Dokumente: 1922-06-22 Begleitschreiben des AG Schrobenhausen an das Landgericht Neuburg bei Aktenübersendung in der Erbsache Gabriel: Unterschied zwischen den Versionen
Ajnat (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Jaska (Diskussion | Beiträge) K (Jaska verschob die Seite Dokumente 1922-06-22 Begleitschreiben des AG Schrobenhausen an das Landgericht Neuburg bei Aktenübersendung in der Erbsache Gabriel nach [[Dokumente: 1922-06-22 Begleitschreiben des AG Schrobenhausen an das Landgericht Neu…) |
||
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 22: | Zeile 22: | ||
<div align="right">24. Juni 1922</div> | <div align="right">24. Juni 1922</div> | ||
<br><br> | <br><br> | ||
I. Der Beschwerde wird nicht abgeholfen; das Nachlaßgericht steht auf dem Standpunkt, daß gem. § 20 BGB. | I. Der Beschwerde wird nicht abgeholfen; das Nachlaßgericht steht auf dem Standpunkt, daß gem. § 20 BGB. zu vermuten ist, daß die ermordeten 6 Personen eines gleichzeitigen Todes gestorben sind und daß daher der erteilte Erbschein zurecht erteilt ist.<br> | ||
II. Vers. Vorm.<br> | II. Vers. Vorm.<br> | ||
III. Samt Akten der Civilkammer des Landgerichts Neuburg/D. vorgelegt.<br> | III. Samt Akten der Civilkammer des Landgerichts Neuburg/D. vorgelegt.<br> |
Aktuelle Version vom 16. November 2017, 20:30 Uhr
Gesuch um Akteneinsicht
Datum
22.06.1922
Ort
Schrobenhausen
Art des Dokumentes
begleitendes Schreiben bei der Aktenüberstellung
Verfasser
Oberamtsrichter Schöntag
Verfasst für
Landgericht Neuburg/D
Quelle
Staatsarchiv München AG Schrobenhausen NR 1922/41-43
Inhalt
Nr. 41-43/22 Eingangsstempel des Landgerichts Neuburg/D.
24. Juni 1922
Schrobenhausen, 22. Juni 1922
Amtsgericht
Schöntag>
|