Versäumnisse der Ermittler: Unterschied zwischen den Versionen
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Auch die Art des Gegenstandes, der angefasst wurde. Ganz bedeutend ist hier die Oberflächenbeschaffenheit: Alles, was glatt ist und / oder glänzt (Glas, polierter Kunststoff, Metall, poliertes Holz), hält Spuren gut; Gegenstände mit gebrochenen oder stark strukturierten Oberflächen halten "normale" Fingerspuren nicht oder nur schlecht (z. B. ungehobeltes Holz, strukturiertes Leder, Lehm, Kalkzement) | Auch die Art des Gegenstandes, der angefasst wurde. Ganz bedeutend ist hier die Oberflächenbeschaffenheit: Alles, was glatt ist und / oder glänzt (Glas, polierter Kunststoff, Metall, poliertes Holz), hält Spuren gut; Gegenstände mit gebrochenen oder stark strukturierten Oberflächen halten "normale" Fingerspuren nicht oder nur schlecht (z. B. ungehobeltes Holz, strukturiertes Leder, Lehm, Kalkzement) | ||
===Fallrelevanz=== | ===Fallrelevanz=== | ||
Offiziell ist unbekannt, ob Fingerabdrücke am Tatort genommen wurden, realistisch betrachtet kann aber anhand der ungünstigen Ausgangssituation | Offiziell ist unbekannt, ob Fingerabdrücke am Tatort genommen wurden, realistisch betrachtet kann aber anhand der ungünstigen Ausgangssituation davon ausgegangen werden, daß keine Fingerabdrücke gefunden und demzufolge genommen werden konnten. Bei gefundenen und abgenommen Abdrücken hätten die Ermittler jeden der Neugierigen zur Abnahme der Fingerabdrücke einbestellen müssen, um diese abzugleichen.<br> | ||
Die Kehrseite darin bestand, dass man bei gefundenen Fingerabdrücken jeden einzelnen der Schaulustigen hätte gegenprüfen müssen, und damit der Täter so er denn unter den Neugierigen war hätte entkommen können. Falls aber ein „übrig“ gebliebener und dem Täter zuzuordnender Fingerabdruck geblieben wäre, wäre man auf den Fingerabdruck der entsprechenden Person angewiesen gewesen. Damals gab es noch keine zentralen Register. | Die Kehrseite darin bestand, dass man bei gefundenen Fingerabdrücken jeden einzelnen der Schaulustigen hätte gegenprüfen müssen, und damit der Täter so er denn unter den Neugierigen war hätte entkommen können. Falls aber ein „übrig“ gebliebener und dem Täter zuzuordnender Fingerabdruck geblieben wäre, wäre man auf den Fingerabdruck der entsprechenden Person angewiesen gewesen. Damals gab es noch keine zentralen Register. | ||
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|Auffinder||Bereits durch die Auffinder wurde der Tatort verunreinigt indem durch das Bewegen der Leichen die Auffindesituation verändert, beim weiteren Vordringen ins Haus Türklinken und weitere Oberflächen angefasst wurden. | |||
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|Schaulustige|| | |||
*Bevor die Spurensicherung am Tatort eintraf, liefen Dutzende [[Sachverhalte: Vergleich: Der Auffindungstag|Neugierige]] durch das Anwesen. Überliefert sind dabei Episoden wie, daß in der Küche nachgeschaut wurde ob von der Brotsuppe gegessen wurde, oder nicht, ([[ Aussagen: 1951-12-17 Schwaiger Andreas|Schwaiger]] und [[Aussagen: 1952-01-10 Sigl Jakob|Sigl]]) | |||
*Trotz dass die ersten eintreffenden Gendarme aus Hohenwart versuchten das Anwesen und damit den Tatort abzusperren, gelangten noch weitere Schaulustige in die Gebäude ([[Aussagen: 1951-12-17 Schlittenbauer Johann|Johann Schlittenbauer]]) | |||
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|Tatort|| Aufgrund der Bauweise des Hauses, Holz und Kalkzementputz bzw. Lehm war die Ausgangssituation bereits denkbar ungünstig, denn auf stark strukturierten Oberflächen bzw. saugenden Untergründen ist es auch noch heute problematisch Fingerabdrücke zu finden. | |||
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