Dokumente: 1952-05-07 Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen Gump Anton: Unterschied zwischen den Versionen
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2.) Adolf Gump war zur fraglichen Zeit als Korbmacher in Lande umhergezogen. Konkrete Angaben über seinen damaligen Aufenthalt konnten bis jetzt noch nicht ermittelt werden. Tatsache aber ist, nach Aussage der Zeugin [[Personen: Schindler Magdalena | Magdalena Schindler]] (damalige Geliebte des Adolf Gump), daß Gump und die Schindler auf ihren gemeinsamen durchgeführten Reisen auch in die Gegend von [[Orte: Schrobenhausen | Schrobenhausen]] usw. gekommen sind. Adolf Gump soll auch nach der Tat alleine in die Gegend von Hinterkaifeck gekommen sein. Adolf Gump ist am 29.2.1944, infolge eines Unglücksfalles, im Reservelazarett I in Würzburg als Unterfeldwebel gestorben.<br><br> | 2.) Adolf Gump war zur fraglichen Zeit als Korbmacher in Lande umhergezogen. Konkrete Angaben über seinen damaligen Aufenthalt konnten bis jetzt noch nicht ermittelt werden. Tatsache aber ist, nach Aussage der Zeugin [[Personen: Schindler Magdalena | Magdalena Schindler]] (damalige Geliebte des Adolf Gump), daß Gump und die Schindler auf ihren gemeinsamen durchgeführten Reisen auch in die Gegend von [[Orte: Schrobenhausen | Schrobenhausen]] usw. gekommen sind. Adolf Gump soll auch nach der Tat alleine in die Gegend von Hinterkaifeck gekommen sein. Adolf Gump ist am 29.2.1944, infolge eines Unglücksfalles, im Reservelazarett I in Würzburg als Unterfeldwebel gestorben.<br><br> | ||
Anton Gump wurde am 6.5.1952 im Dienstgebäude der Kriminalpolizei Ingolstadt zur Sache von [[Ermittler: Popp Andreas Dr. | Herrn StA. Dr. Popp]], Augsburg, vernommen. Gump stellt jede Teilnahme, und Mitwisserschaft ganz entschieden in Abrede. Er behauptet, in seinem Leben nie in die Gegend von Hinterkaifeck gekommen zu sein, obwohl er in dem etwa eine Gehstunde entfernt liegenden Ort Niederarnbach mehrere Jahre als Dienstknecht beschäftigt war. Außerdem will er den Ort[[Orte: Waidhofen |Waidhofen]], in welchem die Opfer von Hinterkaifeck beerdigt liegen, nicht wissen.<br><br> | Anton Gump wurde am 6.5.1952 im Dienstgebäude der Kriminalpolizei Ingolstadt zur Sache von [[Ermittler: Popp Andreas Dr. | Herrn StA. Dr. Popp]], Augsburg, vernommen. Gump stellt jede Teilnahme, und Mitwisserschaft ganz entschieden in Abrede. Er behauptet, in seinem Leben nie in die Gegend von Hinterkaifeck gekommen zu sein, obwohl er in dem etwa eine Gehstunde entfernt liegenden Ort Niederarnbach mehrere Jahre als Dienstknecht beschäftigt war. Außerdem will er den Ort [[Orte: Waidhofen |Waidhofen]], in welchem die Opfer von Hinterkaifeck beerdigt liegen, nicht wissen.<br><br> | ||
Gump Anton erscheint nach wie vor der Tat dringend verdächtig. Seine Festnahme, welche am 7.5.52 um 9.30 Uhr erfolgte, war unumgänglich, weil der Gegenstand der Untersuchung ein Verbrechen bildet und außerdem Fluchtgefahr besteht, da anzunehmen ist, daß er sich wegen der Schwere der Tat und der zu erwartenden Strafe durch Flucht dem Gericht entziehen werde. Weiterhin würde er die Freiheit dazu benützen, Zeugen zu unwahren Aussagen inbezug auf sein Alibi usw. zu veranlassen bezw. zu verleiten.<br><br> | Gump Anton erscheint nach wie vor der Tat dringend verdächtig. Seine Festnahme, welche am 7.5.52 um 9.30 Uhr erfolgte, war unumgänglich, weil der Gegenstand der Untersuchung ein Verbrechen bildet und außerdem Fluchtgefahr besteht, da anzunehmen ist, daß er sich wegen der Schwere der Tat und der zu erwartenden Strafe durch Flucht dem Gericht entziehen werde. Weiterhin würde er die Freiheit dazu benützen, Zeugen zu unwahren Aussagen inbezug auf sein Alibi usw. zu veranlassen bezw. zu verleiten.<br><br> |
Version vom 2. August 2011, 18:24 Uhr
Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen Gump Anton
Detailinformationen
Datum
07.05.1952
Ort
Art des Dokumentes
Antrag
Verfasser
Halbedel, Inspektor der Landespolizei
Verfasst für
Ermittlungsrichter am Amtsgericht Ingolstadt
Verfügbar
Inhalt
z.Zt. Ingolstadt, den 7.5.1952
Landespolizei Bayern Chefdienststelle Schwaben I/Krim.Az.28s 22.10 (S)
Tgb. 206/52
Anlagen: Tatort: Hinterkaifeck, Gde. Wangen, LK. u. AG.Schrobenhausen Tatzeit: Vermutlich in der Nacht zum 1.4.22
Anton Gump dringend verdächtig, mit seinem Bruder, Adolf Gump, geb. 4.12.1889 in Karlskron, verstorben am 29.2.1944 in Würzburg, in der Nacht vom Freitag, den 31.3. auf Samstag den 1.4.1922, die sämtlichen Bewohner (6 Personen) ermordet zu haben. Die Schwester der beiden Täter, Frau Kreszenz Maier von Augsburg, bezichtigte am Krankenbett ihre beiden Brüder der Täterschaft von Hinterkaifeck. Sie gebrauchte diese Äußerung zwei verschiedenen Geistlichen, welche sie am Krankenlager besucht haben. Ein Geistlicher notierte sich auf Wunsch der Kranken die Angaben, wie sie auf der Fotokopie zu ersehen sind. Im übrigen wird auf den Bericht an die StA. Augsburg vom 2.5.1952 und auf das in Abschrift beiliegende Augenscheinprotokoll vom 4. u. 5.4.1922 der Gerichtskommission des AG. Schrobenhausen hingewiesen. Nach den durchgeführten Ermittlungen stand 1.) Anton Gump zur fraglichen Zeit (Ende März, anfangs April 1922) bei den Deutschen Werken in Ingolstadt (jetzt Despag) in Arbeit. Unterlagen darüber, ob Gump zur kritischen Zeit einige Tage der Arbeit ferngeblieben ist, konnten nicht einwandfrei erbracht werden.
Anton Gump wurde am 6.5.1952 im Dienstgebäude der Kriminalpolizei Ingolstadt zur Sache von Herrn StA. Dr. Popp, Augsburg, vernommen. Gump stellt jede Teilnahme, und Mitwisserschaft ganz entschieden in Abrede. Er behauptet, in seinem Leben nie in die Gegend von Hinterkaifeck gekommen zu sein, obwohl er in dem etwa eine Gehstunde entfernt liegenden Ort Niederarnbach mehrere Jahre als Dienstknecht beschäftigt war. Außerdem will er den Ort Waidhofen, in welchem die Opfer von Hinterkaifeck beerdigt liegen, nicht wissen. Gump Anton erscheint nach wie vor der Tat dringend verdächtig. Seine Festnahme, welche am 7.5.52 um 9.30 Uhr erfolgte, war unumgänglich, weil der Gegenstand der Untersuchung ein Verbrechen bildet und außerdem Fluchtgefahr besteht, da anzunehmen ist, daß er sich wegen der Schwere der Tat und der zu erwartenden Strafe durch Flucht dem Gericht entziehen werde. Weiterhin würde er die Freiheit dazu benützen, Zeugen zu unwahren Aussagen inbezug auf sein Alibi usw. zu veranlassen bezw. zu verleiten. Unterschrift (Halbedel) Insp.d.LP. |