Sachverhalte: Die tatsächliche Erbverteilung gegenüber der Erbverteilung nach dem damals gültigen Bürgerlichen Gesetzbuches: Unterschied zwischen den Versionen
Sachverhalte: Die tatsächliche Erbverteilung gegenüber der Erbverteilung nach dem damals gültigen Bürgerlichen Gesetzbuches (Quelltext anzeigen)
Version vom 1. November 2012, 05:41 Uhr
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[[Datei:Pfeil.png]]Eine solche Vorgehensweise entbehrt jeder rechtlichen Grundlage.<br> | [[Datei:Pfeil.png]]Eine solche Vorgehensweise entbehrt jeder rechtlichen Grundlage.<br> | ||
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[[Datei:Pfeil.png]] Die Erblasserin Cäzilia Gabriel wurde nur vom Abkömmling ihrer Großmutter, Cäzilia Starringer, beerbt. Sie schloß alle weiteren Ordnungen aus. | [[Datei:Pfeil.png]] Die Erblasserin Cäzilia Gabriel wurde nur vom Abkömmling ihrer Großmutter, Cäzilia Starringer, beerbt. Sie schloß alle weiteren Ordnungen aus.<br> | ||
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* Könnte Viktoria ev. den Hof, bzw. ein Teil davon, an ihre Eltern zurück gegeben haben, sodass die Eheleute Gruber wieder (Mit-)Besitzer wurden? Demnach wären dann tatsächlich die Geschwister von Gruber als Abkömmlinge der gemeinsamen Eltern in der zweiten Ordnung erbberechtigt gewesen.<br> | |||
[[Datei:Pfeil.png]] Es existiert kein Hinweis, der darauf schliessen lässt, dass die Eheleute Gruber wieder (Mit-) eigentümer wurden. |