Verträge: 1877-04-24 Übergabevertrag Hinterkaifeck: Unterschied zwischen den Versionen
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b) das Band II S. 131 auf den Plan Nr. 564 d a 340 1/8 340 1/9 396 ½ 340 1/9 und 564 b eingeschriebene Muttergut seiner minderjährigen Schwester Viktoria Asam.<br><br> | b) das Band II S. 131 auf den Plan Nr. 564 d a 340 1/8 340 1/9 396 ½ 340 1/9 und 564 b eingeschriebene Muttergut seiner minderjährigen Schwester Viktoria Asam.<br><br> | ||
c) die Geschwister Franz Asam verheiratet in Langenmoosen und Helene Asam verheiratet glaublich unter dem Namen | c) die Geschwister Franz Asam verheiratet in Langenmoosen und Helene Asam verheiratet glaublich unter dem Namen Wagner in Bernbach wurden bei ihrer Verehelichung mit ihren Vater- und Muttergutsansprüchen vollständig abgefertigt und haben dafür bei gegenwärtiger Übergabe keine Ansprüche mehr zu erheben. | ||
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Die genannten Schwestern Anna Maria und Viktoria Asam erhalten noch ein Vatergut von 685 M 72 Pf sechshundertfünfundachtzig Mark und zweiundsiebzig Pfennige welche vom Hochzeitstag des Übernehmers an mit drei vom Hundert verzinst und von erreichter Großjährigkeit im Verehelichungsfall auch früher gegen eine vierteljährliche Kündigung bezahlt werden.<br><br> | Die genannten Schwestern Anna Maria und Viktoria Asam erhalten noch ein Vatergut von 685 M 72 Pf sechshundertfünfundachtzig Mark und zweiundsiebzig Pfennige welche vom Hochzeitstag des Übernehmers an mit drei vom Hundert verzinst und von erreichter Großjährigkeit im Verehelichungsfall auch früher gegen eine vierteljährliche Kündigung bezahlt werden.<br><br> | ||
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Hinterkaifeck bestand zu diesem Zeitpunkt aus 36 Tagwerk. Der Wert wurde mit 9.000 Mark angegeben.<br><br> | Hinterkaifeck bestand zu diesem Zeitpunkt aus 36 Tagwerk. Der Wert wurde mit 9.000 Mark angegeben.<br><br> | ||
Die Schwestern [[Personen: Asam Anna Maria | Anna Maria]] und [[Personen: Asam Viktoria | Viktoria Asam]] erhalten ein [[ | Die Schwestern [[Personen: Asam Anna Maria | Anna Maria]] und [[Personen: Asam Viktoria | Viktoria Asam]] erhalten ein [[Sonstiges: Alte Begriffe| Vatergut]] von 685,72 Mark, welche vom Hochzeitstag des Übernehmers an mit drei vom Hundert verzinst und von erreichter Großjährigkeit im Verehelichungsfall auch früher gegen eine vierteljährliche Kündigung bezahlt werden.<br><br> | ||
In ledigen und unversorgten Stand haben dieselben freie Wohnung beim Anwesen und in Krankheitsfällen vierzehn Tage lang feine Verpflegung anzusprechen.<br><br> | In ledigen und unversorgten Stand haben dieselben freie Wohnung beim Anwesen und in Krankheitsfällen vierzehn Tage lang feine Verpflegung anzusprechen.<br><br> |