Gesetze: Das Bürgerliche Gesetzbuch (1900): Unterschied zwischen den Versionen

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Beispielhaft seien genannt:
Beispielhaft seien genannt:
* Übergabe- und Eheverträge
* Übergabe- und Eheverträge
* Erbschein
* [[Gesetze: Erbrecht | Vererbung]]
* Anzeigen wg. [[Sachverhalte: Der Inzest | Inzest]]
* Anzeigen wg. [[Sachverhalte: Der Inzest | Inzest]]
* Entzug eines Kindes durch die Fürsorge
* Entzug eines Kindes durch die Fürsorge

Aktuelle Version vom 10. Januar 2012, 20:45 Uhr

Das Bürgerliche Gesetzbuch, gültig ab 1. Januar 1900

Aus Wikipedia:
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt als zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts die wichtigsten Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Es bildet mit seinen Nebengesetzen (z. B. Wohnungseigentumsgesetz, Versicherungsvertragsgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz) das allgemeine Privatrecht. Nach langjähriger Beratung in zwei Juristenkommissionen trat das BGB am 1. Januar 1900 durch Art. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) in Kraft (RGBl. 1896 I S. 195). Es war die erste Kodifikation im Privatrecht, die für das gesamte Reichsgebiet Gültigkeit besaß. Erstmals wurde einheitlich die Gleichberechtigung der Frau hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit festgeschrieben.

Bezug zu Hinterkaifeck

Rund um die Familie Gruber-Gabriel gab es einige Vorgänge mit rechtlichem Bezug. Beispielhaft seien genannt:

Weitere Quellen


Weitere Regelungen und Gesetze aus der damaligen Zeit