Amtsgericht vernahm den Friedrich am 3. Oktober 1921 verantwortlich, verschonte ihn aber mit der Haft gegen Sicherheitsleistung von 5000 Mark. Friedrich hat jetzt eine feste Wohnung in Magdeburg, Alt-Fermersleben Nr. 60 und ist nicht mehr fluchtverdächtig.<br> | ||
.... | Zu III.<br> | ||
::1.) Dem Leutnant der Reserve stud. techn. Alois Scheidel aus München wird zur Last gelegt, 2 Pferde und 2 Auto | |||
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Version vom 1. März 2025, 12:36 Uhr

Quelle
GStA PK, I. HA Rep. 84a Justizministerium, Nr. 54944
Detailinformationen
Datum
11.11.1921
Ort
Neisse
Inhalt
Der Oberstaatsanwalt. Neisse, den 11. November 1921
I. 91 3) unbefugte Ausübung eines Amtes am 8.August 1921 im Gasthaus zum Golf von Florenz bei Ziegenhals Er soll ein dort eingestelltes Pferd des Oberschlesischen Selbstschutzes auf Grund des oben erwähnten Polizeiausweises beschlagnahmt haben. Friedrich bestreitet dies, gibt jedoch zu, dieses Pferd gemeinschaftlich mit seinem Untergebenen Baer. verkauft zu haben. Dieser Fall bedarf noch der weiteren Aufklärung. Die Beschuldigung beruht auf der Bezichtigung desselben Exner; Soweit bisher ermittelt, sollen junge Leute im Alter von 20 Jahren die Täter sein. Friedrich kommt wohl nicht in Frage. Er bestreitet.
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