Dokumente: 1922-06-22 Begleitschreiben des AG Schrobenhausen an das Landgericht Neuburg bei Aktenübersendung in der Erbsache Gabriel: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Das Hinterkaifeck-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
K (Jaska verschob die Seite Dokumente 1922-06-22 Begleitschreiben des AG Schrobenhausen an das Landgericht Neuburg bei Aktenübersendung in der Erbsache Gabriel nach [[Dokumente: 1922-06-22 Begleitschreiben des AG Schrobenhausen an das Landgericht Neu…)
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 22: Zeile 22:
<div align="right">24. Juni 1922</div>
<div align="right">24. Juni 1922</div>
<br><br>
<br><br>
I. Der Beschwerde wird nicht abgeholfen; das Nachlaßgericht steht auf dem Standpunkt, daß gem. § 20 BGB. Zu vermuten ist, daß die ermordeten 6 Personen eines gleichzeitigen Todes gestorben sind und daß daher der erteilte Erbschein zurecht erteilt ist.<br>
I. Der Beschwerde wird nicht abgeholfen; das Nachlaßgericht steht auf dem Standpunkt, daß gem. § 20 BGB. zu vermuten ist, daß die ermordeten 6 Personen eines gleichzeitigen Todes gestorben sind und daß daher der erteilte Erbschein zurecht erteilt ist.<br>
II. Vers. Vorm.<br>
II. Vers. Vorm.<br>
III.  Samt Akten der Civilkammer des Landgerichts Neuburg/D. vorgelegt.<br>
III.  Samt Akten der Civilkammer des Landgerichts Neuburg/D. vorgelegt.<br>

Aktuelle Version vom 16. November 2017, 20:30 Uhr

Gesuch um Akteneinsicht

Datum

22.06.1922

Ort

Schrobenhausen

Art des Dokumentes

begleitendes Schreiben bei der Aktenüberstellung

Verfasser

Oberamtsrichter Schöntag

Verfasst für

Landgericht Neuburg/D

Quelle

Staatsarchiv München AG Schrobenhausen NR 1922/41-43

Inhalt

Nr. 41-43/22

Eingangsstempel des Landgerichts Neuburg/D.
24. Juni 1922



I. Der Beschwerde wird nicht abgeholfen; das Nachlaßgericht steht auf dem Standpunkt, daß gem. § 20 BGB. zu vermuten ist, daß die ermordeten 6 Personen eines gleichzeitigen Todes gestorben sind und daß daher der erteilte Erbschein zurecht erteilt ist.
II. Vers. Vorm.
III. Samt Akten der Civilkammer des Landgerichts Neuburg/D. vorgelegt.

Schrobenhausen, 22. Juni 1922
Amtsgericht
Schöntag>