Sachverhalte: Das zunächst vom Staat eingezogene Goldgeld: Unterschied zwischen den Versionen

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|30.05.1923:
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| Bernhard Gruber gibt am 30.05.1923 dem AG Schrobenhausen zu Protokoll, daß sich die Erbengemeinschaft  aufgrund des Bescheids des Landesfinanzamts dahingehend geeinigt habe, daß das Goldgeld dem [[Personen: Ehepaar Gruber|Ehepaar Gruber]] und [[Personen: Gabriel Viktoria|Viktoria Gabriel]] zu je einem Drittel gehört hat. Die Erben hätten sich auf die folgende Verteilung geeinigt:<br>
| Bernhard Gruber gibt dem AG Schrobenhausen zu Protokoll, daß sich die Erbengemeinschaft  aufgrund des Bescheids des Landesfinanzamts dahingehend geeinigt habe, daß das Goldgeld dem [[Personen: Ehepaar Gruber|Ehepaar Gruber]] und [[Personen: Gabriel Viktoria|Viktoria Gabriel]] zu je einem Drittel gehört hat. Die Erben hätten sich auf die (unter 3 gen.) Verteilung geeinigt:<br>
[[Personen: Starringer Cäzilia | Cäzilia Starringer]] 1/8<br>
[[Personen: Starringer Cäzilia | Cäzilia Starringer]] 1/8<br>
[[Personen: Gruber Anna | Anna Gruber]] 1/8<br>
[[Personen: Gruber Anna | Anna Gruber]] 1/8<br>
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|Die Hinterlegungsstelle des Nachlaßgerichts Schrobenhausen erhält vom Amtsgericht Schrobenhausen die Anweisung das Gold-und Silbergeld an den Bevollmächtigten der Erbengemeinschaft Bernhard Gruber herauszugeben.
|Die Hinterlegungsstelle des Nachlaßgerichts Schrobenhausen erhält vom Amtsgericht Schrobenhausen die Anweisung das Gold-und Silbergeld an den Bevollmächtigten der Erbengemeinschaft Bernhard Gruber herauszugeben.
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== Verteilung des Geldes innerhalb der Erbengemeinschaft ==
== Verteilung des Geldes innerhalb der Erbengemeinschaft ==


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