Sachverhalte: Übersicht “Rund um das Erbe”: Unterschied zwischen den Versionen
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<span style="color:#380000"> [[Datei:Info HK Wiki.gif | 25px | links]]<b>Hinweis:</b> <big>Die Ereignisse werden in chronologischer Reihenfolge angegeben.</big></span> | <span style="color:#380000"> [[Datei:Info HK Wiki.gif | 25px | links]]<b>Hinweis:</b> <big>Die Ereignisse werden in chronologischer Reihenfolge angegeben.</big></span> | ||
==1885== | ==1885== | ||
Als [[Personen: Asam Josef | Josef Asam ]] 1885 starb und u. a. das Anwesen [[Sachverhalte: Der Nachlass von Josef Asam | hinterließ]], erfolgte die Erbverteilung zu den im [[ Verträge: 1877-04-24 Ehe- und Erbvertrag Asam-Sanhüter|Ehe- und Erbvertrag]] festgehaltenen Modalitäten.<br> | Als [[Personen: Asam Josef | Josef Asam ]] 1885 starb und u. a. das Anwesen [[Sachverhalte: Der Nachlass von Josef Asam | hinterließ]], erfolgte die Erbverteilung zu den im [[ Verträge: 1877-04-24 Ehe- und Erbvertrag Asam-Sanhüter|Ehe- und Erbvertrag]] festgehaltenen Modalitäten.<br> | ||
<code> ''Für Todfälle wird bestimmt:<br> | <code> ''Für Todfälle wird bestimmt:<br> | ||
Stirbt einer der Kontrahenten, so soll der überlebende Theil den gesamten Rücklaß, insbesondere auch des unbeweglichen Vermögens zum ausschließlichen Alleineigenthum gegen Haftung für sämtliche Passiven erhalten, jedoch<br> | Stirbt einer der Kontrahenten, so soll der überlebende Theil den gesamten Rücklaß, insbesondere auch des unbeweglichen Vermögens zum ausschließlichen Alleineigenthum gegen Haftung für sämtliche Passiven erhalten, jedoch<br> | ||
a)den vorhandenen ehelichen Kindern die Hälfte des reinen Vermögens als Vater oder Muttergut auszeigen.'' </code> <br> | a)den vorhandenen ehelichen Kindern die Hälfte des reinen Vermögens als Vater oder Muttergut auszeigen.'' </code> <br> | ||
Genau diese Vorgehensweise fand nach Asams Tod statt, [[Personen: Gruber Cäzilia | Cäzilia verw. Asam]] war Alleinerbin und die Kinder [[Personen: Asam Martin | Martin ]] und [[Personen: Starringer Cäzilia | Cäzilia]] erhielten ein Vatergut. | Genau diese Vorgehensweise fand nach Asams Tod statt, [[Personen: Gruber Cäzilia | Cäzilia verw. Asam]] war Alleinerbin und die Kinder [[Personen: Asam Martin | Martin ]] und [[Personen: Starringer Cäzilia | Cäzilia]] erhielten ein Vatergut. | ||
*17.06.1885: Cäzilia Asam spricht in Begleitung von [[Personen: Hackl Andreas | Andreas Hackl]] beim Nachlassgericht vor. <br> | *17.06.1885: Cäzilia Asam spricht in Begleitung von [[Personen: Hackl Andreas | Andreas Hackl]] beim Nachlassgericht vor. <br> | ||
*03.07.1885: Der Vatergutsvertrag zwischen Cäzilia Asam und ihren beiden minderjährigen Kindern Martin und Cäzilie wurde geschlossen. <br> | *03.07.1885: Der Vatergutsvertrag zwischen Cäzilia Asam und ihren beiden minderjährigen Kindern Martin und Cäzilie wurde geschlossen. <br> | ||
*28.12.1885: [[Personen: Gruber Cäzilia | Cäzilia verw. Asam]] schließt mit [[Personen: Gruber Andreas | Andreas Gruber]] einen | *28.12.1885: [[Personen: Gruber Cäzilia | Cäzilia verw. Asam]] schließt mit [[Personen: Gruber Andreas | Andreas Gruber]] einen [[Verträge: 1885-12-28 Ehevertrag Cäzilia Asam und Gruber Andreas|Ehe-und Erbvertrag]], der ihn aufgrund von allgemeiner Gütergemeinschaft zum Mitbesitzer macht. | ||
[[Verträge: 1885-12-28 Ehevertrag Cäzilia Asam und Gruber Andreas|Ehe-und Erbvertrag]], der ihn aufgrund von allgemeiner Gütergemeinschaft zum Mitbesitzer macht. | |||
==1914== | ==1914== | ||
Am 11.03.1914 übergab das Ehepaar Gruber das Anwesen an die Tochter [[Personen: Gabriel Viktoria | Viktoria]], die am gleichen Tag einen [[ Verträge: 1914-03-11 Ehe- und Erbvertrag Karl und Viktoria Gabriel|Ehe- und Erbvertrag]] mit [[Personen: Gabriel Karl |Karl Gabriel]] schloß. Somit war Karl ab der Heirat Mitbesitzer zur Hälfte.<br> | Am 11.03.1914 übergab das Ehepaar Gruber das Anwesen an die Tochter [[Personen: Gabriel Viktoria | Viktoria]], die am gleichen Tag einen [[ Verträge: 1914-03-11 Ehe- und Erbvertrag Karl und Viktoria Gabriel|Ehe- und Erbvertrag]] mit [[Personen: Gabriel Karl |Karl Gabriel]] schloß. Somit war Karl ab der Heirat Mitbesitzer zur Hälfte.<br> | ||
Nachdem [[Personen: Gabriel Karl | Karl Gabriel]] am 12.12.1914 in Neuville fiel, hatte er gemäß des [[Verträge: 1914-03-11 Ehe- und Erbvertrag Karl und Viktoria Gabriel|Ehevertrags]] die Hälfte des Anwesens zu vererben. Da er kein Testament hinterließ griff die [[Gesetze: Erbrecht|gesetzliche Erbfolge]], die besagte, daß seine Ehefrau ihn zu 1/4 und seine Nachkommen zu 3/4 beerben. <br> | |||
Nachdem [[Personen: Gabriel Karl | Karl Gabriel]] am 12.12.1914 in Neuville fiel, hatte er gemäß des [[Verträge: 1914-03-11 Ehe- und Erbvertrag Karl und Viktoria Gabriel|Ehevertrags]] die Hälfte des Anwesens zu vererben. Da er kein Testament hinterließ griff die gesetzliche Erbfolge, die besagte, daß seine Ehefrau ihn zu 1/4 und seine Nachkommen zu 3/4 beerben. <br> | |||
Seine Witwe erhielt am 09.02.1915 den Erbschein, allerdings mit dem “Fehler”, daß sie Alleinerbin ihres verstorbenen Mannes war. Ihrer Tochter wurde lediglich ein Vatergut im Grundbuch eingetragen, als Mitbesitzerin des Hofes wurde [[Personen: Gabriel Cäzilia | Cäzilia Gabriel]] nicht eingetragen.<br> | Seine Witwe erhielt am 09.02.1915 den Erbschein, allerdings mit dem “Fehler”, daß sie Alleinerbin ihres verstorbenen Mannes war. Ihrer Tochter wurde lediglich ein Vatergut im Grundbuch eingetragen, als Mitbesitzerin des Hofes wurde [[Personen: Gabriel Cäzilia | Cäzilia Gabriel]] nicht eingetragen.<br> | ||
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Seit dem Tod von Karl Gabriel galt Viktoria als Alleineigentümerin des Anwesens, und ab dem 03.07.1915 stand sie als Solche auch im Grundbuch. Ebenso wurde am 03.07.1915 das Vatergut der Cäzilia Gabriel als Hypothek ohne Brief im Grundbuch eingetragen.<br> | Seit dem Tod von Karl Gabriel galt Viktoria als Alleineigentümerin des Anwesens, und ab dem 03.07.1915 stand sie als Solche auch im Grundbuch. Ebenso wurde am 03.07.1915 das Vatergut der Cäzilia Gabriel als Hypothek ohne Brief im Grundbuch eingetragen.<br> | ||
Dadurch dass für Cäzilia lediglich ein Vatergut im Grundbuch eingetragen war, und Viktoria nach Karl Gabriels Tod als Eigentümerin dort gestanden hatte, gab es nach der Tat zunächst eine falsche Erbverteilung, die erst nach dem [[Sachverhalte: Karl Gabriel's Beschwerde zum Erbe|Einspruch]] von Cäzilias Großvater [[Personen: Gabriel Karl sen. |Karl Gabriel sen.]] entdeckt und korrigiert wurde.<br> | |||
Die teils komplexen Vorgänge sind auf den folgenden Spezialseiten detaillierter beschrieben. | |||
Dieser Sachverhalt ist auf der[[Sachverhalte: Der falsche Erbschein von 1915|Spezialseite "Der falsche Erbschein von 1915"]] zusammengefasst. | |||
==1922== | ==1922== | ||
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|Anwesensbesitzerin zu 5/8 <br> plus ¼ Erbe von Karl Gabriel | |Anwesensbesitzerin zu 5/8 <br> plus ¼ Erbe von Karl Gabriel | ||
|Mitbesitzerin zu 3/8 <br> aufgrund der ¾ Erbschaft ihres Vaters | |Mitbesitzerin zu 3/8 <br> aufgrund der ¾ Erbschaft ihres Vaters | ||
|Austrägler, lediglich mit den im Übergabevertrag vereinbarten Regelungen zur Altersversorgung, wie dem Wohnrecht. | |Austrägler, lediglich mit den <br>im Übergabevertrag vereinbarten <br>Regelungen zur Altersversorgung, <br>wie dem Wohnrecht. | ||
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|colspan="4" valign="top"|<div align="center">[[Sachverhalte: Rund ums Erbe |Übersicht über die Erbmasse]]</div> | |colspan="4" valign="top"|<div align="center">[[Sachverhalte: Rund ums Erbe |Übersicht über die Erbmasse]]</div> |