Sachverhalte: Die polizeilichen Ermittlungen am Beispiel der tatverdächtigen Gebrüder Bichler: Unterschied zwischen den Versionen
Sachverhalte: Die polizeilichen Ermittlungen am Beispiel der tatverdächtigen Gebrüder Bichler (Quelltext anzeigen)
Version vom 2. September 2022, 13:45 Uhr
, vor 1 Jahr→Überprüfung der Angaben und des Alibis durch unabhängige Zeugen wenn möglich
Ajnat (Diskussion | Beiträge) |
Ajnat (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 50: | Zeile 50: | ||
|} | |} | ||
Am 05.05.1922 [Berichte: 1922-05-05 Neuss Georg, Kriminalkommissär]schreibt Neuss nun abermals nach München um zu berichten, daß sich der Tatverdacht nicht erhärtet hat. <i> | Am 05.05.1922 [Berichte: 1922-05-05 Neuss Georg, Kriminalkommissär]schreibt Neuss nun abermals nach München um zu berichten, daß sich der Tatverdacht nicht erhärtet hat. <i>“von einer Festnahme wurde Abstand genommen, da sein Alibi in der kritischen Nacht durch einwandfreie Zeugen nachgewiesen wurde.“</i> |