Dokumente Gump: 1921-11-11 Bericht des Oberstaatsanwalts von Neisse an den Generalstaatsanwalt Breslau vom 11.11.1921: Unterschied zwischen den Versionen
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Zu II. Das Freikorps „Oberland" hatte im Mai 1921 während seiner Kampftätigkeit im besetzten Gebiete Oberschlesiens in Leschnitz, Kreis Oppeln, eine sogenannte Nachrichtenzentrale eingerichtet, die nach Beendigung der Kämpfe nach Bielau, Kreis Neisse, verlegt und dort vom Privatdozenten Arnold | Zu II. Das Freikorps „Oberland" hatte im Mai 1921 während seiner Kampftätigkeit im besetzten Gebiete Oberschlesiens in Leschnitz, Kreis Oppeln, eine sogenannte Nachrichtenzentrale eingerichtet, die nach Beendigung der Kämpfe nach Bielau, Kreis Neisse, verlegt und dort vom Privatdozenten Arnold Ruge aus Heidelberg (genannt Geheimrat Berger) geleitet wurde. Bei dieser Zentrale wurde unter anderen der Polizeiinspektor a.D. Ernst Friedrich (genannt Hauptmann Fischer),geboren am 17. Dezember 1881 zu Priker, Kreis Usedom, beschäftigt, der nach kurzer Zeit mit Ruge sich veruneinigte, mit einigen von dessen Leuten nach Winnsdorf, Kreis Neisse, übersiedelte und dort eine zweite Nachrichtenzentrale einrichtete . Ihm werden folgende strafbare Handlungen zur Last gelegt: <br> | ||
1) Gebrauchmachen von einem gefälschten Legitimationspapier, von einem auf den Namen Fischer ausgestellten Polizeiausweise des Oberschlesischen Selbstschutzes mit gefälschter Unterschrift des Ausstellers. Dies gibt Friedrich zu.<br> | 1) Gebrauchmachen von einem gefälschten Legitimationspapier, von einem auf den Namen Fischer ausgestellten Polizeiausweise des Oberschlesischen Selbstschutzes mit gefälschter Unterschrift des Ausstellers. Dies gibt Friedrich zu.<br> | ||
2) Unterschlagung von Sachen, die er im Gewahrsam hatte und die dem Oberschlesischen Selbstschutz gehörten, nämlich zweier Pferde,einer Schreibmaschine, Aktenmaterials, eines Motorrades sowie Waffen und Munition. Diesbezüglich ist Friedrich überführt, da er die Pferde ohne Genehmigung der Hauptabwickelungsstelle in Breslau verkauft hat und die übrigen Sachen trotz Auflösung das Selbstschutzes nicht abgeliefert hat.<br> | 2) Unterschlagung von Sachen, die er im Gewahrsam hatte und die dem Oberschlesischen Selbstschutz gehörten, nämlich zweier Pferde,einer Schreibmaschine, Aktenmaterials, eines Motorrades sowie Waffen und Munition. Diesbezüglich ist Friedrich überführt, da er die Pferde ohne Genehmigung der Hauptabwickelungsstelle in Breslau verkauft hat und die übrigen Sachen trotz Auflösung das Selbstschutzes nicht abgeliefert hat.<br> | ||
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:: Die hier aufgeführten Straftaten sind in dem seit der Besetzung Oberschlesiens zur Staatsanwaltschaft Ratibor gehörigen Amtsgerichtsbezirk Oberglogau begangen und daher bei der hiesigen Staatsanwaltschaft unbekannt. Ebenso unbekannt sind hier die angeblichen Straftaten eines Leutnants Fuhrmann.<br> | :: Die hier aufgeführten Straftaten sind in dem seit der Besetzung Oberschlesiens zur Staatsanwaltschaft Ratibor gehörigen Amtsgerichtsbezirk Oberglogau begangen und daher bei der hiesigen Staatsanwaltschaft unbekannt. Ebenso unbekannt sind hier die angeblichen Straftaten eines Leutnants Fuhrmann.<br> | ||
::Der Leutn. der Reserve cand. jur. Hartmut Berlet | ::Der Leutn. der Reserve cand. jur. Hartmut Berlet in Glauchau ist überführt, 4 Pferde der von ihm befehligten Selbstschutzbatterie, die auf Kosten der Zent- | ||
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::Zentralstelle des oberschlesischen Selbstschutzes in Breslau beschafft worden sind, ohne deren Zustimmung verkauft und den Erlös für sich und seine Leute verwendet zu haben. Berlet will dies im Auftrage seines Dienstvorgesetzten Oberst Siebringhaus, getan haben. Dieser wird zur Zeit vernommen.<br> | ::Zentralstelle des oberschlesischen Selbstschutzes in Breslau beschafft worden sind, ohne deren Zustimmung verkauft und den Erlös für sich und seine Leute verwendet zu haben. Berlet will dies im Auftrage seines Dienstvorgesetzten Oberst Siebringhaus, getan haben. Dieser wird zur Zeit vernommen.<br> | ||
:::Sämtliche Ermittelungsakten der vorbezeichneten Anzeigesachen sind zu Vernehmungen versandt und können daher nicht beigefügt werden. <br> | :::Sämtliche Ermittelungsakten der vorbezeichneten Anzeigesachen sind zu Vernehmungen versandt und können daher nicht beigefügt werden. <br> | ||
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Aktuelle Version vom 2. März 2025, 19:36 Uhr

Quelle
GStA PK, I. HA Rep. 84a Justizministerium, Nr. 54944
Detailinformationen
Datum
11.11.1921
Ort
Neisse
Inhalt
Der Oberstaatsanwalt. Neisse, den 11. November 1921
I. 91 3) unbefugte Ausübung eines Amtes am 8.August 1921 im Gasthaus zum Golf von Florenz bei Ziegenhals Er soll ein dort eingestelltes Pferd des Oberschlesischen Selbstschutzes auf Grund des oben erwähnten Polizeiausweises beschlagnahmt haben. Friedrich bestreitet dies, gibt jedoch zu, dieses Pferd gemeinschaftlich mit seinem Untergebenen Baer. verkauft zu haben. Dieser Fall bedarf noch der weiteren Aufklärung. Die Beschuldigung beruht auf der Bezichtigung desselben Exner; Soweit bisher ermittelt, sollen junge Leute im Alter von 20 Jahren die Täter sein. Friedrich kommt wohl nicht in Frage. Er bestreitet. Zu III.
Allen 3 Beschuldigten ist noch die Beteiligung. an einer geheimen Militärorganisation zur Last gelegt. Insoweit haben die Ermittelungen keinen Beweis erbracht, so daß dieserhalb das Verfahren demnächst einzustellen ist. Alle 3 Beschuldigten sind am 6. September 1921 auf Veranlassung dar Zentralstelle festgenommen, dem zuständigen Amtsgericht in Neustadt 0/S vorgeführt, nach ihrer verantwortlichen Vernehmung aber entlassen worden, weil nach Ansicht des Gerichts weder der Tatverdacht dringend noch der Fluchtverdacht begründet sei. Fluchtverdächtig waren jedoch alle 3 Beschuldigten, da das Freikorps „Oberland“ zudem sie gehört hatten, längst aufgelöst war, und sie selbst weder eine Beschäftigung noch eine feste Wohnung hatten. Der Tatverdacht gegen Scheidel und Lembert war nicht dringend, dagegen hätte von Beulwitz sofort der ihm zu Last gelegten Tat überführt werden können, wenn der neben dem Amtsgerichtsgebäude wohnende Zollrat Brunk, den von Beulwitz beschwindelt hat, herbeigeholt und diesem gegenübergestellt worden wäre. Über die angeblich beschlagnahmten, weiteren 88 Pferde, 8 Wagen und 3 Motorräder. sind mir Anzeigen nicht erstattet worden. Anscheinend lagen dieser Beschlagnahme keine strafbaren Handlungen zu Grunde ,sondern nur Vorbeugungsmaßregeln. Zu IV:
Unterschrift
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