Versäumnisse der Ermittler: Unterschied zwischen den Versionen

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Treffen Kriminalpolizisten an einem Tatort ein, ist es deren primäre Aufgabe, die vom Täter hinterlassenen Spuren zu sichern. Dazu zählt neben der Spurensuche und Spurenerfassung auch die Spurenauswertung in forensischen Laboren. Der Spurensicherung kommt die wichtige Aufgabe zu, relevante Indizien für die Identifizierung von Tatverdächtigen zusammenzutragen.<br>
Treffen Kriminalpolizisten an einem Tatort ein, ist es deren primäre Aufgabe, die vom Täter hinterlassenen Spuren zu sichern. Dazu zählt neben der Spurensuche und Spurenerfassung auch die Spurenauswertung in forensischen Laboren. Der Spurensicherung kommt die wichtige Aufgabe zu, relevante Indizien für die Identifizierung von Tatverdächtigen zusammenzutragen.<br>
Da viele [[Sachverhalte: Zur Aktenlage im Mordfall Hinterkaifeck| Akten aus der Anfangszeit] 1944 beim Angriff auf Augsburg unwiederbringlich verloren gingen, können wir heute nur anhand von [[Sachverhalte: Verlorene Akten - Querverweise|Querverweisen]] belegen, was höchstwahrscheinlich gemacht wurde, was nicht mehr nachweisbar ist, und was von all den möglichen Maßnahmen schlicht nicht durchgeführt wurde.
Da viele [[Sachverhalte: Zur Aktenlage im Mordfall Hinterkaifeck| Akten aus der Anfangszeit]] 1944 beim Angriff auf Augsburg unwiederbringlich verloren gingen, können wir heute nur anhand von [[Sachverhalte: Verlorene Akten - Querverweise|Querverweisen]] belegen, was höchstwahrscheinlich gemacht wurde, was nicht mehr nachweisbar ist, und was von all den möglichen Maßnahmen schlicht nicht durchgeführt wurde.
 
 
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Untersuchung des Tatorts u. d. Umgebung<br> nach Gaunerzinken u. nach Radspuren
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==Erklärungen==
===Daktyloskopie===
Die am häufigsten eingesetzte Technik in der Spurensicherung ist die Daktyloskopie - ein biometrisches Verfahren zur Identifizierung von Personen anhand ihrer Fingerabdrücke. Dies war bereits 1922 möglich, allerdings gibt es hier Einschränkungen, denn: Die Haltbarkeit latenter Fingerabdrücke ist im Wesentlichen von mehreren Faktoren abhängig, als wichtigste seien hier die Eigenschaften des Spurenverursachers sowie die Eigenschaften des Spurenträgers genannt.<br>
Die Beschaffenheit der Papillarleisten, also der "Riffelungen" der Finger und die Zusammensetzung und Menge der Schweißabsonderung, die von Mensch zu Mensch unterschiedlich ist - teilweise auch situationsbedingt! Z. B. wenn jemand sehr nervös ist und dann etwas mit "schweißigen" Fingern anfasst, wird diese Spur sicher deutlicher ausfallen und länger nachweisbar sein als bei einem Menschen, der nicht schwitzt.<br>
Auch die Art des Gegenstandes, der angefasst wurde. Ganz bedeutend ist hier die Oberflächenbeschaffenheit: Alles, was glatt ist und / oder glänzt (Glas, polierter Kunststoff, Metall, poliertes Holz), hält Spuren gut; Gegenstände mit gebrochenen oder stark strukturierten Oberflächen halten "normale" Fingerspuren nicht oder nur schlecht (z. B. ungehobeltes Holz, strukturiertes Leder, Lehm, Kalkzement)
====Fallrelevanz====
Offiziell ist unbekannt, ob Fingerabdrücke am Tatort genommen wurden, realistisch betrachtet kann aber anhand der ungünstigen Ausgangssituation davon ausgegangen werden, daß keine Fingerabdrücke gefunden und demzufolge genommen werden konnten. Bei gefundenen und abgenommen Abdrücken hätten die Ermittler jeden der Neugierigen zur Abnahme der Fingerabdrücke einbestellen müssen, um diese abzugleichen.<br>
Die Kehrseite darin bestand, dass man bei gefundenen Fingerabdrücken jeden einzelnen der Schaulustigen hätte gegenprüfen müssen, und damit der Täter so er denn unter den Neugierigen war hätte entkommen können. Falls aber ein „übrig“ gebliebener und dem Täter zuzuordnender Fingerabdruck geblieben wäre, wäre man auf den Fingerabdruck der entsprechenden Person angewiesen gewesen. Damals gab es noch keine zentralen Register.
 
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|Auffinder||Bereits durch die Auffinder wurde der Tatort verunreinigt indem durch das Bewegen der Leichen die Auffindesituation verändert, beim weiteren Vordringen ins Haus Türklinken  und weitere Oberflächen angefasst wurden.
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|Schaulustige||
*Bevor die Spurensicherung am Tatort eintraf, liefen Dutzende [[Sachverhalte: Vergleich: Der Auffindungstag|Neugierige]] durch das Anwesen. Überliefert sind dabei Episoden wie, daß in der Küche nachgeschaut wurde ob von der Brotsuppe gegessen wurde, oder nicht, ([[ Aussagen: 1951-12-17 Schwaiger Andreas|Schwaiger]] und [[Aussagen: 1952-01-10 Sigl Jakob|Sigl]])
*Trotz dass die ersten eintreffenden Gendarme aus Hohenwart versuchten das Anwesen und damit den Tatort abzusperren, gelangten noch weitere Schaulustige in die Gebäude ([[Aussagen: 1951-12-17 Schlittenbauer Johann|Johann Schlittenbauer]])
|-
|Tatort|| Aufgrund der Bauweise des Hauses, Holz und Kalkzementputz bzw. Lehm war die Ausgangssituation bereits denkbar ungünstig, denn auf  stark strukturierten Oberflächen bzw. saugenden Untergründen ist es auch noch heute problematisch Fingerabdrücke zu finden.
|}
===Nachweis von Blut===
Es war 1922 möglich in „verdächtigen“ Flecken, oder Anhaftungen nachzuweisen, ob es sich dabei um menschliches Blut handelte. Dazu wurde Wasserstoffperoxid verwendet, da dies durch seine bleichende Wirkung dem Blut den Farbstoff entzieht und der dabei entstehende Sauerstoff zu einer Bläschenbildung (Schaum) an der Oberfläche führt. Desweiteren konnte man damals auch über die Entstehung Auskunft geben (Verletzung, Erbrochenes, Menstruationsblut), und auch die Unterscheidung, ob Fließspuren, Tropfen, Wischspuren, Spritzer war möglich.
====Fallrelevanz====
Gesichert ist, anhand des [[Dokumente: 1922-04-06 Begleitschreiben zur Kreuzhacke von Reingruber an Prof. Dr. Merkel|Auftragsschreiben und der Rückantwort von Professor Merkel  des Ger. med. Institut München]],  daß die im Stall aufgefundene [[Sachverhalte: Kreuzhacke| Kreuzhacke]] sehr zeitnah auf menschliche Blutspuren hin untersucht wurde. <br>
 
Nach dem Fund der Reuthaue wurde auch diese von Professor Merkel auf Blutspuren sowie auf Fingerabdrücke untersucht. Der Nachweis von Blut auf der Reuthaue gelang, was in einer [[Dokumente: 1923-03-21 Untersuchungsbericht Reuthaue|Zusammenfassung]] des Oberinspektor Rubner nachzulesen ist.<br>
 
Ungeklärt bleibt, ob die Spurensicherung anhand der Blutspuren am Tatort irgendwelche, und wenn ja welch Rückschlüsse ziehen konnten, bzw. ob dies überhaupt untersucht wurde.<br>
 
====Werkzeugspuren====
Bei der Begehung von Straftaten werden häufig Werkzeuge verwendet, z. B. eine Brechstange beim Aufhebeln einer Tür. Ziel einer kriminaltechnischen Werkzeugspurenuntersuchung ist festzustellen, welche Art von Werkzeug dabei verwendet wurde. Ein anderer Aspekt wird bei der Untersuchung von mechanischen Schließeinrichtungen (Schlösser, Schlüssel) betrachtet. Hier steht meistens nicht die Identifizierung des verursachenden Werkzeugs im Vordergrund, sondern es soll z. B. festgestellt werden, ob eine Schließeinrichtung überwunden, d. h. nicht mit dem dafür vorgesehenen Schlüssel entsperrt wurde.
====Fallrelevanz====
In der Nacht auf den 30.03.1922  soll es  zu einem Einbruchsversuch gekommen sein, dies berichten mehrere Zeugen, und zeitnah auch Zeitungen.  Eine Gegenüberstellung aller Aussagen und Artikel sind im Rahmen eines Aktenchecks [[Aktencheck Einbruchsversuch /Fußspuren|hier]].<br>
 
Unbekannt ist, ob eine Untersuchung der Einbruchsspuren  stattgefunden hatte. Dies ist insofern aber naheliegend, da der Auffindezeuge Schlittenbauer im Rahmen seiner [[Aussagen: 1922-04-05 Schlittenbauer Lorenz|Aussage]] den Ermittlern davon berichtete, und der Sachverhalt 1926 in die umfangreiche [[Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayer|Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayer]] einfließt, der sich  dazu auf Erhebungen beruft.<br>
 
====Untersuchung des Tatorts und der Umgebung nach Gaunerzinken und nach Radspuren====
Ähnliches wie für Fußeindrücke galt auch für Reifenspuren, bei denen die Spurensicherer sehr genau unterscheiden konnten, ob ein Fuhrwerk oder ein Handwagen, ein Automobil oder ein Motorrad für die Spuren ursächlich war. Bei auffälligen Merkmalen wie Beschädigungen konnte eventuell eine Identifizierung eines einzelnen Fahrzeuges gelingen.
====Fallrelevanz====
Ob in diese Richtung etwas unternommen wurde, bleibt völlig unklar, weder existiert diesbezüglich ein Querverweis, noch kann ein Zeuge oder Zeitungsartikel hier Aufschluß geben.

Aktuelle Version vom 20. Januar 2025, 13:11 Uhr

Treffen Kriminalpolizisten an einem Tatort ein, ist es deren primäre Aufgabe, die vom Täter hinterlassenen Spuren zu sichern. Dazu zählt neben der Spurensuche und Spurenerfassung auch die Spurenauswertung in forensischen Laboren. Der Spurensicherung kommt die wichtige Aufgabe zu, relevante Indizien für die Identifizierung von Tatverdächtigen zusammenzutragen.
Da viele Akten aus der Anfangszeit 1944 beim Angriff auf Augsburg unwiederbringlich verloren gingen, können wir heute nur anhand von Querverweisen belegen, was höchstwahrscheinlich gemacht wurde, was nicht mehr nachweisbar ist, und was von all den möglichen Maßnahmen schlicht nicht durchgeführt wurde.


Übersicht



Möglichkeit ↓

durchgeführt nicht durchgeführt unbekannt teilweise durchgeführt
Daktyloskopie X
an der Tatwaffe
  X
am Tatort
Nachweis von Blut       X
Werkzeugspuren     X  
Schuhspuren X      
Fotografie X      
Laboruntersuchungen X      
Polizeihunde X      

Untersuchung des Tatorts u. d. Umgebung
nach Gaunerzinken u. nach Radspuren

    X  

Erklärungen

Daktyloskopie

Die am häufigsten eingesetzte Technik in der Spurensicherung ist die Daktyloskopie - ein biometrisches Verfahren zur Identifizierung von Personen anhand ihrer Fingerabdrücke. Dies war bereits 1922 möglich, allerdings gibt es hier Einschränkungen, denn: Die Haltbarkeit latenter Fingerabdrücke ist im Wesentlichen von mehreren Faktoren abhängig, als wichtigste seien hier die Eigenschaften des Spurenverursachers sowie die Eigenschaften des Spurenträgers genannt.
Die Beschaffenheit der Papillarleisten, also der "Riffelungen" der Finger und die Zusammensetzung und Menge der Schweißabsonderung, die von Mensch zu Mensch unterschiedlich ist - teilweise auch situationsbedingt! Z. B. wenn jemand sehr nervös ist und dann etwas mit "schweißigen" Fingern anfasst, wird diese Spur sicher deutlicher ausfallen und länger nachweisbar sein als bei einem Menschen, der nicht schwitzt.
Auch die Art des Gegenstandes, der angefasst wurde. Ganz bedeutend ist hier die Oberflächenbeschaffenheit: Alles, was glatt ist und / oder glänzt (Glas, polierter Kunststoff, Metall, poliertes Holz), hält Spuren gut; Gegenstände mit gebrochenen oder stark strukturierten Oberflächen halten "normale" Fingerspuren nicht oder nur schlecht (z. B. ungehobeltes Holz, strukturiertes Leder, Lehm, Kalkzement)

Fallrelevanz

Offiziell ist unbekannt, ob Fingerabdrücke am Tatort genommen wurden, realistisch betrachtet kann aber anhand der ungünstigen Ausgangssituation davon ausgegangen werden, daß keine Fingerabdrücke gefunden und demzufolge genommen werden konnten. Bei gefundenen und abgenommen Abdrücken hätten die Ermittler jeden der Neugierigen zur Abnahme der Fingerabdrücke einbestellen müssen, um diese abzugleichen.
Die Kehrseite darin bestand, dass man bei gefundenen Fingerabdrücken jeden einzelnen der Schaulustigen hätte gegenprüfen müssen, und damit der Täter so er denn unter den Neugierigen war hätte entkommen können. Falls aber ein „übrig“ gebliebener und dem Täter zuzuordnender Fingerabdruck geblieben wäre, wäre man auf den Fingerabdruck der entsprechenden Person angewiesen gewesen. Damals gab es noch keine zentralen Register.

Auffinder Bereits durch die Auffinder wurde der Tatort verunreinigt indem durch das Bewegen der Leichen die Auffindesituation verändert, beim weiteren Vordringen ins Haus Türklinken und weitere Oberflächen angefasst wurden.
Schaulustige
  • Bevor die Spurensicherung am Tatort eintraf, liefen Dutzende Neugierige durch das Anwesen. Überliefert sind dabei Episoden wie, daß in der Küche nachgeschaut wurde ob von der Brotsuppe gegessen wurde, oder nicht, (Schwaiger und Sigl)
  • Trotz dass die ersten eintreffenden Gendarme aus Hohenwart versuchten das Anwesen und damit den Tatort abzusperren, gelangten noch weitere Schaulustige in die Gebäude (Johann Schlittenbauer)
Tatort Aufgrund der Bauweise des Hauses, Holz und Kalkzementputz bzw. Lehm war die Ausgangssituation bereits denkbar ungünstig, denn auf stark strukturierten Oberflächen bzw. saugenden Untergründen ist es auch noch heute problematisch Fingerabdrücke zu finden.

Nachweis von Blut

Es war 1922 möglich in „verdächtigen“ Flecken, oder Anhaftungen nachzuweisen, ob es sich dabei um menschliches Blut handelte. Dazu wurde Wasserstoffperoxid verwendet, da dies durch seine bleichende Wirkung dem Blut den Farbstoff entzieht und der dabei entstehende Sauerstoff zu einer Bläschenbildung (Schaum) an der Oberfläche führt. Desweiteren konnte man damals auch über die Entstehung Auskunft geben (Verletzung, Erbrochenes, Menstruationsblut), und auch die Unterscheidung, ob Fließspuren, Tropfen, Wischspuren, Spritzer war möglich.

Fallrelevanz

Gesichert ist, anhand des Auftragsschreiben und der Rückantwort von Professor Merkel des Ger. med. Institut München, daß die im Stall aufgefundene Kreuzhacke sehr zeitnah auf menschliche Blutspuren hin untersucht wurde.

Nach dem Fund der Reuthaue wurde auch diese von Professor Merkel auf Blutspuren sowie auf Fingerabdrücke untersucht. Der Nachweis von Blut auf der Reuthaue gelang, was in einer Zusammenfassung des Oberinspektor Rubner nachzulesen ist.

Ungeklärt bleibt, ob die Spurensicherung anhand der Blutspuren am Tatort irgendwelche, und wenn ja welch Rückschlüsse ziehen konnten, bzw. ob dies überhaupt untersucht wurde.

Werkzeugspuren

Bei der Begehung von Straftaten werden häufig Werkzeuge verwendet, z. B. eine Brechstange beim Aufhebeln einer Tür. Ziel einer kriminaltechnischen Werkzeugspurenuntersuchung ist festzustellen, welche Art von Werkzeug dabei verwendet wurde. Ein anderer Aspekt wird bei der Untersuchung von mechanischen Schließeinrichtungen (Schlösser, Schlüssel) betrachtet. Hier steht meistens nicht die Identifizierung des verursachenden Werkzeugs im Vordergrund, sondern es soll z. B. festgestellt werden, ob eine Schließeinrichtung überwunden, d. h. nicht mit dem dafür vorgesehenen Schlüssel entsperrt wurde.

Fallrelevanz

In der Nacht auf den 30.03.1922 soll es zu einem Einbruchsversuch gekommen sein, dies berichten mehrere Zeugen, und zeitnah auch Zeitungen. Eine Gegenüberstellung aller Aussagen und Artikel sind im Rahmen eines Aktenchecks hier.

Unbekannt ist, ob eine Untersuchung der Einbruchsspuren stattgefunden hatte. Dies ist insofern aber naheliegend, da der Auffindezeuge Schlittenbauer im Rahmen seiner Aussage den Ermittlern davon berichtete, und der Sachverhalt 1926 in die umfangreiche Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayer einfließt, der sich dazu auf Erhebungen beruft.

Untersuchung des Tatorts und der Umgebung nach Gaunerzinken und nach Radspuren

Ähnliches wie für Fußeindrücke galt auch für Reifenspuren, bei denen die Spurensicherer sehr genau unterscheiden konnten, ob ein Fuhrwerk oder ein Handwagen, ein Automobil oder ein Motorrad für die Spuren ursächlich war. Bei auffälligen Merkmalen wie Beschädigungen konnte eventuell eine Identifizierung eines einzelnen Fahrzeuges gelingen.

Fallrelevanz

Ob in diese Richtung etwas unternommen wurde, bleibt völlig unklar, weder existiert diesbezüglich ein Querverweis, noch kann ein Zeuge oder Zeitungsartikel hier Aufschluß geben.