Spurensicherung - Fingerabdruecke: Unterschied zwischen den Versionen
Jaska (Diskussion | Beiträge) Die Seite wurde neu angelegt: „Kategorie:Polizeiarbeit thumb|600px|Erforschung des Sachverhalts strafbarer Handlungen<br>Dr. Hans Groß, 1919 Das Wissen um die Einzigartigkeit vom Papillarlinien-Muster der menschlichen Fingerkuppen war 1922 schon jahrzehntealt. Die Anwendung im Bereich der Kriminalistik schon etabliert. Anfang der 20er Jahre hatte man schon mit dem Aufbau einer Datenbank begonnen. Auf großen Erfassungsbögen wurden von ver…“ |
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Ähnliche Überlegungen galten auch für den Fall, dass am Tatort ganze Handabdrücke vorgefunden worden waren. |
Aktuelle Version vom 19. Januar 2025, 18:36 Uhr
Das Wissen um die Einzigartigkeit vom Papillarlinien-Muster der menschlichen Fingerkuppen war 1922 schon jahrzehntealt. Die Anwendung im Bereich der Kriminalistik schon etabliert.
Anfang der 20er Jahre hatte man schon mit dem Aufbau einer Datenbank begonnen. Auf großen Erfassungsbögen wurden von verdächtigen Personen persönliche Daten wie Geburtsdatum, Name, Geschlecht, Beruf, Körpergröße, besondere Merkmale usw. erfasst. Alle Fingerabdrücke wurden genommen.
Zusätzlich von diesem Erkennungsbogen wurde in einer Kartei jeder Fingerabdruck hinterlegt, natürlich mit Bezug auf die jeweilige Person. Die Ausgestaltung der Fingerabdrücke erlaubte eine konkrete Beschreibung, man konnte Vernarbungen erkennen sowie in Sonderfällen auch Rückschlüsse auf den Beruf treffen (Umgang mit Chemikalien, einseitige/punktuelle Dauerbelastung einzelner Finger-Stellen. So wurden die einzelnen Fingerabdrücke entsprechend ihrer Merkmale in grobe Kategorien einsortiert. Wurde nun am Tatort ein markanter Fingerabdruck festgestellt, so konnte man in der Datei konkret nach Anzahl einzelner Wirbel oder anderen Auffälligkeiten suchen. Falls ein Treffer darunter war konnte man über die registrierte Nummer direkt den Erkennungsdienstlichen Bogen heraussuchen und wusste, nach wem man suchen musste.
Übersicht über die Methoden, Möglichkeiten und Grenzen
Ähnliche Überlegungen galten auch für den Fall, dass am Tatort ganze Handabdrücke vorgefunden worden waren.