Wissen: Das altbayerische Donaumoos: Unterschied zwischen den Versionen
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Bis in die jüngste Neuzeit war das Eingehen einer Ehe für beide Geschlechter geboten, da Wohnraum wegen des Konkubinats nicht gemietet werden konnte, allerdings musste bis bis 1876 die Gemeinde ( in Städten Magistrat), Gilde oder Zunft die Ehe und Familiengründung erlauben. Maßgebend war dabei Vermögen oder Einkommen, mit dem das Paar in der Lage sein musste, eine Familie zu unterhalten. wichtig war den Gemeinden, dass die neugegründeten Familien wirtschaftlich einigermaßen abgesichert waren und die Gemeindekasse nicht für den Unterhalt einer unter Umständen großen Kinderzahl aufkommen musste. Nach 1876 mussten bestimmte Gruppen wie z. B. Soldaten und einige Beamte trotz des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstands und der Eheschließung von 1876 noch um eine Heiratserlaubnis ersuchen. | Bis in die jüngste Neuzeit war das Eingehen einer Ehe für beide Geschlechter geboten, da Wohnraum wegen des Konkubinats nicht gemietet werden konnte, allerdings musste bis bis 1876 die Gemeinde ( in Städten Magistrat), Gilde oder Zunft die Ehe und Familiengründung erlauben. Maßgebend war dabei Vermögen oder Einkommen, mit dem das Paar in der Lage sein musste, eine Familie zu unterhalten. wichtig war den Gemeinden, dass die neugegründeten Familien wirtschaftlich einigermaßen abgesichert waren und die Gemeindekasse nicht für den Unterhalt einer unter Umständen großen Kinderzahl aufkommen musste. Nach 1876 mussten bestimmte Gruppen wie z. B. Soldaten und einige Beamte trotz des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstands und der Eheschließung von 1876 noch um eine Heiratserlaubnis ersuchen. | ||
===unehrliche Berufe=== | ===unehrliche Berufe=== | ||
Unehrlich bedeutete in diesem Fall nicht "betrügerisch", sondern ohne gesellschaftliches Ansehen – also Berufe ohne Ehre! <br> | |||
*Angehörige als unehrlich geltender Gewerbe bzw. Handwerke wie Schäfer, Müller, Türmer, Bader, Leineweber oder Barbiere | |||
*Angehörige des nicht ortsfest lebenden und als „herrenlos“ geltenden Bevölkerungsteils („Fahrendes Volk“) wie Lumpensammler, Spielleute, Kesselflicker oder Hausierer | |||
*Anbieter von „unreinen“ Dienstleistungen, die mit Schmutz, Strafe und Tod zu tun hatten wie Gassenkehrer, Büttel, Köhler, Abdecker, Totengräber oder Scharfrichter | |||
Angehörigen dieser Schichten gelang es nicht, oder nur äußerst selten da herauszukommen. Wenn geheiratet wurde, dann nur untereinander im Unterschichtenmilieu. Wer in eine Familie mit unehrlichem Beruf hineingeboren wurde, wurde darin in der Regel zeitlebens festgehalten. | |||
Gemeinsam waren diesen sehr unterschiedlichen Individuen und Gruppen verschiedener Herkunft und Tätigkeit: <br> | |||
*ihre Ausgrenzung aus der ansässigen Gesellschaft, | |||
*ihre Armut und oftmals fehlende Schulbildung, | |||
*der auf diesen Menschen liegende mehrheitsgesellschaftliche Verdacht der Delinquenz | |||
Die Angehörigen unehrlicher Berufe bildeten eine gesellschaftliche Randgruppe, die oft abgesondert leben musste. Viele Angehörige des fahrenden Volks, der Roma, Sinti und Jenischen waren gezwungen, einen "unehrlichen Beruf" zu ergreifen (Kesselflicker, Scherenschleifer), da ihnen als oft Heimat- und Schriftenlosen der Zugang zum ständischen Berufswesen verwehrt war. In soziale Randgruppen abgedrängt, schlossen sich diese Familien zu berüchtigten Gesellschaften und Clans zusammen (Scharfrichter, Abdecker). | |||
===Die Finanzierung=== | ===Die Finanzierung=== | ||