Sachverhalte: Sühneverfahren / Gerichtsverfahren Schlittenbauer Lorenz gegen Sigl Jakob: Unterschied zwischen den Versionen

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Aus der Aussage des Lorenz Schlittenbauer vom 30.03.1931 geht hervor, dass Schlittenbauer Sigl angezeigt hatre, weil er ihn den "Kaifecker Mörder" nannte. Schlittenbauer gibt an, dass Sigl in einem Sühneverfahren zu einer Zahlung von 40 Mark verurteilt wurde. Ob Sigl das Geld an eine Armenkasse entrichten musste, was zu dieser Zeit nicht ungewöhnlich war, oder an Schlittenbauer bezahlt hatte, geht aus der Aussage nicht hervor.<br>
Aus der Aussage des Lorenz Schlittenbauer vom 30.03.1931 geht hervor, dass Schlittenbauer Sigl angezeigt hatre, weil er ihn den "Kaifecker Mörder" nannte. Schlittenbauer gibt an, dass Sigl in einem Sühneverfahren zu einer Zahlung von 40 Mark verurteilt wurde. Ob Sigl das Geld an eine Armenkasse entrichten musste, was zu dieser Zeit nicht ungewöhnlich war, oder an Schlittenbauer bezahlt hatte, geht aus der Aussage nicht hervor.<br>
Am 28.01.1926 war folgende Anzeige im Schrobenhausener Wochenblatt zu lesen:
''Öffentliche Warnung<br>
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Ich warne jeden, die Gerüchte, als ob ich bei dem Mord in Hinteraifeck beteiligt gewesen sei, weiter zu verbreiten. Von nun ab werde ich gegen Jeden ob er vermögend ist oder nicht, mit Klage vorgehen, der solche Gerüchte aufbringt oder verbreitet. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass des Menschen Ehre durch böse Mäuler gleich genommen, dass aber diese Sorte von Menschen nie im Stande ist, des Menschen Ehre wieder zu geben.<br>
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Gröbern, den 26. Januar 1926<br>
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Lorenz Schlittenbauer<br>
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Oekonom''<br>
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