Sachverhalte: Ergebnisse der Obduktion: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Fall [[Hinterkaifeck|Hinterkaifeck]] konnten sich aus verschiedenen Gründen [[Sachverhalte: Zur Aktenlage im Mordfall Hinterkaifeck| nicht alle Akten erhalten]] und es muss angenommen werden, dass auch ein Obduktionsbericht vernichtet wurde, so es ihn denn je gab. | |||
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Fest steht, dass am Donnerstag, den 06.04.1922, und am Freitag, den 07.04.1922 alle 6 Mordopfer noch vor Ort seziert wurden.<br> | |||
Am Donnerstag wurden [[Personen: Gabriel Viktoria| Viktoria Gabriel]], [[Personen: Gruber Cäzilia|Cäzilia Gruber]] und [[Personen: Gabriel Cäzilia | Cäzilia Gabriel]] obduziert. Über die Ergebnisse dieser Sektion ist nur eine [[Berichte: 1922-04-07 Fernspruch zur Leichenöffnung |Telefonnotiz]] erhalten. | |||
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Zu den 3 weiteren Obduktionen, die am Freitag an [[Personen: Gruber Andreas|Andreas Gruber]], [[Personen: Gruber Josef|Josef Gruber]] und [[Personen: Baumgartner Maria | Maria Baumgartner]] durchgeführt wurden, sind keine ausschließlich diesbezüglichen Akten vorhanden. Die genauen Verletzungsmuster kann man lediglich über Dritt-Quellen eruieren. Eine Liste der bekannten Aktenauszüge gibt es hier auf einer [[ Sachverhalte: Die Verletzungen der Opfer | Spezialseite]]. | |||
== Gesetzliche Grundlagen == | |||
Eine Obduktion war 1922 nichts ungewöhnliches und verlief damals bereits unter Richtlinien die neben [[ Wissen: Gerichtsmedizinischer Standard bei einer Obduktion|medizin. Grundlagen]] u. a. auch im [[ Gesetze: Leichenschau, Leichenöffnung, Ausgrabung der Leiche|§ 87 der Strafprozeßordnung]] vorgeschrieben waren. Als Zusammenfassung gibt es die Vorschriften auch hier im [[Wissen: Gerichtsmedizinischer Standard bei einer Obduktion|Wiki in einer Spezialseite zum Thema]]. | |||
== Zusammenfassung der gesicherten Angaben zur Obduktion == | |||
=== Der Ort === | |||
Heinrich Ney gibt in seiner [[Aussagen: 1953-01-19 Ney Heinrich | Aussage vom 19.01.1953]] an, dass die Leichen im Hof auf einem dort abgestellten Tisch seziert wurden.<br>Hierzu passt auch die Handskizze vom ehem. Gemeindeschreiber Dersch, der als einziger konkret den Sektionstisch einzeichnete. [[Datei:1952 1953 Dersch Tatortskizze.jpg|thumb]] | |||
=== Die Zeit === | |||
Am 06. und 07. April 1922 wurden jeweils 3 Opfer obduziert. | |||
* Donnerstag, 06. April 1922 | |||
** Cäzilia Gabriel | |||
** Cäzilia Gruber | |||
** Viktoria Gabriel | |||
* Freitag, 07. April 1922 | |||
** Maria Baumgartner | |||
** Josef Gruber | |||
** Andreas Gruber | |||
=== Die Anwesenden === | |||
* Landgerichtsarzt Dr. Johann Baptist Aumüller | |||
* Kanzleiassistent Heinrich Ney | |||
=== Obduktion am 06.04.1922: === | |||
==== Cäzilia Gabriel ==== | |||
Bei dem Kinde war die Schädeldecke zertrümmert. ->[[Berichte: 1922-04-07 Fernspruch zur Leichenöffnung |Telefonnotiz]]<br> | |||
Dr. Aumüller erklärte bei der Sektion der 11-jährigen Viktoria Gabriel (hier war wohl Cäcilia Gabriel gemeint), dass das Kind bei rechtzeitiger Tatentdeckung hätte gerettet werden können, nachdem durch den Schlag eine Halsverletzung herbeigeführt worden ist, die erst 2-3 Stunden nach dem Schlag den Tod herbeiführte. ->[[Aussagen: 1953-01-19 Ney Heinrich | Aussage des Heinrich Ney]]<br> | |||
Die Leiche weist starke Kopfverletzungen auf. Die Schädeldecke sei mit mehreren Schlägen zertrümmert worden. | |||
Am Hals zeigt sich eine breit klaffende, quer verlaufende Wunde. | |||
Neben der Nase, auf der rechten Gesichtshälfte, befindet sich eine kreisförmige Wunde, das Gesicht ist blutverschmiert. -> [[Berichte: 1922-04-07 Fernspruch zur Leichenöffnung |Telefonnotiz]] | |||
Das neunjährige Mädchen war insbesondere am Kiefer verletzt und hatte einen Büschel Frauenhaare in ihrer Hand. Ich nahm an, dass diese Haare von ihr selbst waren, die sie sich im Schmerz und Todeskampf selbst ausgerissen hat. Mir fielen auch noch die blutigen Fingerstriche am Hals auf. Meines Erachtens ebenfalls ein Zeichen dafür, dass das Mädchen mit der Hand noch Bewegungen über die schmerzende und blutende Wunde gemacht hat. -> [[Aussagen: 1951-11-27 Kerner Georg | Aussage des Georg Kerner]]<br> | |||
==== Cäzilia Gruber ==== | |||
Das Gesicht der Frau Gruber war ebenfalls in der Gegend des rechten Auges zerschlagen. -> Aussage des Heinrich Ney vom 20.03.1953 | |||
Cäzilia Gruber hatte sieben Schläge auf dem Kopfe, ferner Würgespuren*, ferner einen Schlag auf den Kopf in Triangelform. Die Schädeldecke war gesprungen. ->[[Berichte: 1922-04-07 Fernspruch zur Leichenöffnung | Telefonnotiz]] | |||
==== Viktoria Gabriel ==== | |||
Viktoria Gabriel hatte neun “sternförmige” Wunden am Kopf und Würgemale* am Hals. Sie war nicht schwanger. -> [[Berichte: 1922-04-10 Renner Ferdinand, Staatsanwalt | Bericht StA. Renner]] | |||
Ihre rechte Gesichtshälfte war mit einem stumpfen Gegenstand eingeschlagen. An der oberen Schädeldecke befand sich eine kleine runde Verletzung von einem spitzen Werkzeug herkommend. Die Schädeldecke war zertrümmert. -> [[Berichte: 1922-04-07 Fernspruch zur Leichenöffnung | Telefonnotiz]]<br> | |||
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=== Obduktion am 07.04.1922: === | |||
==== Maria Baumgartner ==== | |||
Die Magd Maria Baumgartner wurde durch kreuzweise Hiebe auf den Kopf getötet. Ihr Gesicht war blutverkrustet. [[Berichte: 1922-04-06 Wiessner Konrad, Oberamtsrichter | Augenscheinprotokoll Wiessner]] | |||
Ihr Hinterkopf wies ein Loch auf, das 4cm tief und blutverkrustete war und vermutlich von einer spitzen Hacke herrührte. -> Aussage des Heinrich Ney vom 20.3.1953. | |||
==== Josef Gruber ==== | |||
Der im Stubenwagen liegende Josef Gruber wurde durch einen wuchtigen Schlag mitten ins Gesicht getötet, wobei auch das Dach des Kinderwagens zerstört wurde. -> [[Aussagen: 1953-01-19 Ney Heinrich | Aussage des Heinrich Ney]]. | |||
Am 17.12.1951 sagte Andreas Schwaiger folgendes aus: | |||
''"Beim Abdecken des Rockes konnte man sehen, dass durch das dach des Kinderwagens ein Schlag geführt wurde, welcher das in dem Wagen liegende Kind tödlich getroffen hat. Der Schlag musste mit der Schneide dieser Hacke geführt worden sein und zwar mit einer solchen Wucht, dass das Gehirn bis zum Dach des Kinderwagens spritzte. Das Kind lag ausgestreckt tot im Wagen."'' | |||
Im Schlafzimmer lag in einem Kinderwagen die Leiche des zweijährigen Josef Gruber. Diesem war durch durch einen wuchtigen Schlag die ganze rechte Schläfenseite eingeschlagen. Der Schlag hatte zuerst das aufgespannte dach des Kinderwagens getroffen, dieses durchtrennt und dann dem Kinde den Schädel zerschmettert. Der Schlag wurde mit solch sinnloser Wut geführt, dass Blut und Gehirnteile über die Kopfseite am Wagen und am Bett klebten. -> [[Berichte: 1922-04-06 Wiessner Konrad, Oberamtsrichter | Augenscheinprotokoll Wiessner]] | |||
==== Andreas Gruber ==== | |||
Die rechte Gesichtshälfte des alten Herrn Gruber war zergeschlagen. Die Backenknochen standen heraus, das Fleisch war zerfetzt, das Gesicht war von Blut verkrustet. -> Aussage des Heinrich Ney vom 20.3.1953. | |||
Allen Opfern wurde der Kopf abgetrennt und an das pathologischen Institut der Universität [[Orte: München|München]] zum präparieren gebracht. -> [[Aussagen: 1953-01-19 Ney Heinrich |Aussage des Heinrich Ney]]<br> | |||
Herr Prof. Dr. Merkel wurde unterrichtet[[Berichte: 1922-04-07 Fernspruch zur Leichenöffnung | Telefonnotiz]] | |||
Es | == Anmerkungen == | ||
=== Würgemale nicht eindeutig === | |||
∗ Es gibt 2 erhaltene Dokumente zur Obduktion: die Telefonnotiz vom 7. April 1922 und der Bericht des Staatsanwaltes Renner vom 10. April 1922. | |||
Beide Berichte weisen auf Würgemale bei jeweils 1 Frau hin. Keiner schreibt von Würgespuren bei beiden Frauen, jedoch sind die Angaben, welche Frau diese Spuren aufwies widersprüchlich: während die Telefonnotiz Frau Gruber mit den Würgemalen in Verbindung bringt ordnet sie Renner Viktoria Gabriel zu. |
Aktuelle Version vom 29. Juli 2020, 08:57 Uhr
Vorbemerkung
In den bisher bekannten Akten fehlt ein Obduktionsbericht.
Es ist nicht klar, ob es jemals einen gegeben hat, obwohl die Anfertigung eines solchen Berichtes auch damals schon Vorschrift war.
Im Fall Hinterkaifeck konnten sich aus verschiedenen Gründen nicht alle Akten erhalten und es muss angenommen werden, dass auch ein Obduktionsbericht vernichtet wurde, so es ihn denn je gab.
Fest steht, dass am Donnerstag, den 06.04.1922, und am Freitag, den 07.04.1922 alle 6 Mordopfer noch vor Ort seziert wurden.
Am Donnerstag wurden Viktoria Gabriel, Cäzilia Gruber und Cäzilia Gabriel obduziert. Über die Ergebnisse dieser Sektion ist nur eine Telefonnotiz erhalten.
Zu den 3 weiteren Obduktionen, die am Freitag an Andreas Gruber, Josef Gruber und Maria Baumgartner durchgeführt wurden, sind keine ausschließlich diesbezüglichen Akten vorhanden. Die genauen Verletzungsmuster kann man lediglich über Dritt-Quellen eruieren. Eine Liste der bekannten Aktenauszüge gibt es hier auf einer Spezialseite.
Gesetzliche Grundlagen
Eine Obduktion war 1922 nichts ungewöhnliches und verlief damals bereits unter Richtlinien die neben medizin. Grundlagen u. a. auch im § 87 der Strafprozeßordnung vorgeschrieben waren. Als Zusammenfassung gibt es die Vorschriften auch hier im Wiki in einer Spezialseite zum Thema.
Zusammenfassung der gesicherten Angaben zur Obduktion
Der Ort
Heinrich Ney gibt in seiner Aussage vom 19.01.1953 an, dass die Leichen im Hof auf einem dort abgestellten Tisch seziert wurden.
Hierzu passt auch die Handskizze vom ehem. Gemeindeschreiber Dersch, der als einziger konkret den Sektionstisch einzeichnete.
Die Zeit
Am 06. und 07. April 1922 wurden jeweils 3 Opfer obduziert.
- Donnerstag, 06. April 1922
- Cäzilia Gabriel
- Cäzilia Gruber
- Viktoria Gabriel
- Freitag, 07. April 1922
- Maria Baumgartner
- Josef Gruber
- Andreas Gruber
Die Anwesenden
- Landgerichtsarzt Dr. Johann Baptist Aumüller
- Kanzleiassistent Heinrich Ney
Obduktion am 06.04.1922:
Cäzilia Gabriel
Bei dem Kinde war die Schädeldecke zertrümmert. ->Telefonnotiz
Dr. Aumüller erklärte bei der Sektion der 11-jährigen Viktoria Gabriel (hier war wohl Cäcilia Gabriel gemeint), dass das Kind bei rechtzeitiger Tatentdeckung hätte gerettet werden können, nachdem durch den Schlag eine Halsverletzung herbeigeführt worden ist, die erst 2-3 Stunden nach dem Schlag den Tod herbeiführte. -> Aussage des Heinrich Ney
Die Leiche weist starke Kopfverletzungen auf. Die Schädeldecke sei mit mehreren Schlägen zertrümmert worden. Am Hals zeigt sich eine breit klaffende, quer verlaufende Wunde. Neben der Nase, auf der rechten Gesichtshälfte, befindet sich eine kreisförmige Wunde, das Gesicht ist blutverschmiert. -> Telefonnotiz
Das neunjährige Mädchen war insbesondere am Kiefer verletzt und hatte einen Büschel Frauenhaare in ihrer Hand. Ich nahm an, dass diese Haare von ihr selbst waren, die sie sich im Schmerz und Todeskampf selbst ausgerissen hat. Mir fielen auch noch die blutigen Fingerstriche am Hals auf. Meines Erachtens ebenfalls ein Zeichen dafür, dass das Mädchen mit der Hand noch Bewegungen über die schmerzende und blutende Wunde gemacht hat. -> Aussage des Georg Kerner
Cäzilia Gruber
Das Gesicht der Frau Gruber war ebenfalls in der Gegend des rechten Auges zerschlagen. -> Aussage des Heinrich Ney vom 20.03.1953
Cäzilia Gruber hatte sieben Schläge auf dem Kopfe, ferner Würgespuren*, ferner einen Schlag auf den Kopf in Triangelform. Die Schädeldecke war gesprungen. -> Telefonnotiz
Viktoria Gabriel
Viktoria Gabriel hatte neun “sternförmige” Wunden am Kopf und Würgemale* am Hals. Sie war nicht schwanger. -> Bericht StA. Renner
Ihre rechte Gesichtshälfte war mit einem stumpfen Gegenstand eingeschlagen. An der oberen Schädeldecke befand sich eine kleine runde Verletzung von einem spitzen Werkzeug herkommend. Die Schädeldecke war zertrümmert. -> Telefonnotiz
Obduktion am 07.04.1922:
Maria Baumgartner
Die Magd Maria Baumgartner wurde durch kreuzweise Hiebe auf den Kopf getötet. Ihr Gesicht war blutverkrustet. Augenscheinprotokoll Wiessner
Ihr Hinterkopf wies ein Loch auf, das 4cm tief und blutverkrustete war und vermutlich von einer spitzen Hacke herrührte. -> Aussage des Heinrich Ney vom 20.3.1953.
Josef Gruber
Der im Stubenwagen liegende Josef Gruber wurde durch einen wuchtigen Schlag mitten ins Gesicht getötet, wobei auch das Dach des Kinderwagens zerstört wurde. -> Aussage des Heinrich Ney.
Am 17.12.1951 sagte Andreas Schwaiger folgendes aus:
"Beim Abdecken des Rockes konnte man sehen, dass durch das dach des Kinderwagens ein Schlag geführt wurde, welcher das in dem Wagen liegende Kind tödlich getroffen hat. Der Schlag musste mit der Schneide dieser Hacke geführt worden sein und zwar mit einer solchen Wucht, dass das Gehirn bis zum Dach des Kinderwagens spritzte. Das Kind lag ausgestreckt tot im Wagen."
Im Schlafzimmer lag in einem Kinderwagen die Leiche des zweijährigen Josef Gruber. Diesem war durch durch einen wuchtigen Schlag die ganze rechte Schläfenseite eingeschlagen. Der Schlag hatte zuerst das aufgespannte dach des Kinderwagens getroffen, dieses durchtrennt und dann dem Kinde den Schädel zerschmettert. Der Schlag wurde mit solch sinnloser Wut geführt, dass Blut und Gehirnteile über die Kopfseite am Wagen und am Bett klebten. -> Augenscheinprotokoll Wiessner
Andreas Gruber
Die rechte Gesichtshälfte des alten Herrn Gruber war zergeschlagen. Die Backenknochen standen heraus, das Fleisch war zerfetzt, das Gesicht war von Blut verkrustet. -> Aussage des Heinrich Ney vom 20.3.1953.
Allen Opfern wurde der Kopf abgetrennt und an das pathologischen Institut der Universität München zum präparieren gebracht. -> Aussage des Heinrich Ney
Herr Prof. Dr. Merkel wurde unterrichtet Telefonnotiz
Anmerkungen
Würgemale nicht eindeutig
∗ Es gibt 2 erhaltene Dokumente zur Obduktion: die Telefonnotiz vom 7. April 1922 und der Bericht des Staatsanwaltes Renner vom 10. April 1922. Beide Berichte weisen auf Würgemale bei jeweils 1 Frau hin. Keiner schreibt von Würgespuren bei beiden Frauen, jedoch sind die Angaben, welche Frau diese Spuren aufwies widersprüchlich: während die Telefonnotiz Frau Gruber mit den Würgemalen in Verbindung bringt ordnet sie Renner Viktoria Gabriel zu.