Berichte: 1925-05-18 Bericht Kollmer: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. November 2025, 22:01 Uhr

Detailinformationen

Datum

18. Mai 1925

Ort

München

Art des Dokumentes

Bericht

Verfasser

Johann Kollmer, Kriminalsekretär

Verfasst für

Quelle

Staatsarchiv München, PolDir 8091a

Inhalt

München, den 18. Mai 1925

Betreff:
Raubmord in Hinterkaifeck

Auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Neuburg a.D. vom 7.5.25 begab ich mich am 15. Ds. Mts. Im Auftrage der Polizedirektion München – Abteilung I – nach Pfaffenhofen a.J. um dort die Erhebungen zu beginnen.
In Pfaffenhofen a.J. konnte vorerst nichts Wesentliches erhoben werden, lediglich hinsichtlich der Persönlichkeit des bei der Firma Johann Ziegler, Maschinenfabrik in Reichertshausen beschäftigten Monteurs

Albert Hofner

Und wurde dieser von einwandfreien Personen als ein ruhiger und ordentlicher Mensch bezeichnet.
Die Erhebungen wurden dann in Reichertshausen fortgesetzt.
Im Büro vorgenannter Fabrik erklärte mir in Abwesenheit des Besitzers der dort anwesende Buchhalter, dass über die damals in Hinterkaifeck vorgenommene Reparatur keinerlei Aufschreibungen mehr vorhanden sind, daher auch heute unmöglich mehr ist, den Tag, an dem die Reparatur vorgenommen wurde, mit Bestimmtheit anzugeben.
Mit Bestimmtheit kann nur gesagt werden, dass die Reparatur von Hofner ausgeführt wurde und zwar vom Werke Pfaffenhofen aus, wo sich früher die Fabrik befand. Den Auftrag hiezu wird Hofner von dem damals im Werke angestellten Werkmeister Lorenz Schmid, wohnhaft in Pfaffenhofen erhalten haben.
Auf welche Weise und durch wem von den Gruberschen von H.‘Kaifeck der Auftrag zur Ausführung der Reparatur erteilt wurde, konnte ebenfalls heute [Anm.: hier fehlt ein „nicht“] mit Bestimmtheit mehr angegeben werden.

Der inzwischen erschienene Fabrikbesitzer Johann Ziegler bestätigte mir die Angaben des Buchhalters und erklärte mir hinsichtlich der Auftragserteilung, dass diese, soweit er sich noch zu erinnern vermag, mehrmals telefonisch erteilt wurde. Von wo aus der Anruf erfolgte und durch wen, konnte er nicht mehr angeben.

Ich schritt nun zur Einvernahme des im Betriebe anwesenden Monteurs, der nun den Posten eines Betriebsleiters versieht,
Albert Hofner,
wozu mir Ziegler ein leeres Büro mit einer Schreibmaschine zur Verfügung stellte.
Hofner machte nun die anliegenden Angaben.
Zu den Angaben erklärte mir Ziegler auf nochmaliges Befragen, dass es richtig sei, dass die Vornahme der Reparatur wegen des damals schlechten Wetters immer wieder hinausgeschoben wurde. Nachdem, soweit sich Ziegler noch entsinnen kann, neuerdings um die Vornahme der Reparatur telefonisch ersucht wurde, ist dass Hofner doch nach Hinterkaifeck gefahren.
Erinnerlich ist Ziegler noch, dass am nächsten Tage, nachdem Hofner von H.‘Kaifeck zurück war, von der Gendarmerie Schrobenhausen angerufen wurde, wer als der Monteur in Betracht kommt, der gestern in H.‘Kaifeck den Motor repariert habe worauf dann Hofner genannt wurde. Es war also an dem Tage, an dem abends der Mord entdeckt wurde.
Die Erhebungen wurden dann in Pfaffenhofen a.J. fortgesetzt.

Der in Pfaffenhofen Hs.Nr.258 wohnhafte nunmehrige Autohändler

Lorenz Schmid

Geb. 19.8.01 in Gundamsried, B.A. Pfaffenhofen erklärte mir auf Befragen, dass er sich zwar nicht mehr genau erinnern kann, dass er Hofner zur Reparatur des Benzinmotors bei Gruber nach H.‘Kaifeck geschickt habe, glaube aber es doch gewesen zu sein, da er die Entgegennahme der eingehenden Aufträge über hatte und er dieselben meistens auch unter die Arbeiter verteilte. Den Datum, wann dies war, konnte er nicht mehr angeben. Es ist ihm nur erinnerlich, dass es an dem Tage war, an dem der Mord entdeckt wurde, da am nächsten Tage in aller Früh die Gendarmerie Schrobenhausen angerufen hatte, wer als der Monteur in Betracht komme, der den Motor bei Gruber in H.‘Kaifeck repariert habe, da er die telefonische Anfrage entgegengenommen und den Namen des in Frage kommenden Monteurs Albert Hofner bekannt gegeben habe.
Soweit sich Schmid noch entsinnen konnte, hatte Hofner damals keine rechte Lust nach H.‘Kaifeck, da er schon einmal dort war und sich nach seiner Rückkunft über die dort herrschende Unreinlichkeit und Geizigkeit beklagte, insbesondere, dass es dort nichts zu essen gibt.
Hofner habe Schmid über seine Wahrnehmungen, die er in H.‘Kaifeck machte, am Tage seiner Rückkunft nichts mehr gesagt, dagegen habe er in am anderen Tage, nachdem die Gendarmerie Schrobenhausen angerufen hatte, alles erzählt, dass er am Hofe sowohl bei seiner Ankunft, als auch bei seinem Weggange niemand gesehen habe und dass sich auch, trotzdem er sich durch alle möglichen Geräusche, wie Motorlaufenlassen, Pfeifen etc. bemerkbar machte, nichts rührte. Er habe dann von der Instandsetzung des Motors den Besitzer des Hofes in Oberkaifeck, ferner zwei Mägde in Gröbern und den Bürgermeister in Wangen benachrichtigt und die Erstgenannten ersucht, die Gruber’schen hievon zu verständigen.

Die Erhebungen wurden dann in Wangen fortgesetzt durch Einvernahme des damaligen Bürgermeisters und nunmehrigen Landwirtes

Georg Greger,
wohnhaft in Wangen, Hs.Nr.13.
Greger gab auf Befragen zur Sache anliegende schriftliche Erklärung ab.


Weiters wurde dann durch die Einvernahme des verh. Landwirtes

Lorenz Schlittenbauer

Wohnhanft in Gröbern, Hs.Nr. 20 und dessen beiden Töchter Viktoria und Maria, die als die von Hofner im Wurzgarten des Schlittenbauer’schen Anwesen bezeichneten 2 Mädge in Betracht kommen, die Angaben des Hofner auf deren Richtigkeit nachgeprüft, die sich durch die Aussagen der Genannten als einwandfrei ergaben.

Auch durch die Aussagen des verh. Landwirtes

Blasius Lebmeier

Wohnhaft in (Ober)=Kaifeck, Hs.Nr. 30 wurden die Angaben des Hofner auf seine Richtigkeit hin bestätigt.
Was die Täterschaft durch den in Frage kommenden Monteur anbelangt, wie es von dem Anzeigeerstatter vermutet wird, so ist durch die gesamten Aussagen der vorgenommenen Personen einwandfrei festgestellt, dass Hofner als der in Betracht kommende Monteur, als Täter gänzlich ausschaltet.
Die Vorzeigung des am Tatorte aufgefundenen und anhergesandten Taschenmessers an eine Reihe von Personen, die mit Hofner in unmittelbarem Verkehr standen, verlief ebenfalls negativ. Das fragliche Messer wurde bei Hofner von keinem der Gefragten gesehen und konnten auch sonst keine Anhaltspunkte über den früheren Besitzer geben.

Anlässlich der Erhebungen sind Kosten im Gesamtbetrage von erwachsen, worüber ich Kostenrechnung beilege.

Gez. Kollmer
Krim.Sekretär

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