Ermittlungsstrang: Der Verdacht gegen die Gebrüder Kaltenecker: Unterschied zwischen den Versionen
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#ab August 1932 die [[Personen: Gebrüder Schweiger | Gebrüder Schweiger]] sind als weitere Tatverdächtige hinzugekommen | #ab August 1932 sind die [[Personen: Gebrüder Schweiger | Gebrüder Schweiger]] sind als weitere Tatverdächtige hinzugekommen | ||
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[[Berichte: 1932-08-12 Riedmayr| Bericht des Ermittlers Riedmayr vom 12.08.1932]]<br> | [[Berichte: 1932-08-12 Riedmayr| Bericht des Ermittlers Riedmayr vom 12.08.1932]]<br> | ||
[[Dokumente: 1932-10-14 Vernehmung Schnepf Willy|Vernehmung Schnepf Philipp vom 20.10.1932]]<br> | |||
[[Dokumente: 1933-04-17 Erhebungen zu Schweiger, Groß und Kaltenecker|Erhebung der Polizeidirektion München zu Kaltenecker, Schweiger und Groß vom 17.04.1933]]<br> | |||
[[Dokumente: 1935-01-02 Vernehmung Wittmann Georg|Vernehmungskomplex des Georg Wittman zu Groß u. Kaltenecker von 1935]]<br> | |||
[[Dokumente: 1935-03-29 Stellungnahme Polizei München zu Wittmann Georg|Stellungnahme der Polizei München vom 29.03.1935]]<br> | |||
[[Berichte: 1933-03 Riedmayr Martin| Bewertung durch den ermittelnden Kriminalinspektor Riedmayr]]<br> | |||
==Einschätzung der Polizei zum Fall Hinterkaifeck== | ==Einschätzung der Polizei zum Fall Hinterkaifeck== | ||
Aufgrund der Vernehmung des Eduard Heinz und der im Anschluss durchgeführten Überprüfung sind die o. a. drei Brüderpaare ermittelt worden, die um 1923/24 gemeinschaftlich verschiedene Raubüberfälle durchgeführt hatten und 1925 verurteilt wurden, worüber auch in der Zeitung berichtet wurde. | Aufgrund der Vernehmung des Eduard Heinz (im [[Berichte: 1932-08-12 Riedmayr| Bericht des Ermittlers Riedmayr vom 12.08.1932]]) und der im Anschluss durchgeführten Überprüfung sind die o. a. drei Brüderpaare ermittelt worden, die um 1923/24 gemeinschaftlich verschiedene Raubüberfälle durchgeführt hatten und 1925 verurteilt wurden, worüber auch in der Zeitung berichtet wurde. | ||
Dabei stellte sich u.a. heraus, daß der Verdacht gegen drei der Kaltenecker Brüder bereits im September 1924 aufgetaucht ist, als diese wegen verschiedener schwerer Einbrüche festgenommen wurden. In den Jahren 1924 ff wurde seitens der Ermittler wiederholt versucht eine mögliche Tatbeteiligung in Hinterkaifeck nachzuweisen, allerdings konnte für Johann und Simon Kaltenecker der Alibibeweis erbracht werden. Lediglich Josef Kaltenecker hatte vom 24.03.1922 – 05.04.1922 kein gesichertes Alibi wie etwa seine Brüder durch eine Arbeitsstelle.<br> | Dabei stellte sich u.a. heraus, daß der Verdacht gegen drei der Kaltenecker Brüder bereits im September 1924 aufgetaucht ist, als diese wegen verschiedener schwerer Einbrüche festgenommen wurden. In den Jahren 1924 ff wurde seitens der Ermittler wiederholt versucht eine mögliche Tatbeteiligung in Hinterkaifeck nachzuweisen, allerdings konnte für Johann und Simon Kaltenecker der Alibibeweis erbracht werden. Lediglich Josef Kaltenecker hatte vom 24.03.1922 – 05.04.1922 kein gesichertes Alibi wie etwa seine Brüder durch eine Arbeitsstelle.<br> | ||
Die Vernehmung des Informanten Phillip Schnepf im Zuchthaus Ebrach wurde am 14.10.1932 von der Staatsanwaltschaft Augsburg angeordnet, und erfolgte am 20.10.1932 im Zuchthaus Ebrach durch das Amtsgericht Bamberg.<br> | Die Vernehmung des Informanten Phillip Schnepf im Zuchthaus Ebrach wurde am 14.10.1932 von der Staatsanwaltschaft Augsburg angeordnet, und erfolgte am [[Dokumente: 1932-10-14 Vernehmung Schnepf Willy|20.10.1932]] im Zuchthaus Ebrach durch das Amtsgericht Bamberg.<br> | ||
In den Jahren 1924 ff wurde seitens der Ermittler wiederholt versucht eine mögliche Tatbeteiligung in Hinterkaifeck nachzuweisen, | In den Jahren 1924 ff wurde seitens der Ermittler wiederholt versucht eine mögliche Tatbeteiligung in Hinterkaifeck nachzuweisen, | ||
allerdings konnte für Johann und Simon Kaltenecker der Alibibeweis erbracht werden. Lediglich Josef Kaltenecker hatte vom 24.03.1922 – | allerdings konnte für Johann und Simon Kaltenecker der Alibibeweis erbracht werden. Lediglich Josef Kaltenecker hatte vom 24.03.1922 – | ||
05.04.1922 kein gesichertes Alibi wie etwa seine Brüder durch eine Arbeitsstelle. | 05.04.1922 kein gesichertes Alibi wie etwa seine Brüder durch eine Arbeitsstelle.<br> | ||
Im Rahmen der zweiten Ermittlungen wurden ehem. Mitgefangene ausfindig gemacht und vernommen, hierbei ergab sich der Verdacht gegen ein weiteres [[Personen: Gebrüder Groß | Brüderpaar]], wobei hauptsächlich nur der Jüngere der Beiden ernsthaft als Mittäter in Betracht gezogen wurde.<br> | |||
==Kriminelle Vorgeschichte== | ==Kriminelle Vorgeschichte== |
Aktuelle Version vom 4. März 2024, 13:23 Uhr
Personenbeschreibung
Zeitraum der Ermittlungen im Fall Hinterkaifeck
- ab September 1924 ff, 1929 nur gegen die Gebrüder Kaltenecker und vermutlich auch gegen die Gebrüder Schnepf
- ab August 1932 sind die Gebrüder Schweiger sind als weitere Tatverdächtige hinzugekommen
Wodurch entstand der Verdacht?
Im vorliegenden Fall wurde gleich zweimal gegen die Brüderpaare ermittelt. Das frühere Verfahren ab 1924, das nur gegen die Gebrüder Kaltenecker geführt wurde, kam zustande, als diese im September 1924 wegen verschiedener schwerer Einbrüche verhaftet wurden.
Die Ermittlungen 1932 begannen damit, dass 1932 der zu diesem Zeitpunkt bereits pensionierte Kriminaloberinspektor Georg
Reingruber einen Brief von einem ehemaligem Häftling Eduard Heinz erhält, der in diesem die Aufklärung des Mordes verspricht.
Eduard Heinz verbüßte im Zuchthaus Ebrach wegen Diebstahls eine Strafe von 3 Jahren und 10 Monaten und wurde am 16.07.1932 entlassen. In Ebrach hatte er sich mit dem Phillip Schnepf angefreundet, da er mit diesem zusammen zum Arbeitsdienst eingeteilt war. Schnepf hatte wegen schweren Raubes eine Strafe von 14 Jahren zu verbüßen, und erzählte dem Mitgefangenem Heinz nun von einigen seiner begangenen Straftaten. Dabei erwähnte er, daß er einige Überfälle zusammen mit den Brüdern Kaltenecker verübt habe. Im Laufe der Zeit soll Schnepf dabei auch mehr und mehr von „früher“ erzählt haben, bzw. nicht nur von seinen eigenen Straftaten berichtet haben, vielmehr berichtete er auch über die Verbrechen und Delikte seiner früheren Freunde, Weggenossen und Komplizen, die ohne ihn stattgefunden haben sollen. So wolle er genau wissen, daß der Mord in Hinterkaifeck von einem Schweiger zusammen mit zwei Kaltenecker Brüdern verübt worden sei.
Aufgrund der Vernehmung des Eduard Heinz und der im Anschluss durchgeführten Überprüfung sind die o. a. drei Brüderpaare ermittelt worden, die um 1923/24 gemeinschaftlich verschiedene Raubüberfälle durchgeführt hatten und 1925 verurteilt wurden, worüber auch in der Zeitung berichtet wurde.
Aktenbezüge
Bericht des Ermittlers Riedmayr vom 12.08.1932
Vernehmung Schnepf Philipp vom 20.10.1932
Erhebung der Polizeidirektion München zu Kaltenecker, Schweiger und Groß vom 17.04.1933
Vernehmungskomplex des Georg Wittman zu Groß u. Kaltenecker von 1935
Stellungnahme der Polizei München vom 29.03.1935
Bewertung durch den ermittelnden Kriminalinspektor Riedmayr
Einschätzung der Polizei zum Fall Hinterkaifeck
Aufgrund der Vernehmung des Eduard Heinz (im Bericht des Ermittlers Riedmayr vom 12.08.1932) und der im Anschluss durchgeführten Überprüfung sind die o. a. drei Brüderpaare ermittelt worden, die um 1923/24 gemeinschaftlich verschiedene Raubüberfälle durchgeführt hatten und 1925 verurteilt wurden, worüber auch in der Zeitung berichtet wurde.
Dabei stellte sich u.a. heraus, daß der Verdacht gegen drei der Kaltenecker Brüder bereits im September 1924 aufgetaucht ist, als diese wegen verschiedener schwerer Einbrüche festgenommen wurden. In den Jahren 1924 ff wurde seitens der Ermittler wiederholt versucht eine mögliche Tatbeteiligung in Hinterkaifeck nachzuweisen, allerdings konnte für Johann und Simon Kaltenecker der Alibibeweis erbracht werden. Lediglich Josef Kaltenecker hatte vom 24.03.1922 – 05.04.1922 kein gesichertes Alibi wie etwa seine Brüder durch eine Arbeitsstelle.
Die Vernehmung des Informanten Phillip Schnepf im Zuchthaus Ebrach wurde am 14.10.1932 von der Staatsanwaltschaft Augsburg angeordnet, und erfolgte am 20.10.1932 im Zuchthaus Ebrach durch das Amtsgericht Bamberg.
In den Jahren 1924 ff wurde seitens der Ermittler wiederholt versucht eine mögliche Tatbeteiligung in Hinterkaifeck nachzuweisen,
allerdings konnte für Johann und Simon Kaltenecker der Alibibeweis erbracht werden. Lediglich Josef Kaltenecker hatte vom 24.03.1922 –
05.04.1922 kein gesichertes Alibi wie etwa seine Brüder durch eine Arbeitsstelle.
Im Rahmen der zweiten Ermittlungen wurden ehem. Mitgefangene ausfindig gemacht und vernommen, hierbei ergab sich der Verdacht gegen ein weiteres Brüderpaar, wobei hauptsächlich nur der Jüngere der Beiden ernsthaft als Mittäter in Betracht gezogen wurde.
Kriminelle Vorgeschichte
siehe Zeitungsartikel über das Urteil vom Februar 1925