Berichte: 1932-02-07 Übersendung der Zivilklage bzgl. Erbschaftsverhältnisse: Unterschied zwischen den Versionen

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Aus den Akten geht lediglich hervor, daß sich ursprünglich 11 Verwandte der [[Personen: Gabriel Viktoria | Viktoria Gabriel]] als [[Sachverhalte:_Wem_gehörte_Hinterkaifeck%3F#1922_Mord_auf_Hinterkaifeck | Erben]] gemeldet haben, daß aber am 14.06.1922 der Gütler [[Personen: Gabriel Karl sen. | Karl Gabriel]] in Laag seine Ansprüche als Alleinerbe angemeldet. Die ersteren gründeten ihr Erbrecht darauf, dass die Tochter der Viktoria Gabriel, namens [[Personen: Gabriel Cäzilia | Zäzilie Gabriel]], mit ihrer Mutter in gemeinsamer Gefahr im Sinne des § 20 BGB, untergegangen ist, weshalb die Tochter für die Erbfolge auszuscheiden habe. Karl Gabriel machte geltend, daß die Tochter nachweisbar nach der Mutter gestorben sei und er sohin als Erbe seines Enkelkindes in Betracht komme.<br><br>
Aus den Akten geht lediglich hervor, daß sich ursprünglich 11 Verwandte der [[Personen: Gabriel Viktoria | Viktoria Gabriel]] als [[Sachverhalte:_Wem_gehörte_Hinterkaifeck%3F#1922_Mord_auf_Hinterkaifeck | Erben]] gemeldet haben, daß aber am 14.06.1922 der Gütler [[Personen: Gabriel Karl sen. | Karl Gabriel]] in [[Orte: Laag|Laag]] seine Ansprüche als Alleinerbe angemeldet. Die ersteren gründeten ihr Erbrecht darauf, dass die Tochter der Viktoria Gabriel, namens [[Personen: Gabriel Cäzilia | Zäzilie Gabriel]], mit ihrer Mutter in gemeinsamer Gefahr im Sinne des § 20 BGB, untergegangen ist, weshalb die Tochter für die Erbfolge auszuscheiden habe. Karl Gabriel machte geltend, daß die Tochter nachweisbar nach der Mutter gestorben sei und er sohin als Erbe seines Enkelkindes in Betracht komme.<br><br>


Der Rechtsstreit wurde am 15.03.1923 durch außergerchtliche Erledigung (Vergleich) beendet.<br><br>
Der Rechtsstreit wurde am 15.03.1923 durch außergerchtliche Erledigung (Vergleich) beendet.<br><br>
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