Wissen: Heimatrecht: Unterschied zwischen den Versionen
Ajnat (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Ajnat (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| (Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Kategorie:Wissen]] | [[Kategorie:Wissen]] | ||
Heimatrecht, Zuständigkeitsrecht einer Person in einer bestimmten Gemeinde. Wie funktionierte der Wohnortswechsel im 19. Jahrhundert? | |||
===Geschichtliches=== | ===Geschichtliches=== | ||
| Zeile 97: | Zeile 96: | ||
<br> | <br> | ||
Aufgrund des Umfangs des Gesetzestextes verlinken wir an dieser Stelle zum Original in den OPAC der Bayerische Staatsbibliothek in München. [https://opacplus.bsb-muenchen.de/Vta2/bsb10482446/bsb:BV001427579 Revidiertes Gesetz über die Ansässigmachung und Verehelichung, München 1834] | Aufgrund des Umfangs des Gesetzestextes verlinken wir an dieser Stelle zum Original in den OPAC der Bayerische Staatsbibliothek in München. [https://opacplus.bsb-muenchen.de/Vta2/bsb10482446/bsb:BV001427579 Revidiertes Gesetz über die Ansässigmachung und Verehelichung, München 1834] | ||
<br> | |||
---- | |||
<br> | <br> | ||
Das Heimatrecht stellte sich in erster Linie als ein kommunales Aufenthaltsrecht dar, das seine praktischen Konsequenzen vor allem im Falle individueller Notlagen zeigte.<br> | Das Heimatrecht stellte sich in erster Linie als ein kommunales Aufenthaltsrecht dar, das seine praktischen Konsequenzen vor allem im Falle individueller Notlagen zeigte.<br> | ||