Berichte: 1931-02-05 Riedmayr zu Schlittenbauer: Unterschied zwischen den Versionen
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In den Akten findet sich zwar immer wieder der Hinweis, daß bei Schlittenbauer jeder Beweggrund zu der schauerlichen Tat fehlt, jedoch wurde nach meiner Ansicht hierbei einer Feststellung zu wenig Beachtung geschenkt, die nicht aus dem Auge gelassen werden darf. Ich meine hierbei den Umstand, daß Schlittenbauer von [[Personen: Gabriel Viktoria | Frau Gabriel]] Geld erhalten hat, das später wieder zurückgefordert wurde. Die mir zur Verfügung stehenden Akten enthalten nur sehr dürftige Andeutungen; eine Klarstellung, welche Bewandtnis es mit diesem Gelde hatte, findet sich nirgends.<br> | In den Akten findet sich zwar immer wieder der Hinweis, daß bei Schlittenbauer jeder Beweggrund zu der schauerlichen Tat fehlt, jedoch wurde nach meiner Ansicht hierbei einer Feststellung zu wenig Beachtung geschenkt, die nicht aus dem Auge gelassen werden darf. Ich meine hierbei den Umstand, daß Schlittenbauer von [[Personen: Gabriel Viktoria | Frau Gabriel]] Geld erhalten hat, das später wieder zurückgefordert wurde. Die mir zur Verfügung stehenden Akten enthalten nur sehr dürftige Andeutungen; eine Klarstellung, welche Bewandtnis es mit diesem Gelde hatte, findet sich nirgends.<br> | ||
Bei Beurteilung des zwischen Schlittenbauer und der [[Familie Gruber | Familie Gruber-Gabriel]] bestehenden Verhältnisses wurde immer wieder an jenen ersten Angaben festgehalten, die etwa folgenden Sachverhalt ergaben:<br> | Bei Beurteilung des zwischen Schlittenbauer und der [[Familie Gruber | Familie Gruber-Gabriel]] bestehenden Verhältnisses wurde immer wieder an jenen ersten Angaben festgehalten, die etwa folgenden Sachverhalt ergaben:<br> | ||
[[Personen: Gruber Andreas | Andreas Gruber]] war im Jahre 1915 wegen [[Sachverhalte: Inzest | Blutschande]] mit seiner Tochter Viktoria Gabriel mit einem Jahre Zuchthaus und dieselbe mit einem Jahre Gefängnis bestraft worden. Im September 1919 hatte dann Lorenz Schlittenbauer, der natürliche Vater [[Personen: Gruber Josef | des ermordeten Knaben]], nachdem er wegen Anerkennung der Vaterschaft und Alimentierung des Kindes in Anspruch genommen war, gegen Gruber und seine Tochter eine neue Strafanzeige wegen Blutschande erstattet. Das Strafverfahren endete jedoch damals mit Freispruch der Beiden, nachdem Schlittenbauer sich mit der Kindsmutter geeinigt und eine Abfindungssumme von 1800 M für das Kind bezahlt hatte.<br> | [[Personen: Gruber Andreas | Andreas Gruber]] war im Jahre 1915 wegen [[Sachverhalte: Der Inzest | Blutschande]] mit seiner Tochter Viktoria Gabriel mit einem Jahre Zuchthaus und dieselbe mit einem Jahre Gefängnis bestraft worden. Im September 1919 hatte dann Lorenz Schlittenbauer, der natürliche Vater [[Personen: Gruber Josef | des ermordeten Knaben]], nachdem er wegen Anerkennung der Vaterschaft und Alimentierung des Kindes in Anspruch genommen war, gegen Gruber und seine Tochter eine neue Strafanzeige wegen Blutschande erstattet. Das Strafverfahren endete jedoch damals mit Freispruch der Beiden, nachdem Schlittenbauer sich mit der Kindsmutter geeinigt und eine Abfindungssumme von 1800 M für das Kind bezahlt hatte.<br> | ||
Von dem Geld, das Schlittenbauer erhielt ist in dieser immer wiederkehrenden Darstellung mit keinem Wort die Rede, sie bedarf deshalb meines Erachtens einer nicht unbedeutenden Korrektur, die im folgenden versucht sei:<br> | Von dem Geld, das Schlittenbauer erhielt ist in dieser immer wiederkehrenden Darstellung mit keinem Wort die Rede, sie bedarf deshalb meines Erachtens einer nicht unbedeutenden Korrektur, die im folgenden versucht sei:<br> | ||
Nach der ganzen Sachlage muß mit der Möglichkeit gerechnet werden, daß der Erzeuger des Knaben der alte Gruber war. Als sich die Gabriel schwanger fühlte, dürften Vater und Tochter eine neuerliche Bestrafung gefürchtet haben und so wurde Schlittenbauer zum “Handkuß“ zugelassen, ohne daß er wohl zunächst geahnt haben mag, welch eigenartige Rolle ihm zugedacht war.<br> | Nach der ganzen Sachlage muß mit der Möglichkeit gerechnet werden, daß der Erzeuger des Knaben der alte Gruber war. Als sich die Gabriel schwanger fühlte, dürften Vater und Tochter eine neuerliche Bestrafung gefürchtet haben und so wurde Schlittenbauer zum “Handkuß“ zugelassen, ohne daß er wohl zunächst geahnt haben mag, welch eigenartige Rolle ihm zugedacht war.<br> | ||
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1 Hauptakt A 169/22 u. 1 Aktenheft betr. Schlittenbauer<br> | 1 Hauptakt A 169/22 u. 1 Aktenheft betr. Schlittenbauer<br> | ||
An den Herren Oberstaatsanwalt<br> | An den Herren Oberstaatsanwalt<br> | ||
Bei dem Landgerichte Neuburg a. d. Donau<br> | Bei dem Landgerichte [[Orte: Neuburg a. d. Donau|Neuburg a. d. Donau]]<br> | ||
ergebenst zurückgeleitet<br> | ergebenst zurückgeleitet<br> | ||
München, den 7. Februar 1931<br> | München, den 7. Februar 1931<br> |
Aktuelle Version vom 26. November 2011, 18:03 Uhr
Zusammenfassender Bericht über Lorenz Schlittenbauer
Quelle
Staatsarchiv Augsburg
Detailinformationen
Datum
5. Februar 1931
Ort
Autor/Funktion
Riedmayr
Friedrich Tenner, Polizeidirektor München I
Inhalt
Polizeidirektion München, den 5. Februar 1931
Betreff: Sechsfacher Raubmord in Hinterkaifeck Eingeschriebenes Päckchen ! |
Fragen/Bemerkungen
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