Sachverhalte: Strafprozess wegen Blutschande gegen Andreas Gruber und Viktoria Gabriel 1915: Unterschied zwischen den Versionen
Sachverhalte: Strafprozess wegen Blutschande gegen Andreas Gruber und Viktoria Gabriel 1915 (Quelltext anzeigen)
Version vom 19. Juni 2013, 15:57 Uhr
, vor 10 Jahren→Rechtliche Grundlage
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== Rechtliche Grundlage == | == Rechtliche Grundlage == | ||
Andreas Gruber und Viktoria Gabriel sind höchstwahrscheinlich nach | Andreas Gruber und Viktoria Gabriel sind höchstwahrscheinlich nach § 173 StGB, gültig vom 01.01.1872 bis 01.10.1953, verurteilt worden: | ||
(1) Der Beischlaf zwischen Verwandten auf- und absteigender Linie wird an den ersteren mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren, an den letzteren mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft.<br> | (1) Der Beischlaf zwischen Verwandten auf- und absteigender Linie wird an den ersteren mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren, an den letzteren mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft.<br> |