Dokumente: 1925-05-11 Ermittlungen Seidl Georg (Hinweisgeber): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 10. August 2025, 13:59 Uhr

Detailinformationen

Datum

11.05.1925

Ort

München

Art des Dokumentes

Zusammenfassung

Verfasser

Verfasst für

Quelle

Staatsarchiv München, PolDir 8091b

Inhalt

München, den 11. Mai 1925.

Betreff:
Sechsfacher Raubmord in Hinterkaifeck.

I. Aktenvormerkung.
Der led. Händler Georg S e i d l, geb. am 8.12.92. zu Wernstorf, B.A. Vilsbiburg, Strafgefangener in der Strafanstalt Amberg, hatte gelegentlich einer Einvernahme durch den Krim.Sekr. Kliegel der Krim.Pol. Regensburg in einer anderen Sache auch Angaben über den sechsfachen Raubmord in Hinterkaifeck gemacht und zwar dahin gehend, dass als Täter 2 Brüder, die am Hofberg in Landshut wohnen, als Täter in Frage kommen. Später erklärte er, dass die beiden Fuchsbrunner heissen und am Hofberg in Landshut Nr. 24 wohnen. Sein Wissen habe Seidl durch Er zählen einer der Brüder und zwar sei sowohl Seidl als auch der Erzähler betrunken gewesen.
Mit diesen Angaben hatte Seidl erreicht, dass er von Amberg in das Amtsgerichtsgefängnis Regensburg überstellt wurde. Bei seinen weiteren - auch gerichtlichen - Einvernahmen blieb Seidl auf seinen Angaben bestehen, welche dann die Festnahme der Gebrüder Fuchsbrunner in Landshut zur Folge hatten.
In Betracht kommen:
Fuchsbrunner Georg, gesch. Händler, geb. 2.1.95 in Untersiegsdorf, Ger. Traunstein, wohnhaft in Berg ob Landshut Nr. 24, und Fuchsbrunner Franz, led. Händler, geb. 28.11.99. in Westach, Ger. Wasserburg, in Berg ob Landshut Nr. 24 wohnhaft. Bei den weiteren Erhebungen und Gegenüberstellung den Seidl mit den Brüdern Fuchsbrunner hat sich herausgestellt, dass die Angaben des Seidl erdichtet sind. Das Alibi für die Fuchsbrunner

konnt für die Zeit der Tat nachgewiesen werden, weshalb sie nach 3 tägiger Untersuchungshaft wieder auf freien Fuss gesetzt wurden.
Seidl blieb aber auf seinen Aussagen hinsichtlich der ihm gegenüber gemachten Erzählung bestehen.
Nun bezichtigte Seidl als 3 Täter einen Ludwig Steinstorfer in Neustadt a.D. wohnhaft, sowie einen gewissen Leonhard ( Hardl) Altstetter, welcher in Neufahrn festgenommen und in das Amtsgericht Mallersdorf eingeliefert wurde. Mit den beiden will Seidl Kleider gewechselt haben, damit sie nicht so leicht erkannt würden, in Wirklichkeit war es umgekehrt der Fall, da Seidl in Neustadt einen Alteisendiebstahl beging und sich durch die Umkleidung unkenntlich machen wollte. Altstetter musste mangels Beweises wieder entlassen werden. Richtig ist, dass Beide sich gut kennen. Bei Steinstorfer war überhaupt das Absteigequartier für lichtscheues Gesindel, dort hat ausser dem genannten Altstetter noch eine Frau Jäger, dann Seidl und der gesuchte Bärtl verkehrt.
Seidl richtete seine Aussage nun gegen Bärtl, der ihm von dem Raubmord in Hinterkaifeck bei Steinstorfer erzählt haben will. Auch im "Duschlbräu" in Landshut habe er (Bärtl) ihm von der Sache erzählt. Bärtl soll unter dem falschen Namen "Johann Höschter“ oder so ähnlich, gehen. Bärtl hätte ihm (Seidl) auch mitgeteilt, dass als Mittäter ein gewisser Raith Karl aus Manching und Beuschl Rupert aus Landshut in Frage kommen.

II. Unter Uebersendung der in dieser Sache angefallenen Verhandlungen ersucht die Staatsanwaltschaft Neuburg a.d. unter A.V. A 374 am 28.4.25. um Erhebungen über den Aufenthalt des Bärtl sowie über die allenfalsige Beteiligung des Raith oder Raithl und Beuschl am Raubmord in Hinterkaifeck.

III. Die von Seidl bezeichneten Raith und Beuschl sind personengleich mit dem led. Taglöhner Karl Reith, geb. 18.5.97. in Manchging, B.A. Ingolstadt-nähere Pers. im Akt - und Rupert Beischl, verh. Bäcker, geb. 8.3.00, in Berg ob Landshut, nähere Pers. im Akt.
Die Angaben des Seidl, selbst wenn er sie von Bärtl haben will, sind auch in diesem Falle nicht zutreffend. Reith wurde am 18.7.19. vom Volksgerichte Ingolstadt wegen 2 Verbrechen des Diebstahls zur Gesamtzuchthausstrafe von 3 Jahren verurteilt und hat diese Strafe am 18.7.22. verbüsst. Wie auch aus den weiteren Erhebungen hervorgeht, befand sich der Ehemann der bereits genannten Jäger aus Neustadt a.D. zu dieser Zeit im Zuchthause in Straubing und hat durch Reith, der um 11 Mt. früher entlassen wurde, seine Frau grüssen lassen. Das Alibi für Beischl konnte hier nicht festgestellt werden.
Seidl befindet sich zur Zeit zur Beobachtung auf seinen Geisteszustand in der Krankenabteilung des Gefängnisses in Stadelheim. Mit Rücksicht auf die Unglaubwürdigkeit des Seidl wurde von einer Einvernahme Umgang genommen.

IV. Abgabenachricht an St.A. Neuburg gegeben.

V. Verhandlungen an die Krim. Polizei in Landshut
zur Einleitung von Erhebungen in der Richtung gegen Beischl und direckten Erledigung weitergeleitet.

VI. Vormerkung zum Pers. Akt Reith und Beischl gefertigt

VII. Zum Akt: Raubmord in Hinterkaifeck. (Abteilung I)

Polizeidirektion:
J.A.


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