Sachverhalte: Sühneverfahren / Gerichtsverfahren Schlittenbauer Lorenz gegen Sigl Jakob: Unterschied zwischen den Versionen
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Gröbern, den 26. Januar 1926<br> | Gröbern, den 26. Januar 1926<br> |
Version vom 23. Juli 2011, 17:55 Uhr
DIESER TEXT BEFINDET SICH NOCH IM AUFBAU!
Was?
Laut der Zusammenfassung des Staatsanwaltes Pielmaier hat es zwischen Lorenz Schlittenbauer und Jakob Sigl mehrere Privatklagen gegeben. Pielmaier berichtet aber nur von der letzten Privatklage. Es ist nicht zu erkennen, ob es sich um ein Sühneverfahren handelt oder ob die Verhandlung vor einem Gericht statt fand.
Am 04.04.1922 soll Schlittenbauer auf dem Weg nach Hinterkaifeck zu Pöll und Sigl gesagt haben: "„Nachbar, in Kaifeck habens alle erschlagen“. Damit sei nachgewiesen, dass er vor der Entdeckung der Leichen, bzw. den Morden bereits Kenntnis hatte.
Über den Verlauf der Verhandlung und das Urteil berichtet Piemaier jedoch nicht.
Aus der Aussage des Lorenz Schlittenbauer vom 30.03.1931 geht hervor, dass Schlittenbauer Sigl angezeigt hatre, weil er ihn den "Kaifecker Mörder" nannte. Schlittenbauer gibt an, dass Sigl in einem Sühneverfahren zu einer Zahlung von 40 Mark verurteilt wurde. Ob Sigl das Geld an eine Armenkasse entrichten musste, was zu dieser Zeit nicht ungewöhnlich war, oder an Schlittenbauer bezahlt hatte, geht aus der Aussage nicht hervor.
Am 28.01.1926 war folgende Anzeige im Schrobenhausener Wochenblatt zu lesen:
Öffentliche Warnung
Ich warne jeden, die Gerüchte, als ob ich bei dem Mord in Hinteraifeck beteiligt gewesen sei, weiter zu verbreiten. Von nun ab werde ich gegen Jeden ob er vermögend ist oder nicht, mit Klage vorgehen, der solche Gerüchte aufbringt oder verbreitet. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass des Menschen Ehre durch böse Mäuler gleich genommen, dass aber diese Sorte von Menschen nie im Stande ist, des Menschen Ehre wieder zu geben.<br>
Gröbern, den 26. Januar 1926
Lorenz Schlittenbauer
Oekonom
In einem weiteren Verfahren habe Schlittenbauer Sigl vorgeworfen, dass er seinen Sohn Johann Schlittenbauer dazu verleiten wollte, einen Meineid zu leisten. Die Art des Verfahrens wird nicht genannt. Es könnte also ein Gerichtsverfahren oder ebenfalls ein Sühneverfahren gewesen sein. Da Schlittenbauer die Beschuldingung nicht beweisen konnte oder wollte, wurde er wegen falscher Anschuldigung verurteilt. Schlittenbauer gab an, er hätte es beweisen können, aber Sigl hätte ihm leid getan und so nahm er die Strafe auf sich. Lorenz Schlittenbauer gab an, er wäre 3 Mal gestraft worden. Der Hintergrund dieser Aussage und die Strafen, die er erhalten hatte, ist/sind nicht bekannt.
Dem Weltbildjouranlisten erzählte Sigl 1952, dass er zu einer Strafe von 20 Mark verurteilt worden sei, da er von Schlittenbauer wegen Verleumdung angezeigt wurde. Er fragte ihn, wo er denn den Schlüssel her hatte, mit dem er am 04.04.1922 die Haustüre auf Hinterkaifeck aufgeschlossen hatte, um die Auffindzeugen Sigl und Pöll ins Haus zu lassen.
Offene Fragen/Bemerkungen
Es ist nicht bekannt, ob es sich bei jedem der o.g. Verfahren durch Anzeigen um Sühneverfahren oder Gerichtsverhandlungen gehandelt hat. Gesichert ist, dass Sigl in einem Sühneverfahren zu 40 Mark Geldstrafe verurteilt wurde, weil er Lorenz Schlittenbauer den Mörder von Kaifeck nannte.
Unterlagen, die genauere Angaben zu den jeweiligen Verfahren beinhalten sind (zur Zeit) nicht vorhanden.