Sachverhalte: Die tatsächliche Erbverteilung gegenüber der Erbverteilung nach dem damals gültigen Bürgerlichen Gesetzbuches: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. November 2012, 16:37 Uhr
, vor 12 Jahren→Viktoria Gabriel
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Die Geschwister des Andreas Gruber beerbten wohl als Abkömmlinge die Großeltern der Erblasserin Viktoria.<br> | Die Geschwister des Andreas Gruber beerbten wohl als Abkömmlinge die Großeltern der Erblasserin Viktoria.<br> | ||
Cäzilia Starringer beerbte ihre Halbschwester in der zweiten Ordung anstelle der Eltern Gruber. | Cäzilia Starringer beerbte ihre Halbschwester in der zweiten Ordung anstelle der Eltern Gruber. | ||
Nachdem es einen Erben in der zweiten Ordung gab, hätte die dritte Ordnung, nämlich die Gruber-Familie, keinen Anspruch auf das Erbe gehabt und | Nachdem es einen Erben in der zweiten Ordung (C. Starringer) gab, hätte die dritte Ordnung, nämlich die Gruber-Familie, keinen Anspruch auf das Erbe gehabt und C. Starringer wäre Alleinerbin geworden. | ||
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=== Cäzilia Gabriel=== | === Cäzilia Gabriel=== | ||
Die tatsächliche Erbfolge ist mit den Gesetzen des BGB identisch.<br> | Die tatsächliche Erbfolge ist mit den Gesetzen des BGB identisch.<br> |