Sachverhalte: Das zunächst vom Staat eingezogene Goldgeld: Unterschied zwischen den Versionen

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|18.10.1922
|18.10.1922
|Das Finanzgericht des Landesfinanzamts München hat den ersten Einspruch der Erben (hier vertreten durch Starringer Cäzilia) abgewiesen.
|Das Finanzgericht des Landesfinanzamts München hat den ersten Einspruch der Erben (hier vertreten durch Starringer Cäzilia) abgewiesen. Daraufhin wurde ein erneuter Einspruch eingelegt.
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|07.03.1923:
|07.03.1923:
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|Am 07.03.1923 verhandelte der III. Senat des Reichsfinanzsenats den Sachverhalt und hob die zuvor getroffenen Entscheidungen sowie den Vollstreckungsbefehl auf.
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|09.05.1923:
|09.05.1923:
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