Berichte: 1933-03 Riedmayr Martin: Unterschied zwischen den Versionen
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Zusammenfassend kann gesagt werden, daß zwar eine Reihe von Anhaltspunkten für eine Täterschaft der erwähnt Räuberbande und insbesondere der Brüder Schweiger und des Josef Groß sprechen, daß jedoch die vorhandenen Indizien vorerst in keiner Weise für ein weiteres Vorgehen | Zusammenfassend kann gesagt werden, daß zwar eine Reihe von Anhaltspunkten für eine Täterschaft der erwähnt Räuberbande und insbesondere der Brüder Schweiger und des Josef Groß sprechen, daß jedoch die vorhandenen Indizien vorerst in keiner Weise für ein weiteres Vorgehen ausreichen. Eine Alibinachprüfung ist ohne nähere Unterlagen heute so gut wie unmöglich. Die vertrauliche Anfrage bei der Gendarmeriestation Karlskron ergab, daß die Brüder Groß heute noch in Grillhein wohnhaft sind. Vorsorglich wurde auch noch in Kaisheim der Gefangenenakt des Josef Schweiger erholt, jedoch ergab auch die im Akt enthaltene Korrespondenz der zurückliegenden Jahre keinerlei Anhaltspunkte. Weitere Feststellungen sind umsoweniger möglich, als die bereits in den Jahren 1925 und 1926 versuchte Alibinachprüfung für Josef Groß ergebnislos verlief. Siehe Akten der Staatsanwaltschaft Neuburg a.D. AVZ. A 974, 975/25. <br> | ||
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Aktuelle Version vom 3. April 2025, 14:35 Uhr
Bewertung der Täterschaft BrüderSchweiger und Josef Groß durch den ermittelnden Kriminalinspektor Riedmayr

Quelle
Staatsarchiv Augsburg
Detailinformationen
Datum
März 1933
Ort
Autor/Funktion
Martin Riedmayr, Kriminalinspektor
Inhalt
Zusammenfassend kann gesagt werden, daß zwar eine Reihe von Anhaltspunkten für eine Täterschaft der erwähnt Räuberbande und insbesondere der Brüder Schweiger und des Josef Groß sprechen, daß jedoch die vorhandenen Indizien vorerst in keiner Weise für ein weiteres Vorgehen ausreichen. Eine Alibinachprüfung ist ohne nähere Unterlagen heute so gut wie unmöglich. Die vertrauliche Anfrage bei der Gendarmeriestation Karlskron ergab, daß die Brüder Groß heute noch in Grillhein wohnhaft sind. Vorsorglich wurde auch noch in Kaisheim der Gefangenenakt des Josef Schweiger erholt, jedoch ergab auch die im Akt enthaltene Korrespondenz der zurückliegenden Jahre keinerlei Anhaltspunkte. Weitere Feststellungen sind umsoweniger möglich, als die bereits in den Jahren 1925 und 1926 versuchte Alibinachprüfung für Josef Groß ergebnislos verlief. Siehe Akten der Staatsanwaltschaft Neuburg a.D. AVZ. A 974, 975/25. gez. Riedmayr,
Kriminalinspektor.
I.A. gez. TennerZum Sammelakt " Sechsfacher Kord in Hinterkaifeck“ in der Dienststelle I.A. Fauß |