Dokumente Gump: 1923-01-15 Bericht des Generalstaatsanwalts von Breslau an den preuß. Justizminister vom 15.01.1923 zum Verfahrensstand: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Seite wurde neu angelegt: „Kategorie: Komplex Gump rechts == Quelle == GStA PK, I. HA Rep. 84a Justizministerium, Nr. 54944 == Detailinformationen == === Datum === 15.01.1923 === Ort === Breslau == Inhalt == {|class="docs" border="2" cellpadding="0" width="900" | <tt> Generalstaatsanwalt <div class="right"> Breslau, den 15. Januar 1923y&div> Fernruf: Ring 2477<br> ::::1<br> :<u>3. I. 182. = (1) </u><br> :::::39.<br> ::::Betrifft:<br> Verfah…“
 
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der Strafkammer in Oppeln am 2. September 1922 auf Grund des  Artikels I § 1 des deutsch -polnischen Amnestieabkommens vom 21. Juni 1922 eingestellt.<br>
der Strafkammer in Oppeln am 2. September 1922 auf Grund des  Artikels I § 1 des deutsch -polnischen Amnestieabkommens vom 21. Juni 1922 eingestellt.<br>
III.<br>
III.<br>
Nach Bericht des Oberstaatsanwalts in Neiße vom 6. Jan. 1923 konnte der gegenwärtige Aufenthalt des Beschuldigten Mussweiler trotz umfassender Nachforschungen nicht ermittelt; und daher auch die beabsichtigte Anklage gegen ihn wegen fahrlässigen Falscheides nicht erhoben worden. Sobald auch die letzten noch schwebenden Nachforschungen erfolglos bleiben, wird das Verfahren wegen Abwesenheit. Vorläufig eingestellt werden müssen.<br>
Nach Bericht des Oberstaatsanwalts in Neiße vom 6. Jan. 1923 konnte der gegenwärtige Aufenthalt des Beschuldigten Mussweiler trotz umfassender Nachforschungen nicht ermittelt; und daher auch die beabsichtigte Anklage gegen ihn wegen fahrlässigen Falscheides nicht erhoben worden. Sobald auch die letzten noch schwebenden Nachforschungen erfolglos bleiben, wird das Verfahren wegen Abwesenheit. Vorläufig eingestellt werden müssen.<br>


<div class="center">Handschriftlich unterschrieben
<div class="center">Handschriftlich unterschrieben