Wissen: Die Obduktion aus historischer Sicht: Unterschied zwischen den Versionen

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*zu einem 2. Arzt findet sich kein Hinweis, lediglich der Zeitzeuge Andreas Schwaiger [[Aussagen: 1980-07-04 Schwaiger Andreas |berichtet]] 60 Jahre später, dass der praktische Arzt [[Personen: Pointner Hans|Dr. Pointner]] aus Hohenwart die Leichen obduziert hätte. Da aber feststeht, dass die Obduktion vom Landgerichtsarzt Dr. Aumüller vorgenommen wurde, kann es sich hier allenfalls um den 2. anwesenden Arzt gehandelt haben.
*zu einem 2. Arzt findet sich kein Hinweis, lediglich der Zeitzeuge Andreas Schwaiger [[Aussagen: 1980-07-04 Schwaiger Andreas |berichtet]] 60 Jahre später, dass der praktische Arzt [[Personen: Pointner Hans|Dr. Pointner]] aus Hohenwart die Leichen obduziert hätte. Da aber feststeht, dass die Obduktion vom Landgerichtsarzt Dr. Aumüller vorgenommen wurde, kann es sich hier allenfalls um den 2. anwesenden Arzt gehandelt haben.
|[[Datei:KeineRecherche.png|75px]] [[Datei:Gefunden.png|75px]]<br>Zu beiden Punkten liegen keine konkreten bejahenden Details vor. Die Anwesenheit eines Richters am 07.04. ist gesichert, ob dieser am 06.04 ebenfalls da war, und ob er an der Obduktion bleibt fraglich. Ebenfalls ist die Teilnahme des Arztes durch nur einen Zeugen ca. 60 Jahre nach der Tat schwammig.
|[[Datei:KeineRecherche.png|75px]] [[Datei:Gefunden.png|75px]]<br>Zu beiden Punkten liegen keine konkreten bejahenden Details vor. Die Anwesenheit eines Richters am 07.04. ist gesichert,da [[Ermittler: Wiessner Johann Konrad | Konrad Wiessner]] an diesem Tag den Bürgermeister Georg Greger im Anwesen als Nachlaßpfleger verpflichtete. Ob dieser am 06.04 ebenfalls da war, und ob er am 07.04 an der Obduktion teilnahm bleibt fraglich. Ebenfalls ist die Teilnahme des Arztes durch nur einen Zeugen ca. 60 Jahre nach der Tat schwammig.
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| § 6  Sektionsraum und dessen Beleuchtung
| § 6  Sektionsraum und dessen Beleuchtung
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|Über alles die Leichenöffnung Betreffende wird an Ort und Stelle von dem Richter ein Protokoll aufgenommen. Der erste Gerichtsarzt hat dafür zu sorgen, daß der technische Befund in allen seinen Teilen, wie er von den Gerichtsärzten festgestellt worden ist, wörtlich in das Protokoll aufgenommen werde. Der Richter ist zu ersuchen, dies so geschehen zu lassen, daß die Beschreibung und der Befund jedes einzelnen Organs aufgezeichnet ist, bevor zur Untersuchung eines folgenden geschritten wird.
|Über alles die Leichenöffnung Betreffende wird an Ort und Stelle von dem Richter ein Protokoll aufgenommen. Der erste Gerichtsarzt hat dafür zu sorgen, daß der technische Befund in allen seinen Teilen, wie er von den Gerichtsärzten festgestellt worden ist, wörtlich in das Protokoll aufgenommen werde. Der Richter ist zu ersuchen, dies so geschehen zu lassen, daß die Beschreibung und der Befund jedes einzelnen Organs aufgezeichnet ist, bevor zur Untersuchung eines folgenden geschritten wird.
|Ein Obduktionsprotokoll war Pflicht, dieses hat sich wenn angefertigt nicht erhalten. Es gibt auch in den bekannten Akten keine Querverweise, die direkt darauf Bezug nehmen.  
|Ein Obduktionsprotokoll war Pflicht, dieses hat sich wenn angefertigt nicht erhalten. Es gibt auch in den bekannten Akten keine Querverweise, die direkt darauf Bezug nehmen.  
|[[Datei:KeineRecherche.png|75px]] [[Datei:KeinFund.png|75px]] Da sämtliche Vorschriften ordnungsgemäß ausgeführt wurden, hierbei sogar bei der vorgefundenen und als Tatwaffe ausgeschlossenen Kreuzhaue die Schädeldächer entnommen wurden, um sie mit möglicherweise später gefundenen Schlagwerkzeugen abzugleichen, ist nahezu ausgeschlossen, dass kein Obduktionsbericht angefertigt wurde.
|[[Datei:KeineRecherche.png|75px]] [[Datei:KeinFund.png|75px]]<br> Da sämtliche Vorschriften ordnungsgemäß ausgeführt wurden, hierbei sogar bei der vorgefundenen und als Tatwaffe ausgeschlossenen Kreuzhaue die Schädeldächer entnommen wurden, um sie mit möglicherweise später gefundenen Schlagwerkzeugen abzugleichen, ist nahezu ausgeschlossen, dass kein Obduktionsbericht angefertigt wurde.
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|§28 Zusätzliche Erklärungen über Werkzeuge
|§28 Zusätzliche Erklärungen über Werkzeuge