Wissen: Beichtgeheimnis: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 7. Januar 2012, 19:27 Uhr

Was?

Sowohl evangelische als auch katholische Geistliche sind seit dem 4. Laterankonzil von 1215 verpflichtet, Inhalte aus einer Beichte vertraulich zu behandeln.

Im Wortlaut

(Folgender Abschnitt aus Spiegel, 05/1953)
Kommentar ... Dr. Anton Retzbach:
"Das Recht der katholischen Kirche nach dem Codex Iuris Canonici."

Unter dem Paragraphen 59 schreibt Retzbach:
"Das Beichtsigill ist absolut unverletzlich. Der Beichtvater hat sich mit aller Sorgfalt zu hüten, durch Wort oder Zeichen oder sonst irgendwie oder aus irgendeinem Grunde den Sünder zu verraten. Es gibt keinen einzigen Fall, der dazu berechtigte, das Sigillum zu brechen."

Ferner Paragraph 59-3:
"Es ist dem Beichtvater streng verboten, seine aus der Beichte gewonnene Kenntnis zu verwerten, falls damit eine Belästigung des Beichtkindes verbunden ist. Dies gilt selbst dann, wenn jede Gefahr der Offenbarung ausgeschlossen ist."

Der Codex Iuris Canonici aber sagt unter den Paragraphen 889-891 noch mehr:
"Unter dem Schutz des Beichtgeheimnisses steht der gesamte Inhalt der Beichte, nicht allein die gebeichtete Sünde, sondern alle Mitteilungen und Vorgänge in der Beichte, deren Offenbarung oder Gebrauch dem Beichtkind lästig sein kann. Es darf aus keinem Grunde preisgegeben werden, auch nicht zur Rettung des eigenen Lebens, und keine Macht der Welt, auch keine kirchliche Macht, kann den Beichtvater dazu veranlassen''.
"Aber selbst ein von der Schweigepflicht entbundener Beichtvater ist unfähig zum Zeugnis über die in der Beichte erworbenen Kenntnisse."

Was hier für die Beichte nach Kirchenrecht gilt, erweitert der Gesetzgeber in seinem Paragraphen 53 der Strafprozeßordnung:
"Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt: Geistliche über das, was ihnen bei Ausübung der Seelsorgertätigkeit anvertraut ist."

Bezug zu Hinterkaifeck

Gleich 2 Pfarrer tauchten lange Zeit nach dem Mordfall Hinterkaifeck auf und behaupteten, während einer Beichte die Namen der Täter dieser schrecklichen Tat erfahren zu haben.

Oktober 1941, Augsburg-Lechhausen

Es handelt sich zum Einen um Anton Hauber, der im Krankenhaus am Sterbebett einer Frau die Beichte abnahm. Damals war er Kaplan in der Pfarrei St. Pancratius in Augsburg-Lechhausen. Mehr Informationen als dem Datum und Ort der Beichte verrät er nicht, jedoch gelingt es Staatsanwalt Popp, der 1953 die Liste aller bisherigen Tatverdächtigen abgleicht mit den Sterbeakten aus dem Oktober 1941. Und er wird fündig: Kreszenz Maier. Deren Brüder Anton und Adolf Gump kämen als Täter in Frage. Anton Gump war als Korbmacher viel unterwegs, auch in der Gegend um Schrobenhausen. Laut Popp soll er auch gehamstert haben. Es ist durchaus möglich, dass er Hinterkaifeck kannte und evtl. vom dortigen Wohlstand wusste. Adolf Gump hingegen war nach dem Ersten Weltkrieg Mitglied des Freikorps Oberland und im dortigen Rollkommando, einer Spezialeinheit, damit betraut, heikle Aufgaben zu erledigen, inklusive der Beseitigung von internen und externen Gegnern. Adolf Gump war nach Angabe von Peter Leuschner schon 2 Wochen nach der Tat vom Leitenden Ermittler Georg Reingruber zur Fahndung ausgeschrieben worden.

1940/1941, Augsburg-Lechhausen

August Ritzl, damals Stadtpfarrer in St. Pancratius, nahm einer Frau am Krankenbett die Beichte ab, laut seinen Angaben im Rahmen eines Hausbesuches in der Derchingerstr. 120. Ihm soll die Kranke ebenfalls die Namen der Täter verraten haben: es waren auch die Gebrüder Gump, deren Heimatort sie mit Karlskron angab. Ob es sich bei dieser Frau ebenfalls um Kreszenz Maier handelt ist nicht bekannt.

Weitere Quellen