Wissen: Fingerabdrücke: Unterschied zwischen den Versionen
Ajnat (Diskussion | Beiträge) |
Ajnat (Diskussion | Beiträge) |
||
| (3 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
| Zeile 29: | Zeile 29: | ||
===Das Ende der Bertillonage / der Der Fall Will und William West=== | ===Das Ende der Bertillonage / der Der Fall Will und William West=== | ||
Die Bertillonage ist der Daktyloskopie aus verschiedenen Gründen unterlegen. Das System ist sehr komplex und punktuell fehleranfällig. Die Möglichkeit von Verwechslungen konnte auch bei Abnahme von elf Körpermaßen nicht zu 100 % ausgeschlossen werden.<br> | Die Bertillonage ist der Daktyloskopie aus verschiedenen Gründen unterlegen. Das System ist sehr komplex und punktuell fehleranfällig. Die Möglichkeit von Verwechslungen konnte auch bei Abnahme von elf Körpermaßen nicht zu 100 % ausgeschlossen werden.Wegen Ungenauigkeiten beim Abmessen der Körperlängen musste man stets einige Millimeter Abweichung tolerieren, da die Endpunkte nicht exakt festgelegt werden konnten. <br> | ||
[[Datei:Will und William West-Doppelgängerfall.png|thumb|100px|Fotografien und Fingerabdrücke von (a) Will und (b) William West]] | [[Datei:Will und William West-Doppelgängerfall.png|thumb|100px|Fotografien und Fingerabdrücke von (a) Will und (b) William West]] | ||
In den Vereinigten Staaten trat 1903 eine Fehlbarkeit des Systems zu Tage: | In den Vereinigten Staaten trat 1903 eine Fehlbarkeit des Systems zu Tage: <br> | ||
Am 1. Mai 1903 wurde ein Afroamerikaner namens Will West in das US-Gefängnis in Leavenworth eingeliefert. Wie jeder andere neue Häftling wurde West dem üblichen Aufnahmeverfahren / d. Bertillonage unterzogen. Anhand von Wests Maßen und Beschreibung konnten die Beamten ihn mit der Akte von William West abgleichen, der bereits wegen Mordes verurteilt worden war und im gleichen Gefängnis seine Strafe absaß.<br> | Am 1. Mai 1903 wurde ein Afroamerikaner namens Will West in das US-Gefängnis in Leavenworth eingeliefert. Wie jeder andere neue Häftling wurde West dem üblichen Aufnahmeverfahren / d. Bertillonage unterzogen. Anhand von Wests Maßen und Beschreibung konnten die Beamten ihn mit der Akte von William West abgleichen, der bereits wegen Mordes verurteilt worden war und im gleichen Gefängnis seine Strafe absaß.<br> | ||
| Zeile 253: | Zeile 253: | ||
| 185.006 | | 185.006 | ||
| [https://digipress.digitale-sammlungen.de/view/bsb00133543_00161_u001?page=1 Münchner neueste Nachrichten] | | [https://digipress.digitale-sammlungen.de/view/bsb00133543_00161_u001?page=1 Münchner neueste Nachrichten] | ||
|} | |||
===praktische Anwendung bei der Polizeidirektion München=== | |||
(im Aufbau) | |||
{| class="wikitable" | |||
|- | |||
| Münchner Neuesten Nachrichten<br>01.02.1913 | |||
| [[Zeitungsartikel: 1913-02-01 Münchner Neueste Nachrichten|Artikel vom 01.02.1913]] mit mehreren Beispielen | |||
|- | |||
|Münchner neueste Nachrichten<br>18.05.1916 | |||
|<b>Durch das Fingerabdruckverfahren überführt.</b> Durch die Mitteilung eines Sträflings in Kaisheim erfuhr die Behörde, daß ein Mitgefangener vor mehreren Jahren einen bis jetzt unaufgeklärten Einbruchdiebstahl in Reichenhall verübt haben soll. Die Nachforschungen ergaben, daß der Beschuldigte sich zur Zeit des Einbruchdiebstahles in Reichenhall aufgehalten hatte Weitere Verdachtsgründe zeigten die Ermittelungen nicht. In der Fingerabdrucksammlung der Polizeidirektton München fand sich jedoch ein seinerzeit am Tatort aufgenommener Fingerabdruck, der mit jenem des Sträflings genau übereinstimmte. Trotz seines Leugnens wurde nun der Angeklagte auf Grund dieser Feststellung in Traunstein zu einer Zuchthausstrafe verurteilt. | |||
|- | |||
|Münchner neueste Nachrichten<br>10.12.1917 | |||
|<b> Die Ermordung des Gendarmerie Sergeanten in Starnberg.</b>Der Stallknecht Josef Stedele, der am 3. Dezember in Starnberg den Gendarmerie Sergeanten Hermann Hofmann erschossen hat, hielt sich, wie festgestellt wurde, noch in den letzten Tagen in München auf. Er wurde in einer Gaststube an der Zweigstraße und in einem Lichtspieltheater gesehen. Der Jagdzwilling, den Stedele unter anderen Gegenständen in der Polizeiwache in Starnberg zurückgelassen hat, wurde als Eigentum eines Münchner Lehrers erkannt; das Gewehr ist aus einem Landhaus am Wörthsee entwendet worden. Daraus wird geschlossen, daß Stedele auch die Einbruchdiebstäble verübt hat, die in den letzten Monaten in Steinebach, Etterschlag, Auing, Oberpfaffenhofen ufw, ausgeführt wurden. Die Landhausbesitzer in dieser Gegend waren durch das Auftreten des Einbrechers so beunruhigt, daß viele ihre Landhäuser vollständig ausräumten und darin nicht mehr zu übernachten wagten. Stedele trug bei seinen Beutezügen bekanntlich mit Vorliebe Jägertracht. Der erwähnte Münchner Lehrer beobachtete nun vor etwa 14 Tagen einen Mann, der als Besenbinder ausgerüstet war und auf den die Beschreibung Stedeles genau paßte. Der Mann trat bei Einbruch der Dämmerung aus einem nahen Walde heraus, schritt auf das Haus des Lehrers zu, verschwand jedoch wieder im Wald, als er den Lehrer erblickte.<br> | |||
Stedele hatte sich im Alter von 20 Jahren das erstemal wegen Einbruchdiebstahls, begangen bei einem Gastwirt in Dürrnhausen, zu verantworten; er wurde im Jahre 1909 zu 2½ Jahren Zuchthaus verurteilt. Im Jahre 1913 wurde bei dem Gastwirt neuerdings eingebrochen; der Verdacht fiel wieder auf Stedele, der ins Allgäu und nach Oesterreich flüchtete und an verschiebenen Orten Einbruchdiebstäble verübte; in Augsburg wurde er dann zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt. Durch das Fingerabdruckverfahren wurde ihm vor dem Landgerichte Minchen II auch der zweite Einbruch in Dürrnhausen nachgewiesen, worauf er eine Gesammtzuchthausstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten | |||
erhielt. | |||
|- | |||
|… | |||
|…. | |||
|- | |||
|… | |||
|…. | |||
|} | |} | ||