Dokumente: 1922-06-30 Beschluß der Zivilkammer des Landgerichts Neuburg/Donau in der Erbsache Gabriel: Unterschied zwischen den Versionen

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Gegen diesen Beschluß hat JR. Graf namens des väterlichen Großvaters des Kindes Zäzilie Gabriel Beschwerde eingelegt mit folgendem Antrag:<br>
Gegen diesen Beschluß hat JR. Graf namens des väterlichen Großvaters des Kindes Zäzilie Gabriel Beschwerde eingelegt mit folgendem Antrag:<br>
1. Die Ausstellung des Erbscheins vom 7. Juni 1922 als unzulässig aufzuheben,<br>
1. Die Ausstellung des Erbscheins vom 7. Juni 1922 als unzulässig aufzuheben,<br>
 
2. eventuell: den Erbschein von amtswegen einzuziehen und, wenn derselbe schon erteilt sein sollte und nicht erlangt werden kann, durch Beschluß für kraftlos zu erklären, evtl. das Nachlaßgericht anzuweisen den Erbschein einzuziehen oder, wenn er nicht sofort erlangt werden kann, aber schon erteilt sein sollte, für kraftlos zu erklären.<br>






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