Dokumente Gump: 1921-11-11 Bericht des Oberstaatsanwalts von Neisse an den Generalstaatsanwalt Breslau vom 11.11.1921: Unterschied zwischen den Versionen
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Über Erpressungen gegen Dorfbewohner sind hier bisher keine Anzeigen eingegangen. <br> | Über Erpressungen gegen Dorfbewohner sind hier bisher keine Anzeigen eingegangen. <br> | ||
Das Amtsgericht Neisse, dem Friedrich von der hiesigen Polizei vorgeführt war, hat am 21. August 1921 von dessen Verhaftung abgesehen, weil es weder dringenden Tatverdacht noch Fluchtverdacht für gegeben erachtete. Meines Erachten lagen beide Voraussetzungen vor, da der dringende Verdacht der Straftaten zu 1 und 2 vorlag und Friedrich damals keinen festen Wohnsitz hatte.<br> | Das Amtsgericht Neisse, dem Friedrich von der hiesigen Polizei vorgeführt war, hat am 21. August 1921 von dessen Verhaftung abgesehen, weil es weder dringenden Tatverdacht noch Fluchtverdacht für gegeben erachtete. Meines Erachten lagen beide Voraussetzungen vor, da der dringende Verdacht der Straftaten zu 1 und 2 vorlag und Friedrich damals keinen festen Wohnsitz hatte.<br> | ||
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