Der Inzest betrachtet im historischen Kontext: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie: Wissen]]
===Was===
===Was===
Der [[Sachverhalte: Der Inzest|Inzest]] auf Hinterkaifeck ist ein zentrales Thema. Auf dieser Seite versuchen wir die inzestuöse Beziehung aus verschieden Blickwinkeln zu betrachten. Der Fokus liegt dabei auf der Betrachtung vor dem zeitgenössischen Hintergrund und der Fragestellung, ob Viktoria Gabriel von ihrem Vater missbraucht, wurde.
Der [[Sachverhalte: Der Inzest|Inzest]] auf Hinterkaifeck ist ein zentrales Thema. Auf dieser Seite versuchen wir die inzestuöse Beziehung aus verschieden Blickwinkeln zu betrachten. Der Fokus liegt dabei auf der Betrachtung vor dem zeitgenössischen Hintergrund und der Fragestellung, ob Viktoria Gabriel von ihrem Vater missbraucht, wurde.
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===Historisches===
===Historisches===
Die Ausführungen der Ärzte zeigen darüber hinaus, daß der Vater-Tochter-Inzest um die Jahrhundertwende durchaus wahrgenommen wurde.' Mit den Folgen einer inzestuösen Ausbeutung für die betroffenen Kinder und Jugendlichen setzten sich die Ärzte jedoch nicht auseinander. Dabei gab es Untersuchungen, die darauf hindeuteten, daß das Leben vieler Inzestopfer aus der Bahn geriet. Helenefriederike Stelzner untersuchte zum Beispiel in zwei Schriften die Lebensläufe von jungen Prostituierten und Selbstmörderinnen und stellte fest, daß diese Frauen in vielen Fällen im Alter von zwölf bis 15 Jahren von ihren Vätern, Stiefvätern oder Brüdern »verführt« oder vergewaltigt worden waren.  Auch Freud entdeckte bei seinen ersten Psychoanalysen sexuelle Traumata in der Kindheit als Ursache hysterischer Neurosen:" Doch im Mittelpunkt des Interesses von Ärzten und Juristen standen andere Fragen - der Erhalt von Familie und Staat und das Problem der Degeneration durch Inzucht. Daraus erklärt sich auch, daß in vielen Strafgesetzbüchern vor dem RStGB die »Deszendenten« ebenso strafbar waren wie die »Aszendenten«. Allenfalls wurde ihnen eine mildere Bestrafung zugestanden. Seit den 1860er Jahren jedoch wurde zumeist der Aspekt des »Mißbrauchs«, das heißt der Ausnutzung des Abhängigkeitsverhältnisses seitens des Elternteils, mit einbezogen. So ergänzte der Anonymus seine obige Erläuterung zum Entwurf des bayerischen StGB von 1861 <br>
Die Ausführungen der Ärzte zeigen darüber hinaus, daß der Vater-Tochter-Inzest um die Jahrhundertwende durchaus wahrgenommen wurde. Mit den Folgen einer inzestuösen Ausbeutung für die betroffenen Kinder und Jugendlichen setzten sich die Ärzte jedoch nicht auseinander. Dabei gab es Untersuchungen, die darauf hindeuteten, daß das Leben vieler Inzestopfer aus der Bahn geriet. Helenefriederike Stelzner untersuchte zum Beispiel in zwei Schriften die Lebensläufe von jungen Prostituierten und Selbstmörderinnen und stellte fest, daß diese Frauen in vielen Fällen im Alter von zwölf bis 15 Jahren von ihren Vätern, Stiefvätern oder Brüdern »verführt« oder vergewaltigt worden waren.  Auch Freud entdeckte bei seinen ersten Psychoanalysen sexuelle Traumata in der Kindheit als Ursache hysterischer Neurosen:" Doch im Mittelpunkt des Interesses von Ärzten und Juristen standen andere Fragen - der Erhalt von Familie und Staat und das Problem der Degeneration durch Inzucht. Daraus erklärt sich auch, daß in vielen Strafgesetzbüchern vor dem RStGB die »Deszendenten« ebenso strafbar waren wie die »Aszendenten«. Allenfalls wurde ihnen eine mildere Bestrafung zugestanden. Seit den 1860er Jahren jedoch wurde zumeist der Aspekt des »Mißbrauchs«, das heißt der Ausnutzung des Abhängigkeitsverhältnisses seitens des Elternteils, mit einbezogen. So ergänzte der Anonymus seine obige Erläuterung zum Entwurf des bayerischen StGB von 1861 <br>
<small>''Bezüglich der sich verfehlenden Aszendenten, Stiefeltern, Schwiegereltern kömmt auch der Mißbrauch des elterlichen Ansehens, der hausväterlichen Gewalt und die Verletzung der besonderen Pflicht, Sitte und Ordnung in der Familie aufrecht zu erhalten, in Betracht, und hierauf gründet sich der Unterschied ihrer Strafe gegenüber der gelinderen Bestrafung des mitschuldigen Untergebene''n</small> [Hommen, S. 61]<br>
<small>''Bezüglich der sich verfehlenden Aszendenten, Stiefeltern, Schwiegereltern kömmt auch der Mißbrauch des elterlichen Ansehens, der hausväterlichen Gewalt und die Verletzung der besonderen Pflicht, Sitte und Ordnung in der Familie aufrecht zu erhalten, in Betracht, und hierauf gründet sich der Unterschied ihrer Strafe gegenüber der gelinderen Bestrafung des mitschuldigen Untergebene''n</small> <br>
In Bayern war dieser Gedanke bereits früh in die Gesetzgebung aufgenommen worden. Schon in seiner Ausgabe des StGB für Bayern von 1813 hob Mengelein hervor, daß die Strafbarkeit der »Blutschande« im Mißbrauch der rechtlichen Privatgewalt durch Verführung zur »Unzucht« begründet liege. Strafbar seien vor allem Eltern und andere Blutsverwandte in aufsteigender Linie, die mit ihren Kindern oder anderen Abkömmlingen den Beischlaf vollzögen »oder dieselben sonst zur Wollust mißbrauchen«." Mittermaier sah schließlich 1906 bei der »Blutschande« das Moment der Verführung und des Mißbrauchs des Vertrauensverhältnisses als ebenso wichtig an wie die »naturwidrige Blutsvermischung«, die ursprünglich die Strafbarkeit begründet habe." Eingeführt wurde die Straffreiheit für »Deszendenten« bis 16 Jahre zuerst im StGB des Norddeutschen Bundes, was »im Hinblick auf den Druck des Abhängigkeitsverhältnisses« begrüßt wurde. Viele Juristen nahmen »einen Entschuldigungsgrund wegen psychischer Zwangslage« an.' Die »Deszendenten«, hieß es in einer Entscheidung des Reichsgerichts, seien »als willenlose, unter der Gewalt der sie mißbrauchenden Aszendenten handelnde Werkzeuge der letzteren anzusehen«, »als Objekte und Opfer deren Verbrechens«. Im RStGB wurde die Grenze der Straffreiheit für Deszendenten auf 18 Jahre erhöht. Im Vorentwurf von 1909 wurde allerdings vorgeschlagen, diese Straffreiheit im Ermessen des Richters zu belassen, denn es könne durchaus ein beinahe 18jähriger Deszendent der eigentliche Verführer sein» [Hommen, S. 62] <br>
''[Hommen, S. 61]''<br>
In Bayern war dieser Gedanke bereits früh in die Gesetzgebung aufgenommen worden. Schon in seiner Ausgabe des StGB für Bayern von 1813 hob Mengelein hervor, daß die Strafbarkeit der »Blutschande« im Mißbrauch der rechtlichen Privatgewalt durch Verführung zur »Unzucht« begründet liege. Strafbar seien vor allem Eltern und andere Blutsverwandte in aufsteigender Linie, die mit ihren Kindern oder anderen Abkömmlingen den Beischlaf vollzögen »oder dieselben sonst zur Wollust mißbrauchen«." Mittermaier sah schließlich 1906 bei der »Blutschande« das Moment der Verführung und des Mißbrauchs des Vertrauensverhältnisses als ebenso wichtig an wie die »naturwidrige Blutsvermischung«, die ursprünglich die Strafbarkeit begründet habe." Eingeführt wurde die Straffreiheit für »Deszendenten« bis 16 Jahre zuerst im StGB des Norddeutschen Bundes, was »im Hinblick auf den Druck des Abhängigkeitsverhältnisses« begrüßt wurde. Viele Juristen nahmen »einen Entschuldigungsgrund wegen psychischer Zwangslage« an.' Die »Deszendenten«, hieß es in einer Entscheidung des Reichsgerichts, seien »als willenlose, unter der Gewalt der sie mißbrauchenden Aszendenten handelnde Werkzeuge der letzteren anzusehen«, »als Objekte und Opfer deren Verbrechens«. Im RStGB wurde die Grenze der Straffreiheit für Deszendenten auf 18 Jahre erhöht. Im Vorentwurf von 1909 wurde allerdings vorgeschlagen, diese Straffreiheit im Ermessen des Richters zu belassen, denn es könne durchaus ein beinahe 18jähriger Deszendent der eigentliche Verführer sein» <br>
''[Hommen, S. 62]'' <br>


===Missbrauchsstrukturen===
===Missbrauchsstrukturen===
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===Hinweise bei Viktoria===
===Hinweise bei Viktoria===
Gibt es in den überlieferten Aussagen der Verhaltensweisen von Viktoria Gabriel Hinweise für Missbrauch?<br>
Gibt es in den überlieferten Aussagen der Verhaltensweisen von Viktoria Gabriel Hinweise für Missbrauch?<br>
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** durch den [[Verträge: 1914-03-11 Übergabevertrag Hinterkaifeck| Übergabevertrag von 1914]] hatte sich Viktoria verpflichtet, das Leibgedinge ihrer Eltern zu erbringen. <br>
** durch den [[Verträge: 1914-03-11 Übergabevertrag Hinterkaifeck| Übergabevertrag von 1914]] hatte sich Viktoria verpflichtet, das Leibgedinge ihrer Eltern zu erbringen. <br>
*Viktoria Gabriel tatsächlich bereits schwanger ( von ihrem Vater) war, und durch ein Heiratsversprechen eine Vaterschaftsanerkennung durch Lorenz Schlittenbauer vorantreiben wollte und nie ernsthaft vor gehabt hatte Schlittenbauer zu heiraten. <br>
*Viktoria Gabriel tatsächlich bereits schwanger ( von ihrem Vater) war, und durch ein Heiratsversprechen eine Vaterschaftsanerkennung durch Lorenz Schlittenbauer vorantreiben wollte und nie ernsthaft vor gehabt hatte Schlittenbauer zu heiraten. <br>
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===Bewertung - Pro und Contra===
===weitere Punkte===
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====zur Frequenz des Inzests====
====zur Frequenz des Inzests====
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Trotz das nahezu jeder darüber Bescheid wusste, ist praktisch nichts über die Regelmäßigkeit bekannt. Aktenkundig ist folgendes
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|1903
|Viktoria Gabriel soll sich 16-jährig der Nachbarin Schlittenbauer anvertraut haben, daß sie sich vor ihrem Vater nicht mehr halten könne, weil er immer Geschlechtsverkehr haben wolle
|style="background:#F8E0E0;|Aussage kommt aus 3. Hand, von Lorenz Schlittenbauer der das von seiner 1. Ehefrau erfuhr, die zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben war.
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|1904
|Andreas Gruber soll in Gegenwart seiner Frau der Viktoria die Jungfernschaft genommen haben, nachdem ein Arzt in Schrobenhausen der kranken Viktoria den Rat gegeben haben soll, dass sie mit einem Manne Verkehr pflegen solle, dann werde es mit ihrer Gesundheit wieder besser werden.
|style="background:#F8E0E0;|Aussage kommt aus 2. Hand von Maria Missel, die es von ihrer ehem. Chefin Franziska Gabriel erfahren haben will.
|-
|1907-1910
| dokumentiert in der [[Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayer| Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayer vom 06.11.1926]]
|style="background:#ECF6CE;|kann als gesichtert betrachtet werden, da es dafür eine Verurteilung mit Haftstrafen gab.
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|1918/1919
|um den Zeugungszeitpunkt des Josef Gruber (Geburt am 07.09.1919) hatte Viktoria lt. Lorenz Schlittenbauer mit ihrem Vater Geschlechtsverkehr, denn sie soll als ihm auf seine Frage zur Vaterschaft „ob da ihr Vater auch dabei sei“ geantwortet haben, es sei das Bessere wenn sie sage das Lorenz Schlittenbauer der Vater ist, also hier ganz klar nicht behauptet hat, das nur der Lorenz Schlittenbauer als Vater in Frage kommt.
| &nbsp;
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|1920/1921
|Kreszenz Rieger gab in ihrer Aussage 1952 an, Augenzeugin geworden zu sein
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|}
Fakt ist, daß Viktoria Gabriel in all den Jahren von um ≈1903 bis zu ihrem Tod zweimal schwanger war und für beide Schwangerschaften einen Vater vorweisen konnte.
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====Partnerschaften====
====Partnerschaften====
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Am 03.04.1914 ging Viktoria Gruber ihre erste und einzige Ehe ein. Ihr Mann, Karl Gabriel, schien Viktorias Vater offensichtlich als Schwiegersohn geeignet, denn er war bei der Hochzeit Trauzeuge.<br>
Laut einem [[Berichte: 1922-05-02 Bericht Neuss|Bericht]], der durch den Kriminalkommisar Neuss am 02.05. 1922 verfasst wurde, wollte der Dienstknecht Andreas Schreiner, 41 Jahre alt und seit 1 ¼ Jahren im Dienst bei dem Bauern Johann Walter aus Koppenbach stehend, ein ernstes  Verhältnis mit der Witwe  Viktoria Gabriel  eingehen und sie heiraten. Er glaubte, seine Bemühungen wären von Erfolg gekrönt, nachdem er erfuhr, dass Viktorias Vater sich bei seinem Dienstherrn, dem Bauer Johann Walter, über ihn erkundigt hatte. Somit zog ihn Gruber wohl grundsätzlich erstmal als tauglichen Bräutigam für Viktoria in Betracht. Andreas Schreier hätte 15 - 20000M mit in die von ihm gewünschte Ehe gebracht, was ein gutes Auskommen gesichert hätte.<br>
Auch Lorenz Schlittenbauer war an einer Heirat mit der verwitweten Viktoria interessiert. Er stellte allerdings die klare Bedingung, dass das inzestuöse Treiben ein Ende nehmen müsse. Lorenz Schlittenbauer wurde in dem Glauben und in der Hoffnung gehalten, er könne Viktoria tatsächlich heiraten (möglw. der Vaterschaftsanerkennung für den Buben Josef  wegen), bis ihm Viktoria irgendwann eröffnete, es würde nichts mit der Heirat werden, da Viktorias Vater nun doch nicht einverstanden wäre.<br>
Eine weitere Überlieferung von Kreszenz Rieger berichtet von einem <u>Bauernsohn</u> aus Waidhofen oder Koppenbach, der bei einem Besuch von Andreas Gruber abgewimmelt wurde, mit der Lüge Viktoria wäre aus und nicht vor dem Abend zurück. In Wirklichkeit  hatte sich Viktoria freiwillig von ihrem Vater in einen Schrank sperren lassen. <br>
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Aus diesen Abläufen lässt sich das Verhältnis zwischen dem Vater Andreas Gruber und seiner Tochter Viktoria erahnen. Gruber entschied noch immer über das Leben der bereits verwitweten Viktoria, die zwar die Besitzerin des Hofes war, aber keine Entscheidungen, ihr eigenes Leben betreffend, eigenständig treffen durfte.<br>
Andreas Gruber duldete offenbar keinen durchsetzungsstarken Mann neben sich, der in gleich welcher Form Einfluss auf Viktoria hätte nehmen können. Bereits der gefallene Mann von Viktoria, Karl Gabriel, welcher durch die Heirat mit Viktoria zum Mitbesitzer des Hofes geworden war, galt als nicht besonders durchsetzungsfähig. Ein sich in den Hof  einheiratender Knecht (Andreas Schreier) , der es gewöhnt war, Anweisungen und Befehle entgegenzunehmen, schien Gruber erstmal genehm.<br>
Lorenz Schlittenbauer, selbst Hofbesitzer mit bereits erwachsenen Kindern und Ortsvorsteher, scheint Gruber so lange als Kandidat genehm gewesen zu sein, wie er ihn für einen "gutmütigen Trottel" hielt, den er zum eigenen Vorteil einspannen konnte.<br>
Mit der Forderung Schlittenbauers, der Inzest müsse ein Ende haben, wurde dieser für Gruber unbequem und nicht mehr als "Mann neben ihm" tragbar.
====Kirchenchor====
====Kirchenchor====
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Viktoria war Mitglied im [[Sachverhalte: Der Kirchenchor|Kirchenchor Waidhofen]] und 1. Sängerin , die Mitgliedschaft beinhaltete neben dem Singen in der Messe natürlich auch Chorproben sowie Auftritte zu anderen Anlässen (Begräbnisse, Feste, etc.). Viktoria war also keinesfalls Gefangene auf dem Hof, sie durfte zu den Chorproben, mit dem Chor an Festen teilnehmen.<br>
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Der Kirchenchor unterstand dem Chorleiter, das war 1922 der Hauptlehrer Heinrich Hager, dennoch ist der Kirchenchor fest an die Kirchengemeinde angebunden. Die Mitgestaltung der Gottesdienste erfolgt ja über einen Austausch/Zusammenarbeit des Pfarrers und Chorleiters. Die Familie Gruber besuchte regelmäßig die Sonntagsmesse in Waidhofen, möglicherweise war es Andreas Gruber nur deshalb Recht, daß Viktoria im Chor sang, weil er dem Pfarrer gegenüber keine Rechenschaft ablegen wollte?<br>
<i>(Heinrich Hager wurde als Schullehrer, Mesner und Kantor und für den Organistendienst ab 01.Dezember 1914 in Waidhofen eingestellt. Zum 01.01.1919 wurde die Geistliche Schulaufsicht in Bayern abgeschafft. Das heißt zum Pfarrer, bzw. der Diözese könnte 1919 ff noch ein aus den Zeiten der Geistlichen Schulaufsicht basierendes Respektsverhältnis bestanden haben, wo inoffiziell doch der Pfarrer mehr bestimmte.)</i>
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===Bewertung===
===Quellen===
===Quellen===
https://www.rechtsicher.com/wie-lange-kann-ich-sexualstraftater-anzeigen/<br>
https://www.rechtsicher.com/wie-lange-kann-ich-sexualstraftater-anzeigen/<br>