Versäumnisse der Ermittler: Unterschied zwischen den Versionen
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===Nachweis von Blut=== | ===Nachweis von Blut=== | ||
Es war 1922 möglich in „verdächtigen“ Flecken, oder Anhaftungen nachzuweisen, ob es sich dabei um menschliches Blut handelte. Dazu wurde Wasserstoffperoxid verwendet, da dies durch seine bleichende Wirkung dem Blut den Farbstoff entzieht und der dabei entstehende Sauerstoff zu einer Bläschenbildung (Schaum) an der Oberfläche führt. Desweiteren konnte man damals auch über die Entstehung Auskunft geben (Verletzung, Erbrochenes, Menstruationsblut), und auch die Unterscheidung, ob Fließspuren, Tropfen, Wischspuren, Spritzer war möglich. | |||
====Fallrelevanz==== | |||
Gesichert ist, anhand des [[Dokumente: 1922-04-06 Begleitschreiben zur Kreuzhacke von Reingruber an Prof. Dr. Merkel|Auftragsschreiben und der Rückantwort von Professor Merkel des Ger. med. Institut München]], daß die im Stall aufgefundene [[Sachverhalte: Kreuzhacke| Kreuzhacke]] sehr zeitnah auf menschliche Blutspuren hin untersucht wurde. <br> | Gesichert ist, anhand des [[Dokumente: 1922-04-06 Begleitschreiben zur Kreuzhacke von Reingruber an Prof. Dr. Merkel|Auftragsschreiben und der Rückantwort von Professor Merkel des Ger. med. Institut München]], daß die im Stall aufgefundene [[Sachverhalte: Kreuzhacke| Kreuzhacke]] sehr zeitnah auf menschliche Blutspuren hin untersucht wurde. <br> | ||
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====Werkzeugspuren==== | ====Werkzeugspuren==== | ||
Bei der Begehung von Straftaten werden häufig Werkzeuge verwendet, z. B. eine Brechstange beim Aufhebeln einer Tür. Ziel einer kriminaltechnischen Werkzeugspurenuntersuchung ist festzustellen, welche Art von Werkzeug dabei verwendet wurde. Ein anderer Aspekt wird bei der Untersuchung von mechanischen Schließeinrichtungen (Schlösser, Schlüssel) betrachtet. Hier steht meistens nicht die Identifizierung des verursachenden Werkzeugs im Vordergrund, sondern es soll z. B. festgestellt werden, ob eine Schließeinrichtung überwunden, d. h. nicht mit dem dafür vorgesehenen Schlüssel entsperrt wurde. | |||
====Fallrelevanz==== | |||
In der Nacht auf den 30.03.1922 soll es zu einem Einbruchsversuch gekommen sein, dies berichten mehrere Zeugen, und zeitnah auch Zeitungen. Eine Gegenüberstellung aller Aussagen und Artikel sind im Rahmen eines Aktenchecks [[Aktencheck Einbruchsversuch /Fußspuren|hier]].<br> | In der Nacht auf den 30.03.1922 soll es zu einem Einbruchsversuch gekommen sein, dies berichten mehrere Zeugen, und zeitnah auch Zeitungen. Eine Gegenüberstellung aller Aussagen und Artikel sind im Rahmen eines Aktenchecks [[Aktencheck Einbruchsversuch /Fußspuren|hier]].<br> | ||
Unbekannt ist, ob eine Untersuchung der Einbruchsspuren stattgefunden hatte. Dies ist insofern aber naheliegend, da der Auffindezeuge Schlittenbauer im Rahmen seiner [[Aussagen: 1922-04-05 Schlittenbauer Lorenz|Aussage]] den Ermittlern davon berichtete, und der Sachverhalt 1926 in die umfangreiche [[Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayer|Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayer]] einfließt, der sich dazu auf Erhebungen beruft.<br> | Unbekannt ist, ob eine Untersuchung der Einbruchsspuren stattgefunden hatte. Dies ist insofern aber naheliegend, da der Auffindezeuge Schlittenbauer im Rahmen seiner [[Aussagen: 1922-04-05 Schlittenbauer Lorenz|Aussage]] den Ermittlern davon berichtete, und der Sachverhalt 1926 in die umfangreiche [[Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayer|Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayer]] einfließt, der sich dazu auf Erhebungen beruft.<br> | ||
====Untersuchung des Tatorts und der Umgebung nach Gaunerzinken und nach Radspuren==== | |||
Ähnliches wie für Fußeindrücke galt auch für Reifenspuren, bei denen die Spurensicherer sehr genau unterscheiden konnten, ob ein Fuhrwerk oder ein Handwagen, ein Automobil oder ein Motorrad für die Spuren ursächlich war. Bei auffälligen Merkmalen wie Beschädigungen konnte eventuell eine Identifizierung eines einzelnen Fahrzeuges gelingen. | |||
====Fallrelevanz==== | |||
Ob in diese Richtung etwas unternommen wurde, bleibt völlig unklar, weder existiert diesbezüglich ein Querverweis, noch kann ein Zeuge oder Zeitungsartikel hier Aufschluß geben. | |||