Dokumente Gump: 1921-11-11 Bericht des Oberstaatsanwalts von Neisse an den Generalstaatsanwalt Breslau vom 11.11.1921: Unterschied zwischen den Versionen

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Zu II. Das Freikorps „Oberland" hatte im Mai 1921 während seiner Kampftätigkeit im besetzten Gebiete Oberschlesiens in Leschnitz, Kreis Oppeln, eine sogenannte Nachrichtenzentrale eingerichtet, die nach Beendigung der Kämpfe nach Bielau, Kreis Neisse, verlegt und dort vom Privatdozenten Arnold Huge aus Heidelberg (genannt Geheimrat Berger) geleitet wurde. Bei dieser Zentrale wurde unter anderen der Polizeiinspektor a.D. Ernst Friedrich (genannt Hauptmann Fischer),geboren am 17. Dezember 1881 zu Priker, Kreis Usedom, beschäftigt, der nach kurzer Zeit mit Ruge sich veruneinigte, mit einigen von dessen Leuten nach Winnsdorf, Kreis Neisse, übersiedelte und dort eine zweite Nachrichtenzentrale einrichtete . Ihm werden folgende strafbare Handlungen zur Last gelegt: <br>
Zu II. Das Freikorps „Oberland" hatte im Mai 1921 während seiner Kampftätigkeit im besetzten Gebiete Oberschlesiens in Leschnitz, Kreis Oppeln, eine sogenannte Nachrichtenzentrale eingerichtet, die nach Beendigung der Kämpfe nach Bielau, Kreis Neisse, verlegt und dort vom Privatdozenten Arnold Ruge aus Heidelberg (genannt Geheimrat Berger) geleitet wurde. Bei dieser Zentrale wurde unter anderen der Polizeiinspektor a.D. Ernst Friedrich (genannt Hauptmann Fischer),geboren am 17. Dezember 1881 zu Priker, Kreis Usedom, beschäftigt, der nach kurzer Zeit mit Ruge sich veruneinigte, mit einigen von dessen Leuten nach Winnsdorf, Kreis Neisse, übersiedelte und dort eine zweite Nachrichtenzentrale einrichtete . Ihm werden folgende strafbare Handlungen zur Last gelegt: <br>
&nbsp;&nbsp;1)&nbsp; Gebrauchmachen von einem gefälschten Legitimationspapier, von einem auf den Namen Fischer ausgestellten &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Polizeiausweise des Oberschlesischen Selbstschutzes mit gefälschter Unterschrift des Ausstellers. Dies gibt &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Friedrich zu.<br>
&nbsp;&nbsp;1)&nbsp; Gebrauchmachen von einem gefälschten Legitimationspapier, von einem auf den Namen Fischer ausgestellten &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Polizeiausweise des Oberschlesischen Selbstschutzes mit gefälschter Unterschrift des Ausstellers. Dies gibt &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Friedrich zu.<br>
&nbsp;&nbsp;2)&nbsp; Unterschlagung von Sachen, die er im Gewahrsam hatte und die dem Oberschlesischen Selbstschutz gehörten, &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;nämlich zweier Pferde,einer Schreibmaschine, Aktenmaterials, eines Motorrades sowie Waffen und Munition. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Diesbezüglich ist Friedrich überführt, da er die Pferde ohne Genehmigung der Hauptabwickelungsstelle in &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Breslau verkauft hat und die übrigen Sachen trotz Auflösung das Selbstschutzes nicht abgeliefert hat.<br>
&nbsp;&nbsp;2)&nbsp; Unterschlagung von Sachen, die er im Gewahrsam hatte und die dem Oberschlesischen Selbstschutz gehörten, &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;nämlich zweier Pferde,einer Schreibmaschine, Aktenmaterials, eines Motorrades sowie Waffen und Munition. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Diesbezüglich ist Friedrich überführt, da er die Pferde ohne Genehmigung der Hauptabwickelungsstelle in &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Breslau verkauft hat und die übrigen Sachen trotz Auflösung das Selbstschutzes nicht abgeliefert hat.<br>
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&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Das Amtsgericht Neisse, dem Friedrich von der hiesigen Polizei vorgeführt war, hat am 21. August 1921 von &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;dessen Verhaftung abgesehen, weil es weder dringenden Tatverdacht noch Fluchtverdacht für gegeben erachtete. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Meines Erachten lagen beide Voraussetzungen vor, da der dringende Verdacht der  Straftaten zu 1 und 2 vorlag &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;und Friedrich damals keinen festen Wohnsitz hatte.<br>
&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Das Amtsgericht Neisse, dem Friedrich von der hiesigen Polizei vorgeführt war, hat am 21. August 1921 von &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;dessen Verhaftung abgesehen, weil es weder dringenden Tatverdacht noch Fluchtverdacht für gegeben erachtete. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Meines Erachten lagen beide Voraussetzungen vor, da der dringende Verdacht der  Straftaten zu 1 und 2 vorlag &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;und Friedrich damals keinen festen Wohnsitz hatte.<br>
&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Nach seiner Haftentlassung hat sich Friedrich nur noch kurze Zeit in Winnsdorf aufgehalten, und von dort nach &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Bernburg begeben. Inzwischen waren die Straftaten zu 3. und 4. zu  meiner Kenntnis gelangt. Ich beantragte bei &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;dem Amtsgericht Bernburg die verantwortliche Vernehmung und Verhaftung des Friedrich. Dieses Amtsgericht &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;vernahm den Friedrich am 3. Oktober 1921 verantwortlich, verschonte ihn aber mit der Haft gegen &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Sicherheitsleistung von 5000 Mark. Friedrich hat jetzt eine feste Wohnung in Magdeburg, Alt-Fermersleben Nr. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;60 und ist nicht mehr fluchtverdächtig.<br>
&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Nach seiner Haftentlassung hat sich Friedrich nur noch kurze Zeit in Winnsdorf aufgehalten, und von dort nach &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Bernburg begeben. Inzwischen waren die Straftaten zu 3. und 4. zu  meiner Kenntnis gelangt. Ich beantragte bei &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;dem Amtsgericht Bernburg die verantwortliche Vernehmung und Verhaftung des Friedrich. Dieses Amtsgericht &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;vernahm den Friedrich am 3. Oktober 1921 verantwortlich, verschonte ihn aber mit der Haft gegen &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Sicherheitsleistung von 5000 Mark. Friedrich hat jetzt eine feste Wohnung in Magdeburg, Alt-Fermersleben Nr. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;60 und ist nicht mehr fluchtverdächtig.<br>
Zu III.<br>
Zu III.<br>
::1.) Dem Leutnant der Reserve stud. techn. Alois Scheidel aus München wird zur Last gelegt, 2 Pferde und 2 Auto
::1.) Dem Leutnant der Reserve stud. techn. Alois Scheidel aus München wird zur Last gelegt, 2 Pferde und 2 Auto
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Allen 3 Beschuldigten ist noch die Beteiligung. an einer geheimen Militärorganisation zur Last gelegt. Insoweit haben die Ermittelungen keinen Beweis erbracht, so daß dieserhalb das Verfahren demnächst einzustellen ist. Alle 3 Beschuldigten sind am 6. September 1921 auf Veranlassung dar Zentralstelle festgenommen, dem zuständigen Amtsgericht in Neustadt 0/S vorgeführt, nach ihrer verantwortlichen Vernehmung aber entlassen worden, weil nach Ansicht des Gerichts weder der Tatverdacht dringend noch der Fluchtverdacht begründet sei. Fluchtverdächtig  waren jedoch alle 3 Beschuldigten, da das Freikorps „Oberland“ zudem sie gehört hatten, längst aufgelöst  war, und sie selbst weder eine Beschäftigung noch eine feste Wohnung hatten.  Der Tatverdacht gegen Scheidel und Lembert war nicht dringend, dagegen hätte von Beulwitz sofort der ihm zu Last gelegten Tat überführt werden können, wenn der neben dem Amtsgerichtsgebäude wohnende Zollrat Brunk, den von Beulwitz beschwindelt hat, herbeigeholt und diesem gegenübergestellt worden wäre.  Über die angeblich beschlagnahmten, weiteren 88 Pferde, 8 Wagen und 3 Motorräder. sind mir Anzeigen nicht erstattet worden. Anscheinend lagen dieser Beschlagnahme keine strafbaren Handlungen zu Grunde ,sondern nur Vorbeugungsmaßregeln.<br>  
Allen 3 Beschuldigten ist noch die Beteiligung. an einer geheimen Militärorganisation zur Last gelegt. Insoweit haben die Ermittelungen keinen Beweis erbracht, so daß dieserhalb das Verfahren demnächst einzustellen ist. Alle 3 Beschuldigten sind am 6. September 1921 auf Veranlassung dar Zentralstelle festgenommen, dem zuständigen Amtsgericht in Neustadt 0/S vorgeführt, nach ihrer verantwortlichen Vernehmung aber entlassen worden, weil nach Ansicht des Gerichts weder der Tatverdacht dringend noch der Fluchtverdacht begründet sei. Fluchtverdächtig  waren jedoch alle 3 Beschuldigten, da das Freikorps „Oberland“ zudem sie gehört hatten, längst aufgelöst  war, und sie selbst weder eine Beschäftigung noch eine feste Wohnung hatten.  Der Tatverdacht gegen Scheidel und Lembert war nicht dringend, dagegen hätte von Beulwitz sofort der ihm zu Last gelegten Tat überführt werden können, wenn der neben dem Amtsgerichtsgebäude wohnende Zollrat Brunk, den von Beulwitz beschwindelt hat, herbeigeholt und diesem gegenübergestellt worden wäre.  Über die angeblich beschlagnahmten, weiteren 88 Pferde, 8 Wagen und 3 Motorräder. sind mir Anzeigen nicht erstattet worden. Anscheinend lagen dieser Beschlagnahme keine strafbaren Handlungen zu Grunde ,sondern nur Vorbeugungsmaßregeln.<br>  
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Zu IV:<br>
:: Die hier aufgeführten Straftaten sind in dem seit der Besetzung Oberschlesiens zur Staatsanwaltschaft Ratibor gehörigen Amtsgerichtsbezirk Oberglogau begangen und daher bei der hiesigen Staatsanwaltschaft unbekannt. Ebenso unbekannt sind hier die angeblichen Straftaten eines Leutnants Fuhrmann.<br>
 
::Der Leutn. der Reserve cand. jur. Hartmut Berlet in Glauchau ist überführt, 4 Pferde der von ihm befehligten  Selbstschutzbatterie, die auf Kosten der Zent-
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::Zentralstelle des oberschlesischen Selbstschutzes in Breslau beschafft worden sind, ohne deren Zustimmung verkauft und den Erlös für sich und seine Leute verwendet zu haben. Berlet will dies im Auftrage seines  Dienstvorgesetzten Oberst Siebringhaus, getan haben. Dieser wird zur Zeit vernommen.<br>
:::Sämtliche Ermittelungsakten der vorbezeichneten Anzeigesachen sind zu Vernehmungen versandt und können daher nicht beigefügt werden. <br>
<div class="center">  Unterschrift</div>