Der Inzest betrachtet im historischen Kontext: Unterschied zwischen den Versionen

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===Historisches===
===Historisches===
Die Ausführungen der Ärzte zeigen darüber hinaus, daß der Vater-Tochter-Inzest um die Jahrhundertwende durchaus wahrgenommen wurde.' Mit den Folgen einer inzestuösen Ausbeutung für die betroffenen Kinder und Jugendlichen setzten sich die Ärzte jedoch nicht auseinander. Dabei gab es Untersuchungen, die darauf hindeuteten, daß das Leben vieler Inzestopfer aus der Bahn geriet. Helenefriederike Stelzner untersuchte zum Beispiel in zwei Schriften die Lebensläufe von jungen Prostituierten und Selbstmörderinnen und stellte fest, daß diese Frauen in vielen Fällen im Alter von zwölf bis 15 Jahren von ihren Vätern, Stiefvätern oder Brüdern »verführt« oder vergewaltigt worden waren.  Auch Freud entdeckte bei seinen ersten Psychoanalysen sexuelle Traumata in der Kindheit als Ursache hysterischer Neurosen:" Doch im Mittelpunkt des Interesses von Ärzten und Juristen standen andere Fragen - der Erhalt von Familie und Staat und das Problem der Degeneration durch Inzucht. Daraus erklärt sich auch, daß in vielen Strafgesetzbüchern vor dem RStGB die »Deszendenten« ebenso strafbar waren wie die »Aszendenten«. Allenfalls wurde ihnen eine mildere Bestrafung zugestanden. Seit den 1860er Jahren jedoch wurde zumeist der Aspekt des »Mißbrauchs«, das heißt der Ausnutzung des Abhängigkeitsverhältnisses seitens des Elternteils, mit einbezogen. So ergänzte der Anonymus seine obige Erläuterung zum Entwurf des bayerischen StGB von 1861 <br>
Die Ausführungen der Ärzte zeigen darüber hinaus, daß der Vater-Tochter-Inzest um die Jahrhundertwende durchaus wahrgenommen wurde. Mit den Folgen einer inzestuösen Ausbeutung für die betroffenen Kinder und Jugendlichen setzten sich die Ärzte jedoch nicht auseinander. Dabei gab es Untersuchungen, die darauf hindeuteten, daß das Leben vieler Inzestopfer aus der Bahn geriet. Helenefriederike Stelzner untersuchte zum Beispiel in zwei Schriften die Lebensläufe von jungen Prostituierten und Selbstmörderinnen und stellte fest, daß diese Frauen in vielen Fällen im Alter von zwölf bis 15 Jahren von ihren Vätern, Stiefvätern oder Brüdern »verführt« oder vergewaltigt worden waren.  Auch Freud entdeckte bei seinen ersten Psychoanalysen sexuelle Traumata in der Kindheit als Ursache hysterischer Neurosen:" Doch im Mittelpunkt des Interesses von Ärzten und Juristen standen andere Fragen - der Erhalt von Familie und Staat und das Problem der Degeneration durch Inzucht. Daraus erklärt sich auch, daß in vielen Strafgesetzbüchern vor dem RStGB die »Deszendenten« ebenso strafbar waren wie die »Aszendenten«. Allenfalls wurde ihnen eine mildere Bestrafung zugestanden. Seit den 1860er Jahren jedoch wurde zumeist der Aspekt des »Mißbrauchs«, das heißt der Ausnutzung des Abhängigkeitsverhältnisses seitens des Elternteils, mit einbezogen. So ergänzte der Anonymus seine obige Erläuterung zum Entwurf des bayerischen StGB von 1861 <br>
<small>''Bezüglich der sich verfehlenden Aszendenten, Stiefeltern, Schwiegereltern kömmt auch der Mißbrauch des elterlichen Ansehens, der hausväterlichen Gewalt und die Verletzung der besonderen Pflicht, Sitte und Ordnung in der Familie aufrecht zu erhalten, in Betracht, und hierauf gründet sich der Unterschied ihrer Strafe gegenüber der gelinderen Bestrafung des mitschuldigen Untergebene''n</small> [Hommen, S. 61]<br>
<small>''Bezüglich der sich verfehlenden Aszendenten, Stiefeltern, Schwiegereltern kömmt auch der Mißbrauch des elterlichen Ansehens, der hausväterlichen Gewalt und die Verletzung der besonderen Pflicht, Sitte und Ordnung in der Familie aufrecht zu erhalten, in Betracht, und hierauf gründet sich der Unterschied ihrer Strafe gegenüber der gelinderen Bestrafung des mitschuldigen Untergebene''n</small> <br>
In Bayern war dieser Gedanke bereits früh in die Gesetzgebung aufgenommen worden. Schon in seiner Ausgabe des StGB für Bayern von 1813 hob Mengelein hervor, daß die Strafbarkeit der »Blutschande« im Mißbrauch der rechtlichen Privatgewalt durch Verführung zur »Unzucht« begründet liege. Strafbar seien vor allem Eltern und andere Blutsverwandte in aufsteigender Linie, die mit ihren Kindern oder anderen Abkömmlingen den Beischlaf vollzögen »oder dieselben sonst zur Wollust mißbrauchen«." Mittermaier sah schließlich 1906 bei der »Blutschande« das Moment der Verführung und des Mißbrauchs des Vertrauensverhältnisses als ebenso wichtig an wie die »naturwidrige Blutsvermischung«, die ursprünglich die Strafbarkeit begründet habe." Eingeführt wurde die Straffreiheit für »Deszendenten« bis 16 Jahre zuerst im StGB des Norddeutschen Bundes, was »im Hinblick auf den Druck des Abhängigkeitsverhältnisses« begrüßt wurde. Viele Juristen nahmen »einen Entschuldigungsgrund wegen psychischer Zwangslage« an.' Die »Deszendenten«, hieß es in einer Entscheidung des Reichsgerichts, seien »als willenlose, unter der Gewalt der sie mißbrauchenden Aszendenten handelnde Werkzeuge der letzteren anzusehen«, »als Objekte und Opfer deren Verbrechens«. Im RStGB wurde die Grenze der Straffreiheit für Deszendenten auf 18 Jahre erhöht. Im Vorentwurf von 1909 wurde allerdings vorgeschlagen, diese Straffreiheit im Ermessen des Richters zu belassen, denn es könne durchaus ein beinahe 18jähriger Deszendent der eigentliche Verführer sein» [Hommen, S. 62] <br>
''[Hommen, S. 61]''<br>
In Bayern war dieser Gedanke bereits früh in die Gesetzgebung aufgenommen worden. Schon in seiner Ausgabe des StGB für Bayern von 1813 hob Mengelein hervor, daß die Strafbarkeit der »Blutschande« im Mißbrauch der rechtlichen Privatgewalt durch Verführung zur »Unzucht« begründet liege. Strafbar seien vor allem Eltern und andere Blutsverwandte in aufsteigender Linie, die mit ihren Kindern oder anderen Abkömmlingen den Beischlaf vollzögen »oder dieselben sonst zur Wollust mißbrauchen«." Mittermaier sah schließlich 1906 bei der »Blutschande« das Moment der Verführung und des Mißbrauchs des Vertrauensverhältnisses als ebenso wichtig an wie die »naturwidrige Blutsvermischung«, die ursprünglich die Strafbarkeit begründet habe." Eingeführt wurde die Straffreiheit für »Deszendenten« bis 16 Jahre zuerst im StGB des Norddeutschen Bundes, was »im Hinblick auf den Druck des Abhängigkeitsverhältnisses« begrüßt wurde. Viele Juristen nahmen »einen Entschuldigungsgrund wegen psychischer Zwangslage« an.' Die »Deszendenten«, hieß es in einer Entscheidung des Reichsgerichts, seien »als willenlose, unter der Gewalt der sie mißbrauchenden Aszendenten handelnde Werkzeuge der letzteren anzusehen«, »als Objekte und Opfer deren Verbrechens«. Im RStGB wurde die Grenze der Straffreiheit für Deszendenten auf 18 Jahre erhöht. Im Vorentwurf von 1909 wurde allerdings vorgeschlagen, diese Straffreiheit im Ermessen des Richters zu belassen, denn es könne durchaus ein beinahe 18jähriger Deszendent der eigentliche Verführer sein» <br>
''[Hommen, S. 62]'' <br>


===Missbrauchsstrukturen===
===Missbrauchsstrukturen===
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Zurück bleiben häufig niederschmetternde Schuldgefühle. Wohl wissend, welches unerhörte Tabu gebrochen wurde, plagt die Opfer das Gewissen. Die Seelenqualen, die der verbotenen Lust folgen, werden noch verstärkt, weil sich die meisten Betroffenen niemandem anzuvertrauen wagen. »Das eigentliche Trauma ist die Isolierung durch das Schweigen«, behauptet Carl Nedelmann, Direktor des Hamburger Michael-Balint-Instituts für Psychoanalyse und Psychotherapie. Der Druck, Inzest-Erlebnisse allein zu verarbeiten, könne zu erheblichen seelischen Schäden führen. [ DER SPIEGEL 33/1991]<br>
Zurück bleiben häufig niederschmetternde Schuldgefühle. Wohl wissend, welches unerhörte Tabu gebrochen wurde, plagt die Opfer das Gewissen. Die Seelenqualen, die der verbotenen Lust folgen, werden noch verstärkt, weil sich die meisten Betroffenen niemandem anzuvertrauen wagen. »Das eigentliche Trauma ist die Isolierung durch das Schweigen«, behauptet Carl Nedelmann, Direktor des Hamburger Michael-Balint-Instituts für Psychoanalyse und Psychotherapie. Der Druck, Inzest-Erlebnisse allein zu verarbeiten, könne zu erheblichen seelischen Schäden führen. [ DER SPIEGEL 33/1991]<br>
====Folgen====
====Folgen====
Die Hilfsorganisation [https://www.lichtweg.de/lichtweg.php Lichtweg] beschreibt anschaulich die Folgen für Betroffene, deren Leben durch die Missbrauchserfahrungen geprägt und belastet ist.<br>
Die Hilfsorganisation [https://www.lichtweg.de/lichtweg.php Lichtweg]beschreibt anschaulich die Folgen für Betroffene, deren Leben durch die Missbrauchserfahrungen geprägt und belastet ist.<br>


''Zentrales schädigendes Element bei sexuellem Missbrauch, vor allem innerhalb der Familie, ist die langfristige Verwirrung, der das Kind auf kognitiver, emotionaler und sexueller Ebene ausgesetzt ist. Es ist frühzeitig sexuell stimulierter Pseudo-Partner und zugleich strukturell abhängiges Kind, und es wird möglicherweise noch durch Gewalt bedroht. Die Verwirrung hinsichtlich der Generationszugehörigkeiten und die Vermischung der Rollen einer (väterlichen) Autoritätsfigur und sexuellen Partners wird von den Missbrauchern häufig durch die möglichst vollständige Verleugnung der Tatsache, dass überhaupt sexuelle Handlungen stattfinden, aufrechterhalten. So ereignet sich der Missbrauch oft in völligem Schweigen und in Dunkelheit. Die körperliche Nähe und die sexuelle Erregung stehen in direktem Widerspruch zur Negierung der Realität. Damit wird dem Kind die Möglichkeit genommen, die zentralen Aspekte dieser emotional intensiven und verwirrenden Erfahrung kognitiv und sozial sinnvoll zuzuordnen - und es ist darüber hinaus noch gezwungen, diese Verwirrung geheimzuhalten.<br>
''Zentrales schädigendes Element bei sexuellem Missbrauch, vor allem innerhalb der Familie, ist die langfristige Verwirrung, der das Kind auf kognitiver, emotionaler und sexueller Ebene ausgesetzt ist. Es ist frühzeitig sexuell stimulierter Pseudo-Partner und zugleich strukturell abhängiges Kind, und es wird möglicherweise noch durch Gewalt bedroht. Die Verwirrung hinsichtlich der Generationszugehörigkeiten und die Vermischung der Rollen einer (väterlichen) Autoritätsfigur und sexuellen Partners wird von den Missbrauchern häufig durch die möglichst vollständige Verleugnung der Tatsache, dass überhaupt sexuelle Handlungen stattfinden, aufrechterhalten. So ereignet sich der Missbrauch oft in völligem Schweigen und in Dunkelheit. Die körperliche Nähe und die sexuelle Erregung stehen in direktem Widerspruch zur Negierung der Realität. Damit wird dem Kind die Möglichkeit genommen, die zentralen Aspekte dieser emotional intensiven und verwirrenden Erfahrung kognitiv und sozial sinnvoll zuzuordnen - und es ist darüber hinaus noch gezwungen, diese Verwirrung geheimzuhalten.<br>
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Das Viktoria Gabriel mit verurteilt wurde, ist keineswegs einer Freiwilligkeit ihr anzurechnen, vielmehr war das [[Gesetze: Inzest|Gesetz]] hier eindeutig.
Die Verurteilung von Viktoria Gabriel ergab sich aus dem damaligen [[Gesetze: Inzest| Gesetzestexts]] des § 173:
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