Zeitungsartikel: 1922-05-23 Rosenheimer Anzeiger: Unterschied zwischen den Versionen
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Zum sechsfachen Raubmord in Hinterkaifeck. Der Verdacht der Täterschaft richtet sich gegen den aus der Heil- und Pflegeanstalt Günzburg entwichenen Bäcker Josef Bärtl, der sich gegenwärtig in München aufhalten soll. Die Staatsanwaltschaft Neuburg teilt mit, daß der Verdacht der Mittäterschaft gegen Alfons Gustav Philippi, der sich auch Wahl nannte, hinfällig geworden ist. | Zum sechsfachen [[Theorien: Raubmord | Raubmord]] in [[Hinterkaifeck | Hinterkaifeck]]. Der Verdacht der Täterschaft richtet sich gegen den aus der Heil- und Pflegeanstalt [[Orte: Günzburg | Günzburg]] entwichenen Bäcker [[Personen: Bärtl Josef | Josef Bärtl]], der sich gegenwärtig in [[Orte: München | München]] aufhalten soll. Die [[Sachverhalte: Die Ermittler | Staatsanwaltschaft Neuburg]] teilt mit, daß der Verdacht der Mittäterschaft gegen [[Personen: Philippi-Philippe Alfons Gustav | Alfons Gustav Philippi]], der sich auch Wahl nannte, hinfällig geworden ist. | ||
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Aktuelle Version vom 14. Oktober 2012, 16:58 Uhr
Detailinformationen
Datum
23. Mai 1922
Ort
Rosenheim
Art des Dokumentes
Zeitungsartikel
Verfasser
Verfasst für
Rosenheimer Anzeiger
Inhalt
Zum sechsfachen Raubmord in Hinterkaifeck. Der Verdacht der Täterschaft richtet sich gegen den aus der Heil- und Pflegeanstalt Günzburg entwichenen Bäcker Josef Bärtl, der sich gegenwärtig in München aufhalten soll. Die Staatsanwaltschaft Neuburg teilt mit, daß der Verdacht der Mittäterschaft gegen Alfons Gustav Philippi, der sich auch Wahl nannte, hinfällig geworden ist. |