Dokumente Gump: 1921-11-11 Bericht des Oberstaatsanwalts von Neisse an den Generalstaatsanwalt Breslau vom 11.11.1921: Unterschied zwischen den Versionen
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Zu II. Das Freikorps „Oberland" hatte im Mai 1921 während seiner Kampftätigkeit im besetzten Gebiete Oberschlesiens in Leschnitz, Kreis Oppeln, eine sogenannte Nachrichtenzentrale eingerichtet, die nach Beendigung der Kämpfe nach Bielau, Kreis Neisse, verlegt und dort vom Privatdozenten Arnold | Zu II. Das Freikorps „Oberland" hatte im Mai 1921 während seiner Kampftätigkeit im besetzten Gebiete Oberschlesiens in Leschnitz, Kreis Oppeln, eine sogenannte Nachrichtenzentrale eingerichtet, die nach Beendigung der Kämpfe nach Bielau, Kreis Neisse, verlegt und dort vom Privatdozenten Arnold Ruge aus Heidelberg (genannt Geheimrat Berger) geleitet wurde. Bei dieser Zentrale wurde unter anderen der Polizeiinspektor a.D. Ernst Friedrich (genannt Hauptmann Fischer),geboren am 17. Dezember 1881 zu Priker, Kreis Usedom, beschäftigt, der nach kurzer Zeit mit Ruge sich veruneinigte, mit einigen von dessen Leuten nach Winnsdorf, Kreis Neisse, übersiedelte und dort eine zweite Nachrichtenzentrale einrichtete . Ihm werden folgende strafbare Handlungen zur Last gelegt: <br> | ||
1) Gebrauchmachen von einem gefälschten Legitimationspapier, von einem auf den Namen Fischer ausgestellten Polizeiausweise des Oberschlesischen Selbstschutzes mit gefälschter Unterschrift des Ausstellers. Dies gibt Friedrich zu.<br> | 1) Gebrauchmachen von einem gefälschten Legitimationspapier, von einem auf den Namen Fischer ausgestellten Polizeiausweise des Oberschlesischen Selbstschutzes mit gefälschter Unterschrift des Ausstellers. Dies gibt Friedrich zu.<br> | ||
2) Unterschlagung von Sachen, die er im Gewahrsam hatte und die dem Oberschlesischen Selbstschutz gehörten, nämlich zweier Pferde,einer Schreibmaschine, Aktenmaterials, eines Motorrades sowie Waffen und Munition. Diesbezüglich ist Friedrich überführt, da er die Pferde ohne Genehmigung der Hauptabwickelungsstelle in Breslau verkauft hat und die übrigen Sachen trotz Auflösung das Selbstschutzes nicht abgeliefert hat.<br> | 2) Unterschlagung von Sachen, die er im Gewahrsam hatte und die dem Oberschlesischen Selbstschutz gehörten, nämlich zweier Pferde,einer Schreibmaschine, Aktenmaterials, eines Motorrades sowie Waffen und Munition. Diesbezüglich ist Friedrich überführt, da er die Pferde ohne Genehmigung der Hauptabwickelungsstelle in Breslau verkauft hat und die übrigen Sachen trotz Auflösung das Selbstschutzes nicht abgeliefert hat.<br> | ||
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:: Die hier aufgeführten Straftaten sind in dem seit der Besetzung Oberschlesiens zur Staatsanwaltschaft Ratibor gehörigen Amtsgerichtsbezirk Oberglogau begangen und daher bei der hiesigen Staatsanwaltschaft unbekannt. Ebenso unbekannt sind hier die angeblichen Straftaten eines Leutnants Fuhrmann.<br> | :: Die hier aufgeführten Straftaten sind in dem seit der Besetzung Oberschlesiens zur Staatsanwaltschaft Ratibor gehörigen Amtsgerichtsbezirk Oberglogau begangen und daher bei der hiesigen Staatsanwaltschaft unbekannt. Ebenso unbekannt sind hier die angeblichen Straftaten eines Leutnants Fuhrmann.<br> | ||
::Der Leutn. der Reserve cand. jur. Hartmut Berlet | ::Der Leutn. der Reserve cand. jur. Hartmut Berlet in Glauchau ist überführt, 4 Pferde der von ihm befehligten Selbstschutzbatterie, die auf Kosten der Zent- | ||
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::Zentralstelle des oberschlesischen Selbstschutzes in Breslau beschafft worden sind, ohne deren Zustimmung verkauft und den Erlös für sich und seine Leute verwendet zu haben. Berlet will dies im Auftrage seines Dienstvorgesetzten Oberst Siebringhaus, getan haben. Dieser wird zur Zeit vernommen.<br> | ::Zentralstelle des oberschlesischen Selbstschutzes in Breslau beschafft worden sind, ohne deren Zustimmung verkauft und den Erlös für sich und seine Leute verwendet zu haben. Berlet will dies im Auftrage seines Dienstvorgesetzten Oberst Siebringhaus, getan haben. Dieser wird zur Zeit vernommen.<br> | ||
:::Sämtliche Ermittelungsakten der vorbezeichneten Anzeigesachen sind zu Vernehmungen versandt und können daher nicht beigefügt werden. <br> | :::Sämtliche Ermittelungsakten der vorbezeichneten Anzeigesachen sind zu Vernehmungen versandt und können daher nicht beigefügt werden. <br> | ||
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