Ermittlungsstrang: Der Verdacht gegen die Gebrüder Kaltenecker: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Ermittlungen 1932 begannen damit, dass 1932 der zu diesem Zeitpunkt bereits pensionierte Kriminaloberinspektor [[Ermittler: Reingruber Georg | Georg
Die Ermittlungen 1932 begannen damit, dass 1932 der zu diesem Zeitpunkt bereits pensionierte Kriminaloberinspektor [[Ermittler: Reingruber Georg | Georg
Reingruber]] einen Brief von einem ehemaligem Häftling [[Personen: Heinz Eduard| Eduard Heinz]] erhält, der in diesem die Aufklärung des Mordes verspricht. <br>
Reingruber]] einen Brief von einem ehemaligem Häftling [[Personen: Heinz Eduard| Eduard Heinz]] erhält, der in diesem die Aufklärung des Mordes verspricht. <br>
Eduard Heinz verbüßte im Zuchthaus Ebrach wegen Diebstahls eine Strafe von 3 Jahren und 10 Monaten und wurde am 16.07.1932 entlassen. In Ebrach hatte er sich mit dem [[Personen: Schnepf Philipp | Philipp Schnepf]] angefreundet, da er mit diesem zusammen zum Arbeitsdienst eingeteilt war. Schnepf hatte wegen schweren Raubes eine Strafe von 14 Jahren zu verbüßen, und erzählte dem Mitgefangenem Heinz nun von einigen seiner begangenen Straftaten. Dabei erwähnte er, daß er einige Überfälle zusammen mit den [[Personen: Gebrüder Kaltenecker | Brüdern Kaltenecker]] verübt habe. Im Laufe der Zeit soll Schnepf dabei auch mehr und mehr von „früher“ erzählt haben, bzw. nicht nur von seinen eigenen Straftaten berichtet haben, vielmehr berichtete er auch über die Verbrechen und Delikte seiner früheren Freunde, Weggenossen und Komplizen, die ohne ihn stattgefunden haben sollen. So wolle er genau wissen, daß der Mord in Hinterkaifeck von einem Schweiger zusammen mit zwei Kaltenecker Brüdern verübt worden sei. <br>
Eduard Heinz verbüßte im Zuchthaus Ebrach wegen Diebstahls eine Strafe von 3 Jahren und 10 Monaten und wurde am 16.07.1932 entlassen. In Ebrach hatte er sich mit dem [[Personen: Schnepf Philipp | Philipp Schnepf]] angefreundet, da er mit diesem zusammen zum Arbeitsdienst eingeteilt war. Schnepf hatte wegen schweren Raubes eine Strafe von 14 Jahren zu verbüßen, und erzählte dem Mitgefangenem Heinz nun von einigen seiner begangenen Straftaten. Dabei erwähnte er, daß er einige Überfälle zusammen mit den [[Personen: Gebrüder Kaltenecker | Brüdern Kaltenecker]] verübt habe. Im Laufe der Zeit soll Schnepf dabei auch mehr und mehr von „früher“ erzählt haben, bzw. nicht nur von seinen eigenen Straftaten berichtet haben, vielmehr berichtete er auch über die Verbrechen und Delikte seiner früheren Freunde, Weggenossen und Komplizen, die ohne ihn stattgefunden haben sollen. So wolle er genau wissen, daß der Mord in Hinterkaifeck von einem Schweiger zusammen mit zwei Kaltenecker Brüdern verübt worden sei. <br>Aufgrund der Vernehmung des Eduard Heinz und der im Anschluss durchgeführten Überprüfung sind die o. a. drei Brüderpaare ermittelt worden, die um 1923/24 gemeinschaftlich verschiedene Raubüberfälle durchgeführt hatten und 1925 verurteilt wurden, worüber auch in der Zeitung berichtet wurde. <br>


==Aktenbezüge==
==Aktenbezüge==

Version vom 2. März 2024, 00:06 Uhr

Personenbeschreibung

Zeitraum der Ermittlungen im Fall Hinterkaifeck

  1. ab September 1924 ff, 1929 nur gegen die Gebrüder Kaltenecker
  2. ab August 1932 die Gebrüder Schweiger sind als weitere Tatverdächtige hinzugekommen

Wodurch entstand der Verdacht?

Im vorliegenden Fall wurde gleich zweimal gegen die Brüderpaare ermittelt. Das frühere Verfahren ab 1924, das nur gegen die Gebrüder Kaltenecker geführt wurde, kam zustande, als diese im September 1924 wegen verschiedener schwerer Einbrüche verhaftet wurden.
Die Ermittlungen 1932 begannen damit, dass 1932 der zu diesem Zeitpunkt bereits pensionierte Kriminaloberinspektor Georg Reingruber einen Brief von einem ehemaligem Häftling Eduard Heinz erhält, der in diesem die Aufklärung des Mordes verspricht.
Eduard Heinz verbüßte im Zuchthaus Ebrach wegen Diebstahls eine Strafe von 3 Jahren und 10 Monaten und wurde am 16.07.1932 entlassen. In Ebrach hatte er sich mit dem Philipp Schnepf angefreundet, da er mit diesem zusammen zum Arbeitsdienst eingeteilt war. Schnepf hatte wegen schweren Raubes eine Strafe von 14 Jahren zu verbüßen, und erzählte dem Mitgefangenem Heinz nun von einigen seiner begangenen Straftaten. Dabei erwähnte er, daß er einige Überfälle zusammen mit den Brüdern Kaltenecker verübt habe. Im Laufe der Zeit soll Schnepf dabei auch mehr und mehr von „früher“ erzählt haben, bzw. nicht nur von seinen eigenen Straftaten berichtet haben, vielmehr berichtete er auch über die Verbrechen und Delikte seiner früheren Freunde, Weggenossen und Komplizen, die ohne ihn stattgefunden haben sollen. So wolle er genau wissen, daß der Mord in Hinterkaifeck von einem Schweiger zusammen mit zwei Kaltenecker Brüdern verübt worden sei.
Aufgrund der Vernehmung des Eduard Heinz und der im Anschluss durchgeführten Überprüfung sind die o. a. drei Brüderpaare ermittelt worden, die um 1923/24 gemeinschaftlich verschiedene Raubüberfälle durchgeführt hatten und 1925 verurteilt wurden, worüber auch in der Zeitung berichtet wurde.

Aktenbezüge

Bericht des Ermittlers Riedmayr vom 12.08.1932

Einschätzung der Polizei zum Fall Hinterkaifeck

In den Jahren 1924 ff wurde seitens der Ermittler wiederholt versucht eine mögliche Tatbeteiligung in Hinterkaifeck nachzuweisen, allerdings konnte für Johann und Simon Kaltenecker der Alibibeweis erbracht werden. Lediglich Josef Kaltenecker hatte vom 24.03.1922 – 05.04.1922 kein gesichertes Alibi wie etwa seine Brüder durch eine Arbeitsstelle.

Kriminelle Vorgeschichte

siehe Zeitungsartikel über das Urteil vom Februar 1925

Quellen:

Bericht des Ermittlers Riedmayr vom 12.08.1932